Hallo liebes Forum.
Nächsten Monat erwarten wir unser erstes Kind. Da ich ein höheres Gehalt als meine Frau beziehe und privat versichert bin, muss unser Kind entweder freiwillig bei der gesetzlichen Versicherung meiner Frau oder privat über meine Versicherung versichert werden. Ich tendiere hier eher zu einer privaten Versicherung. Aber wie ist es, wenn mein Gehalt wieder unter die Versicherungspflichgrenze rutscht und ich mich wieder gesetzlich versichern möchte bzw. muss? Ist das Kind dann automatisch "Familienversichert" oder muss unser Kind dann in der privaten Versicherung verbleiben?
Wäre es vielleicht sinnvoller das Kind sofort in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, wenn abzusehen ist, dass ich wieder unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen könnte?
Vielen Dank im voraus!
guiman
Wie Kind versichern, wenn ich später zurück in GKV muss?
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Re: Wie Kind versichern, wenn ich später zurück in GKV muss?
Hallo guiman,
erst einmal Daumen drückt und alles gute wünscht für das erste
das 2 te und 3 te wird einfacher
Ich breche die Entscheidung nicht so einfach übers Knie, lassen Sie sich einmal von Ihrem Vertreter informieren was passiert wenn Mutti mit dem Kind die 10 Tage Krank machen will/ist.
Wenn Sie wieder pflichtig werden ist das Kind (wurde schon gesagt) auch wieder versicherungspflichtig ( Familienversicherung)
Gruß
erst einmal Daumen drückt und alles gute wünscht für das erste

das 2 te und 3 te wird einfacher

Ich breche die Entscheidung nicht so einfach übers Knie, lassen Sie sich einmal von Ihrem Vertreter informieren was passiert wenn Mutti mit dem Kind die 10 Tage Krank machen will/ist.
Wenn Sie wieder pflichtig werden ist das Kind (wurde schon gesagt) auch wieder versicherungspflichtig ( Familienversicherung)
Gruß
Noch 2 Fragen:
Vielen Dank für die Antworten!
Zwei spezielle Fragen hätte ich aber noch:
1. Vorausgesetzt ich bleibe immer über der Versicherungspflichtgrenze und versichere mein Kind bei Geburt zunächst privat. Kann mein Kind dann später ohne weiteres gegen eigenen Beitrag zu einer gesetztlichen Krankenkasse wechseln? Für mich ist dieser Weg ja ausgeschlossen.
2. Wenn ich mein Kind von Geburt an gesetzlich versichere: Übernimmt mein Arbeitgeber dann auch die anteiligen Kosten an dieser Versicherung, obwohl ich selber bei einer privaten - also anderen - Versicherung versichert bin.
Viele Grüße
guiman
Zwei spezielle Fragen hätte ich aber noch:
1. Vorausgesetzt ich bleibe immer über der Versicherungspflichtgrenze und versichere mein Kind bei Geburt zunächst privat. Kann mein Kind dann später ohne weiteres gegen eigenen Beitrag zu einer gesetztlichen Krankenkasse wechseln? Für mich ist dieser Weg ja ausgeschlossen.
2. Wenn ich mein Kind von Geburt an gesetzlich versichere: Übernimmt mein Arbeitgeber dann auch die anteiligen Kosten an dieser Versicherung, obwohl ich selber bei einer privaten - also anderen - Versicherung versichert bin.
Viele Grüße
guiman
Hallo guiman,
Frage 1: Das Kind muss in die GKV zurück, wenn es eigene Einkünfte aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis hat. Zum 7. Lebensjahr mal eben in die GKV wechseln geht nicht, da kein Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft besteht.
Frage 2: Der Arbeitgeber bezuschusst Krankheitskostentarife für die ganze Familie, also für Sie selbst, für Frau (wenn diese keinen Anspruch auf eigenen AG-Zuschüsse hat) und Kinder, bis der Zuschuss die Höhe des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags erreicht hat. In welcher Kasse Sie sind oder Frau oder Kind ist unerheblich. Auch unterschiedliche PKV-Gesellschaften sind ohne Probleme zuschussfähig! (mit dem Hintergedanken, dass eine andere PKV für das Kind IN ZUKUNFT Sinn machen könnte. Ab Geburt versichern Sie das Kind bitte in Ihrer PKV!).
@DKV-Service-Center - habe seit Februar das zweite Kind. Wann genau wird's leichter?
Könnte aber auch daran liegen, dass die Frauenquote mit 3:1 derzeit gegen mich spricht.
Frank Wilke
Frage 1: Das Kind muss in die GKV zurück, wenn es eigene Einkünfte aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis hat. Zum 7. Lebensjahr mal eben in die GKV wechseln geht nicht, da kein Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft besteht.
Frage 2: Der Arbeitgeber bezuschusst Krankheitskostentarife für die ganze Familie, also für Sie selbst, für Frau (wenn diese keinen Anspruch auf eigenen AG-Zuschüsse hat) und Kinder, bis der Zuschuss die Höhe des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags erreicht hat. In welcher Kasse Sie sind oder Frau oder Kind ist unerheblich. Auch unterschiedliche PKV-Gesellschaften sind ohne Probleme zuschussfähig! (mit dem Hintergedanken, dass eine andere PKV für das Kind IN ZUKUNFT Sinn machen könnte. Ab Geburt versichern Sie das Kind bitte in Ihrer PKV!).
@DKV-Service-Center - habe seit Februar das zweite Kind. Wann genau wird's leichter?

Frank Wilke
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