In welcher PKV das Kind versichern.

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christophddorf
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In welcher PKV das Kind versichern.

Beitragvon christophddorf » 29.09.2010, 21:03

Lieber Forums-Mitglieder,

meine Ehefrau (privatversichert bei der DEBEKA) und ich erwarten im November ein gemeinsames Kind.
Hierbei stellt sich die Frage, in welcher Versicherung versichert werden sollte:

Ich werde in Kürze selbständig tätig sein , d.h. keinen Arbeitgeberzuschuss zu meiner Versicherung erhalten.
Meine Frau beabsichtigt, nach der Geburt wieder in Vollzeit als Angestellte tätig zu werden.

Erhält meine Frau (die nicht in der DKV) versichert ist, von ihrem Arbeitgeber auch einen Zuschuss zu der Versicherung des Kindes, wenn dieses bei der DKV versichert ist (also nicht in der Krankenversicherung der zuschussberechtigten Ehefrau)?
Ab wann kann ich in diesem Falle den Antrag für das Kind auf Aufnahme in die DKV stellen? Welche Bedingungen gelten dann für die Versicherung des Kindes ?

Habe leider keine Ahnung, wer mir diese Fragen beantworten kann. Daher schon einmal vielen Dank

La Schef
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Hi,

Beitragvon La Schef » 30.09.2010, 09:08

Der Zuschuss ist unabhängig von der Wahl der Krankenversicherung für das Kind.
Beachten Sie: Neugeborene können rückwirkend zum Tag der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten versichert werden, sofern
- mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten versichert ist,
- die Anmeldung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt erfolgt und
- das Kind nicht höher oder umfassender versichert wird.

Das heißt in Ihrem Fall, dass Sie bei der DKV versichert sein müßten. Ansonsten werden Gesundheitsfragen gestellt.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 30.09.2010, 09:35

Hallo christophddorf,

wenn Sie in der DKV versichert sind (scheint ja so zu sein), dann sind die Aussagen von LaSchef richtig.

Es gibt allerdings Versicherungen, bei denen eine 3monatige Versicherungszeit des Elternteils nicht gegeben sein muss und bei denen Kinder auch einen "besseren" Versicherungsschutz bekommen können.

Freundliche Grüße

christophddorf
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Beitragvon christophddorf » 30.09.2010, 11:14

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte die Befürchtung, dass der Arbeitgeber meiner Frau keine Zuschüsse für das Kind leistet, weil es in meiner PKV, der DKV, versichert ist (klingt für mich auch logisch: Wenn das Kind nicht über die Mutter versichert ist, dann zahlt auch der Arbeitgeber der Mutter hierfür auch nicht)

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Beitragvon christophddorf » 20.10.2010, 20:41

Jetzt habe ich noch ein Problem, das mir nicht von der PKV beantwortet werden konnte:
Ich werde das Kind in der DKV versichern.
Meine Frau ist nach der Geburt in Elternzeit, ich bin angestellt tätig. Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber dann die PKV des Kindes bezuschusst.

Meine Frau wird aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten (angestellt und PKV) während ich selbständig sein werde. Zahlt dann der Arbeitgeber der Frau den Zuschuss oder muss ich dann die gesamte Versicherung des Kindes bezahlen (habe ja dann leider keinen Arbeitgeberzuschuss, daher eher ungünstig)?

Konnte leider zu der Konstellation nichts googeln, daher schonmal vielen Dank

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.10.2010, 21:05

alles einwenig wirr , mal sind Sie angestellt, mal Selbstständig, Sie sind jetzt als Angestellter bereits bei der DKV versichert?
Gruß

La Schef
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Beitragvon La Schef » 21.10.2010, 19:37

:roll: :roll:

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Beitragvon christophddorf » 21.10.2010, 20:52

DKV-Service-Center hat geschrieben:alles einwenig wirr , mal sind Sie angestellt, mal Selbstständig, Sie sind jetzt als Angestellter bereits bei der DKV versichert?
Gruß


Richtig: Mal (jetzt) bin ich angestellt, mal (künftig) selbständig tätig.
Ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt:
Derzeit bin ich (noch) angestellt, während ich in absehbarer Zeit selbständig sein werde. Sowohl ich (DKV) also auch meine Frau (Debeka) sind also derzeit als Angestellte in der PKV versichert.
Zitat: "Meine Frau wird aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten (angestellt und PKV) während ich selbständig sein werde."

Es stellt sich also für mich die Frage,
a) welcher von zwei Arbeitgebern (Eltern beide PKV) den Zuschuss für die PKV des Kindes zahlt und
b) ob der Arbeitgeber meiner Ehefrau (angestellt) auch dann den Arbeitgeberzuschuss für die PKV des Kindes zahlt, wenn ich selbständig sein werde (in der Zukunft)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.10.2010, 21:01

Kerze hoch hält und Licht sieht :-)

a) Beide AG zahlen ich würde den Wählen wo der Zuschuss insgesamt nicht ausgeschöpft wird.
B) Ja wenn das Kind anspruch auf Familienversicherung hat (hätte wenn noch in der GKV versichert wäre). SGB v § 10
Gruß

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Beitragvon christophddorf » 21.10.2010, 21:53

ok, danke für die Antwort.
Ich verstehe den § 10 SBG V so, dass der Sohn einen Zuschuss des AG der Ehefrau bekommt.

ich bin im Tarif Vollmed M4 BR4 versichert.
Lohnt der auch für das Kind?
Ich habe hier gelesen, wegen der Logopädie und der Ergotherapie gäbe es hier Lücken.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.10.2010, 22:29

Ja, habe ich auch gehört, :-) allerdings hatte ich noch keinen Kunden bei dem diese Leistungen nicht bezahlt wurden, wenn diese Medizinisch notwendig waren. Gruß
Thema Lohnt sich der Tarif für das Kind ? da müssen wir Ihr Kind fragen :-) wenn wir davon ausgehen das nur die Vorsorgeuntersuchungen gemacht werden, welche Rückerstattungsunschädlich sind kann es sich Möglicherweise für die Eltern lohnen dann gibt es Stand Heute 630 Euro zurück.
Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 22.10.2010, 09:53

Hallo christophddorf,
Ich habe hier gelesen, wegen der Logopädie und der Ergotherapie gäbe es hier Lücken.
Das haben Sie wahrscheinlich in einem Posting von mir gelesen (und auch die Antworten anderer Forumsteilnehmer).

Da besonders einige DKV-Vertreter hier der Meinung waren, dass Logopädie im Tarif VollmedM4 grundsätzlich versichert sei, haben wir bei der DKV angefragt, wie die Formulierungen in den Tarifbedingungen zu verstehen sind.

Unsere Frage:
(ZITAT): "Wie wird im Tarif VollmedM4 z.B. Logopädie erstattet? Ist das in den Tarifbedingungen unter "Atmungsbehandlung sowie Stimmbildung" zu verstehen und fallen andere Bereiche der Logopädie unter diese Begrifflichkeit?" (ZITAT ENDE)

Antwort DKV:
(ZITAT): "Bei Atmungsbehandlung und Maßnahmen der Stimmbildung handelt es sich um logopädische Behandlungen. Andere logopädische Maßnahmen, wie beispielsweise Sprech- und Sprachübungsbehandlungen zählen hingegen nicht zu den versicherten Maßnahmen." (ZITAT ENDE)

BTW: Diese Aussage verwundert mich nicht - sie führt lediglich die Vertragsbedingungen aus.

Damit will ich der Aussage von DKV-SC nicht unbedingt widersprechen - nämlich dass Behandlungen (in diesem Falle ohne tariflichen Anspruch) bezahlt wurden. Sie haben allerdings keine Rechtssicherheit, dass dies in Zukunft oder in Ihrem spezellen Falle ebenfalls so wäre.

Grundsätzlich ist es so, dass nur das in den Vertrags- und Tarifbedingungen geschriebene Wort gilt. Es führt kein Weg daran vorbei, das "Kleingedruckte" mit einem unabhängigen Spezialisten zu prüfen, wenn man im Leistungsfalle keine bösen Überraschungen erleben will.

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Und ich kann mir die Frage an die Kollegen nicht verkneifen, die mir und meiner Vorgehensweise eine "Strategie der Verunsicherung" oder "übertriebene Spitzfindigkeit" vorwerfen.
Wie würden Sie denn Ihren Interessenten in diesem Falle die Tarifaussage und die Erläuterung des Anbieters erklären?

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 22.10.2010, 11:06

Herr Gutsch,

an der Stelle haben wir eine ähnliche Meinung. Die Lösung des Problems liegt aber meiner Meinung nach nicht in einer Verunsicherung des Kunden. Es gibt keinen Tarif, welchen ich nicht zerreden könnten. Sicher sollte man dem Kunden entsprechend die Lücken darstellen. Ich habe seltenst mit einem Kunden die Tarifbedingungen zerpflückt. Das mache ich. Die Lücken die wichtig sind, welche die der Kunde im Erstgespräch als notwendig erachtet hat, werden konkret dargestellt.
Dann gebe ich EINE Empfehlung. Dieser folgt der Kunde.
Und NEIN, ich bin nicht der Meinung, dass der Kunde seine Entscheidung frei von jeglicher Beinflussung treffen sollte.
Dann würden meine Kunden nämlich alle CP/S KEH KVE kaufen. Das dies meist der falsche Weg ist, wissen Sie.
Gruß
Philipp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 22.10.2010, 14:12

@Philchen
an der Stelle haben wir eine ähnliche Meinung
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei einer qualifizierten PKV -Beratung nicht sehr große Meinungsunterschiede existieren können. Aber jeder Vermittler hat seinen Stil, der unterschiedlich aber natürlich trotzdem korrekt und kundenorientiert sein kann.
Die Lösung des Problems liegt aber meiner Meinung nach nicht in einer Verunsicherung des Kunden.
Natürlich nicht. Allerdings wird ein Kunde zunächst einmal fast zwangsläufig "verunsichert", wenn er von einer Seite hört, Logopädie sei versichert und dann erfährt, dass dies so nicht in seinem Vertrag steht.
Jemand, der schlecht informiert ist, wird durch bessere Information immer verunsichert. Er stellt nämlich eine ursprüngliche Entscheidung oder lückenhafte Information in Frage - das aber wohl zu Recht!
Und NEIN, ich bin nicht der Meinung, dass der Kunde seine Entscheidung frei von jeglicher Beinflussung treffen sollte.
Der Meinung bin ich auch. Die "Beeinflussung" ist bei mir Information über Fakten.

BTW (da dies immer wieder - mit etwas spöttischem Unterton - von Kollegen angeführt wird): Kein Kunde soll 897 Kriterien unserer Software "durchkauen" (oder unbedingt einen Tarif mit Erweiterung der Kriegsklausel wählen). Diese Masse am Daten wird zwar im Hintergrund für jeden Tarif analysiert.
Relevant für das Risikoprofil des Kunden sind jedoch "nur" 134 Punkte (und nur um noch mal die Bedeutung des Kriteriums "Kriegsklausel" zu verdeutlichen: von diesen 134 Punkten betreffen die Kriegsklausel ganze 2 - In Worten ZWEI). Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wo da Raum für sachliche Kritik ist - zumal der Kunde ja diese zwei Punkte abwählt, wenn er sie für irrelevant hält!
Von den 134 Punkten wählt der Interessent in der Regel 80-100 aus, weil er sie nach Erläuterung über die Kosten- und Gesundheits-Relevanz (= Beeinflussung) für wichtig hält.

Dieses Gespräch dauert im Schnitt ca. 60 Minuten (nur die Auswahl der Leistungspunkte - anderes nicht berücksichtigt), wenn der Kunde sich vorher etwas in die Infos auf unserer Homepage eingelesen und uns vor dem Gespräch einen unserer Fragebögen ausgefüllt geschickt hat. Aus diesen Anforderungen des Kunden ergibt sich meistens nicht EIN in Frage kommender Tarif sondern etwa 2 bis 5. Zu diesen erhält der Kunde ausführliche Protokolle und die "Hausaufgabe", für sich zu entscheiden, welche Gewichtung er auf die Stärken und Schwächen (die jeder dieser Tarife hat) legen will - also welche "Kröte er schlucken will". Denn den absolut perfekt auf die Anforderungen passenden Tarif gibt es äußerst selten.
Dann würden meine Kunden nämlich alle CP/S KEH KVE kaufen
Dieser Wunsch wird bei unseren Beratungen eigentlich nie geäußert. Das liegt wahrscheinlich daran, dass wir fast ausschließlich im Segment freiwillig versicherter Angestellter arbeiten, die mehr Wert auf rechtssichere Leistungen legen als auf "billig-billig".
Gruß
RG


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