Arbeitslos, 55 mit PKV zurück in GKV
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Arbeitslos, 55 mit PKV zurück in GKV
Hallo, an alle, ich bin neu hier und dankbar, daß ich dieses Forum gefunden habe.
Ich habe seit Tagen alle Beiträge durchforstet und komme aber nicht richtig weiter.
Es waren schon passende Beiträge, aber andere Situationen, 'Rente oder Selbstständigkeit etc.'
Auch die Gesetzestexte verwirren mich immer wieder.
Folgende Situation bei uns:
ich bin 55 Jahre, verheiratet, meine Ehefrau ist 50 Jahre, Angestellte und pflichtversichert bei der GKV, ab 01.01.2011 aber arbeitslos durch Kündigung des Arbeitgebers.
ich selbst bin Angestellter, durch betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist ab 1.10.2010 arbeitslos gemeldet und war von 1990 bis heute PKV versichert.
Ich erhalte im Januar 2011 zwar eine Abfindung, die aber leider durch unsere Schulden aufgezehrt wird.
Ich sehe uns über kurz oder lang trotz ALG 1 in eine Notsituation kommen, da wir noch weitere Verpflichtungen haben.
Frage: gibt es für mich noch einen Ausweg (Hintertürchen) aus der teuren PKV in die GKV
Kann ich zurück in die GKV meiner Frau durch Eintritt in die Familienversicherung, wenn wir beide uns bei der Arbeitsagentur im nächsten Jahr für ein paar Monate vorübergehend abmelden?
Wie gehen wir genau vor?
Wir wären dankbar um jegliche Hilfestellung - bitte keine Vorwürfe
Zur Zeit habe ich gerade Nachricht von meiner DKV, daß ich aufgrund des Antrags der AA von der Krankenversicherungspflicht befreit wurde???
Danke Euch
ruebezahl
Ich habe seit Tagen alle Beiträge durchforstet und komme aber nicht richtig weiter.
Es waren schon passende Beiträge, aber andere Situationen, 'Rente oder Selbstständigkeit etc.'
Auch die Gesetzestexte verwirren mich immer wieder.
Folgende Situation bei uns:
ich bin 55 Jahre, verheiratet, meine Ehefrau ist 50 Jahre, Angestellte und pflichtversichert bei der GKV, ab 01.01.2011 aber arbeitslos durch Kündigung des Arbeitgebers.
ich selbst bin Angestellter, durch betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist ab 1.10.2010 arbeitslos gemeldet und war von 1990 bis heute PKV versichert.
Ich erhalte im Januar 2011 zwar eine Abfindung, die aber leider durch unsere Schulden aufgezehrt wird.
Ich sehe uns über kurz oder lang trotz ALG 1 in eine Notsituation kommen, da wir noch weitere Verpflichtungen haben.
Frage: gibt es für mich noch einen Ausweg (Hintertürchen) aus der teuren PKV in die GKV
Kann ich zurück in die GKV meiner Frau durch Eintritt in die Familienversicherung, wenn wir beide uns bei der Arbeitsagentur im nächsten Jahr für ein paar Monate vorübergehend abmelden?
Wie gehen wir genau vor?
Wir wären dankbar um jegliche Hilfestellung - bitte keine Vorwürfe
Zur Zeit habe ich gerade Nachricht von meiner DKV, daß ich aufgrund des Antrags der AA von der Krankenversicherungspflicht befreit wurde???
Danke Euch
ruebezahl
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die Anwort von DKV finde ich gut, wenn man den Sachverhalt so als gegeben hinnimmt.
Evt. ist der Sachverhalt aber nicht vollständig angegeben.
Rübezahlt wurd anscheinend zum 30.09.2010 gekündigt.
Im Januar 2011 wird eine Abfindung gezahlt. Laufend oder als Einmalzahlung. Bitte angeben. Höhe auch angeben.
Aber was ist ab 01.10.2010. Wird hier ALG I bezogen ?
Wäre doch naheliegend.
Dies ist nicht beschrieben ?
Bitte nachholen. Sehr wichtig
Evt. ist der Sachverhalt aber nicht vollständig angegeben.
Rübezahlt wurd anscheinend zum 30.09.2010 gekündigt.
Im Januar 2011 wird eine Abfindung gezahlt. Laufend oder als Einmalzahlung. Bitte angeben. Höhe auch angeben.
Aber was ist ab 01.10.2010. Wird hier ALG I bezogen ?
Wäre doch naheliegend.
Dies ist nicht beschrieben ?
Bitte nachholen. Sehr wichtig
Wieso, am besten erst mal kein ALG I beantragen, denn der Anspruch besteht eh nur für 1 Jahr bzw. etwas länger, wenn man älter ist. Für diesen Monat in die Familienversicherung huschen, die Abfindung (Gesamteinkommensgrenze Familienversicherung) wird ja offensichtlich in 2011 und nicht in 2010 gezahlt.
Nach 1 Monat dann ALG I beantragen und die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V sollten überwunden sein.
Nach 1 Monat dann ALG I beantragen und die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V sollten überwunden sein.
Na ja, da kann man doch auch ein wenig trixen.
Wenn die Leistungen noch nicht bewilligt wurden, sollte es auf jeden Fal gehen.
Wenn man hier und da ein Pup quersitzen hat und demzufolge nicht arbeiten kann oder will, dann steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt selbstverständlich kein ALG I.
Ich denke, jenes sollte sich regeln lassen.
Wenn die Leistungen noch nicht bewilligt wurden, sollte es auf jeden Fal gehen.
Wenn man hier und da ein Pup quersitzen hat und demzufolge nicht arbeiten kann oder will, dann steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt selbstverständlich kein ALG I.
Ich denke, jenes sollte sich regeln lassen.
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Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten.
-@ DKV-Service-Center- spielt auch die 'Befreiung von der KV-Pflicht' keine Rolle beim 'schlüpfen' ??
-@ heinrich- Ja, die Abfindung wird als Einmalbetrag am 25.01.11 ausgezahlt - 146.000 € brutto für 32 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Kündigung zum 30.09.10, gesetzl. Kündigungsfrist 7 Monate wurde eingehalten.
Ab 1.10.10 ALG 1 beantragt, morgen früh habe ich den Termin zur Berechnung AA und ob der Antrag für 18 Monate bewilligt wird.
Auf das Geld können wir auch schlecht verzichten, dann wird es ziemlich eng.
Ich weiß nicht ob es so richtig ist, habe gelesen, daß eine Abfindung nicht zum Gesamteinkommen Familienversicherung gerechnet wird, Urteil Bundessozialgericht Az.: B 5b/8 KN 1/06 KR R, von Okt. 2007,
weil es keine laufenden monatl. Einnahmen sind.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
Oder liege ich ganz falsch damit, wenn nicht, könnte es doch auch noch im Januar 11 gehen.
In den nächsten beiden Monaten Nov. + Dez. 2010 hat meine Frau noch Verdienst von 900 € netto, da lägen wir ja auch drüber, oder wird nur mein Einkommen angerechnet?
- @ rossi - im Dezember 2010 von der AA vorübergehend abmelden?
- Reicht dieser eine Monat Dez. ohne Bezüge bei mir zzgl. die 900 € Bezüge meiner Frau?
- meine Frau wird ja in 1/11 durch Kündigung leider auch arbeitslos.
Wenn wir uns beide bei der Agentur ab 2/11 vorübergehend abmelden?
Ganz sicher gibt es aber dann aber Theater wegen der Abfindung - spätestens ein Jahr darauf.
Meine Frau muß sich ja dann freiwillig bei der GKV versichern?
Fragen über Fragen, aber ihr habt uns Hoffnung gemacht. DANKE!!!
-@ DKV-Service-Center- spielt auch die 'Befreiung von der KV-Pflicht' keine Rolle beim 'schlüpfen' ??
-@ heinrich- Ja, die Abfindung wird als Einmalbetrag am 25.01.11 ausgezahlt - 146.000 € brutto für 32 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Kündigung zum 30.09.10, gesetzl. Kündigungsfrist 7 Monate wurde eingehalten.
Ab 1.10.10 ALG 1 beantragt, morgen früh habe ich den Termin zur Berechnung AA und ob der Antrag für 18 Monate bewilligt wird.
Auf das Geld können wir auch schlecht verzichten, dann wird es ziemlich eng.
Ich weiß nicht ob es so richtig ist, habe gelesen, daß eine Abfindung nicht zum Gesamteinkommen Familienversicherung gerechnet wird, Urteil Bundessozialgericht Az.: B 5b/8 KN 1/06 KR R, von Okt. 2007,
weil es keine laufenden monatl. Einnahmen sind.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
Oder liege ich ganz falsch damit, wenn nicht, könnte es doch auch noch im Januar 11 gehen.
In den nächsten beiden Monaten Nov. + Dez. 2010 hat meine Frau noch Verdienst von 900 € netto, da lägen wir ja auch drüber, oder wird nur mein Einkommen angerechnet?
- @ rossi - im Dezember 2010 von der AA vorübergehend abmelden?
- Reicht dieser eine Monat Dez. ohne Bezüge bei mir zzgl. die 900 € Bezüge meiner Frau?
- meine Frau wird ja in 1/11 durch Kündigung leider auch arbeitslos.
Wenn wir uns beide bei der Agentur ab 2/11 vorübergehend abmelden?
Ganz sicher gibt es aber dann aber Theater wegen der Abfindung - spätestens ein Jahr darauf.
Meine Frau muß sich ja dann freiwillig bei der GKV versichern?
Fragen über Fragen, aber ihr habt uns Hoffnung gemacht. DANKE!!!
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Danke, @DKV-Center, das macht mir weiter Mut.
Heute hat mir jemand von der Barmer Oberhausen telef. mitgeteilt, daß ein 55-jähriger kaum eine Chance hätte, zurückzukehren.
Sie würden dann Einkommenserklärungen bis zu 3 Jahren zurück verlangen.
Würden die damit durchkommen, oder wird das derzeitige Einkommen zur Bemessung angelegt?
Und wie kann ich es nachweisen, daß ich keine Einkünfte habe.
Lb. grüße
ruebezahl
Heute hat mir jemand von der Barmer Oberhausen telef. mitgeteilt, daß ein 55-jähriger kaum eine Chance hätte, zurückzukehren.
Sie würden dann Einkommenserklärungen bis zu 3 Jahren zurück verlangen.
Würden die damit durchkommen, oder wird das derzeitige Einkommen zur Bemessung angelegt?
Und wie kann ich es nachweisen, daß ich keine Einkünfte habe.
Lb. grüße
ruebezahl
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Also, ich habe jetzt noch einmal die BSG-Entscheidung überflogen.
Für die Familienversicherung ist die Abfindung überhauptlich nicht schädlich. Die Kasse kann weder die Abfindung auf 120 Monate verteilen, noch diese im Jahr bzw. Auszahlungsmonat als Gesamteinkommen berücksichtigen, welches zum Ausschluss der Familienversicherung führt.
Die Aufteilung auf 120 Monate war eh völliger Schwachsinn. Es war dann die Gretchenfrage zu klären, ob die Abfindung nicht vielleicht im Auszahlungsonat oder Auszahlungsjahr zu berücksichtigen und deswegen aufgrund der Überschreitung der Einkommengrenze die Familienversicherung nicht möglich ist.
Und auch dort hat die Kasse etwas an die Bummelbacken bekommen.
Ein Ausschluss aus der Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn das Gesamteinkommen regelmäßig die Einkommensgrenze überschreitet.
Na ja, die Kammer war einmal wieder ein Freund der wörtlichen Auslegung des Geseztes. Die Abfindung führt nicht zum Ausschluss aus der Familienversicherung, weil Abfindungen nämlich nicht regelmäßig gezahlt werden.
Also kann dürfte es auch im Januar 2011 funktionieren.
Beim ALG I-Anspruch musst Du aufpassen. Wenn Du auf diese Leistung verzichtest, könnte die Kasse mit dem Argument um die Ecke kommen, dass durch diesen Verzicht keine Familienversicherung zu Stande kommt.
Also darfst Du nicht verzichten, sondern Du musst es so basteln, dass kein Anspruch auf ALG I besteht. Für einen Anspruch auf ALG I ist zwingende Voraussetzung, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und genau dort ist Potential, weil Du dies in der Hand hast.
Wenn Du bspw. eine Urlaubsreise für 6 Wochen machst, könnte der Anspruch auf ALG I entfallen (kein Verzicht), weil Du dem Arbeitsamarkt natürlich nicht während dieser Zeit zur Verfügung stehst.
Für die Familienversicherung ist die Abfindung überhauptlich nicht schädlich. Die Kasse kann weder die Abfindung auf 120 Monate verteilen, noch diese im Jahr bzw. Auszahlungsmonat als Gesamteinkommen berücksichtigen, welches zum Ausschluss der Familienversicherung führt.
Die Aufteilung auf 120 Monate war eh völliger Schwachsinn. Es war dann die Gretchenfrage zu klären, ob die Abfindung nicht vielleicht im Auszahlungsonat oder Auszahlungsjahr zu berücksichtigen und deswegen aufgrund der Überschreitung der Einkommengrenze die Familienversicherung nicht möglich ist.
Und auch dort hat die Kasse etwas an die Bummelbacken bekommen.
Ein Ausschluss aus der Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn das Gesamteinkommen regelmäßig die Einkommensgrenze überschreitet.
Na ja, die Kammer war einmal wieder ein Freund der wörtlichen Auslegung des Geseztes. Die Abfindung führt nicht zum Ausschluss aus der Familienversicherung, weil Abfindungen nämlich nicht regelmäßig gezahlt werden.
Also kann dürfte es auch im Januar 2011 funktionieren.
Beim ALG I-Anspruch musst Du aufpassen. Wenn Du auf diese Leistung verzichtest, könnte die Kasse mit dem Argument um die Ecke kommen, dass durch diesen Verzicht keine Familienversicherung zu Stande kommt.
Also darfst Du nicht verzichten, sondern Du musst es so basteln, dass kein Anspruch auf ALG I besteht. Für einen Anspruch auf ALG I ist zwingende Voraussetzung, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und genau dort ist Potential, weil Du dies in der Hand hast.
Wenn Du bspw. eine Urlaubsreise für 6 Wochen machst, könnte der Anspruch auf ALG I entfallen (kein Verzicht), weil Du dem Arbeitsamarkt natürlich nicht während dieser Zeit zur Verfügung stehst.
Jooh,
Dieses Argument kenne ich natürlich. Aber vielfach habe ich es den Kassen mit Pauken und Trompeten um die Ohren gehauen.
Gerade bei den Ü 55 werden sehr viele Fehler bei den Kassen gemacht. Dies ist schon fast mehr als abenteuerlich.
Heute hat mir jemand von der Barmer Oberhausen telef. mitgeteilt, daß ein 55-jähriger kaum eine Chance hätte, zurückzukehren.
Dieses Argument kenne ich natürlich. Aber vielfach habe ich es den Kassen mit Pauken und Trompeten um die Ohren gehauen.
Gerade bei den Ü 55 werden sehr viele Fehler bei den Kassen gemacht. Dies ist schon fast mehr als abenteuerlich.
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Hallo, vielen Dank, @DKV-CENTER @rossi
das hört sich schon sehr gut an - ich sehe ein kleines Licht leuchten und zwar im Januar.
Ich frage mich nur, ob es nicht besser ist, sich einfach so beim AA abzumelden, ohne Angabe von Gründen, oder z.B. um eine befristete Arbeitsaufnahme, die noch nicht genau zu überschauen ist.
Und bei der GKV freiwillig versichern ????
Werden die nicht allergisch und kriegen Flecken bei 6 Wochen Urlaub.
Viele liebe Grüße
ruebezahl
das hört sich schon sehr gut an - ich sehe ein kleines Licht leuchten und zwar im Januar.
Ich frage mich nur, ob es nicht besser ist, sich einfach so beim AA abzumelden, ohne Angabe von Gründen, oder z.B. um eine befristete Arbeitsaufnahme, die noch nicht genau zu überschauen ist.
Und bei der GKV freiwillig versichern ????
Werden die nicht allergisch und kriegen Flecken bei 6 Wochen Urlaub.
Viele liebe Grüße
ruebezahl
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Na ja
Ich hab schon mal Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen, die sogar ein Rezept im Maul hatten.
Pferde können nämlich im Normalfall nicht kotzen.
Ich frage mich nur, ob es nicht besser ist, sich einfach so beim AA abzumelden, ohne Angabe von Gründen, oder z.B. um eine befristete Arbeitsaufnahme, die noch nicht genau zu überschauen ist.
Ich hab schon mal Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen, die sogar ein Rezept im Maul hatten.

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