rückwirkende Beendigung der Familienversicherung durch KK
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo!
ich werde mich um einen Fachanwalt kümmern, aber wie du schon sagtest, wer will sich da so richtig einarbeiten, weil reich wird er damit nicht!
...und selbst und alleine steht man doch auf verlorenem Posten, außerdem geht ja jetzt nur noch der Klageweg.
Die KK hat formell den Verwaltungsakt nicht aufgehoben, auch nicht nach § 48 SGB X. Die schreiben: "ein bindender Verwaltungsakt wurde durch die BKK nicht ausgestellt" - ich habe aber das Begrüßungsschreiben, in dem steht, dass mein Sohn und ich kostenlos mitversichert sind!
... und wer kann schon am 1. Tag eines Jahres sagen, wie das Jahr finanziell auslaufen wird.
Also sind wir wieder bei dem Punkt, frühestens stand das Einkommen mit dem Tag des Einkommensteuerbescheides fest, sprich Mai 2008, und somit würde die Familienversicherung im Juni 2008 enden.
Außerdem finde ich es äußerst dubios, dass die KK sich selbst widerspricht. Im ersten Schreiben sollte ich mich ab 1.1.07 selbst versichern. Im Widerspruch muss ich nun das erste Quartal selbst tragen und dann selbst versichern.
Hätte es nicht auch gleich so sein müssen, dass dem Widerspruch ein "Anspruchsschreiben" beiliegt. Wie soll ich das entscheiden, wenn ich gar nicht weiß, wie hoch die Ansprüche sind, die die KK stellt.
Mir erscheint das alles äußerst willkürlich, unseriös und auch rechtlich nicht korrekt.
Ich halte euch auf dem Laufenden
Gruß SW-Bayern
ich werde mich um einen Fachanwalt kümmern, aber wie du schon sagtest, wer will sich da so richtig einarbeiten, weil reich wird er damit nicht!
...und selbst und alleine steht man doch auf verlorenem Posten, außerdem geht ja jetzt nur noch der Klageweg.
Die KK hat formell den Verwaltungsakt nicht aufgehoben, auch nicht nach § 48 SGB X. Die schreiben: "ein bindender Verwaltungsakt wurde durch die BKK nicht ausgestellt" - ich habe aber das Begrüßungsschreiben, in dem steht, dass mein Sohn und ich kostenlos mitversichert sind!
... und wer kann schon am 1. Tag eines Jahres sagen, wie das Jahr finanziell auslaufen wird.
Also sind wir wieder bei dem Punkt, frühestens stand das Einkommen mit dem Tag des Einkommensteuerbescheides fest, sprich Mai 2008, und somit würde die Familienversicherung im Juni 2008 enden.
Außerdem finde ich es äußerst dubios, dass die KK sich selbst widerspricht. Im ersten Schreiben sollte ich mich ab 1.1.07 selbst versichern. Im Widerspruch muss ich nun das erste Quartal selbst tragen und dann selbst versichern.
Hätte es nicht auch gleich so sein müssen, dass dem Widerspruch ein "Anspruchsschreiben" beiliegt. Wie soll ich das entscheiden, wenn ich gar nicht weiß, wie hoch die Ansprüche sind, die die KK stellt.
Mir erscheint das alles äußerst willkürlich, unseriös und auch rechtlich nicht korrekt.
Ich halte euch auf dem Laufenden
Gruß SW-Bayern
Zuletzt geändert von SW-Bayern am 26.08.2009, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
egal ob Anwalt oder nicht - auf jeden Fall den Widerspruch aufrechterhalten und einen klagefähigen Bescheid anfordern.
Vor allem der Vorwurf des grob fahrlässigen Handeln deinerseits - den gilt es besonders zu begründen.
Bislang hat die Sache die Kasse noch vor Ort enschieden (Fachabteilung),
nun muss der Fall vor den Widerspruchsauschuß und ob der sich in diesem Fall so bedingslos hinter die Entscheidung vor Ort stellt und es auf eine Klage ankommen lässt - ich bin mir da nicht sicher.
Gruß
Czauderna
egal ob Anwalt oder nicht - auf jeden Fall den Widerspruch aufrechterhalten und einen klagefähigen Bescheid anfordern.
Vor allem der Vorwurf des grob fahrlässigen Handeln deinerseits - den gilt es besonders zu begründen.
Bislang hat die Sache die Kasse noch vor Ort enschieden (Fachabteilung),
nun muss der Fall vor den Widerspruchsauschuß und ob der sich in diesem Fall so bedingslos hinter die Entscheidung vor Ort stellt und es auf eine Klage ankommen lässt - ich bin mir da nicht sicher.
Gruß
Czauderna
Hallo
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, denn:
ich habe einen klagefähigen Widerspruchsbescheid vom Widerspruchsausschuss der BKK erhalten, mit dem Hinweis, dass ich innerhalb von 4 Wochen Klage einreichen kann....
Da kann ich gar nicht mehr darauf antworten, außer mit einer Klage. Die Zeit des Diskutierens ist mit dem Widerspruchsbescheid vorbei, oder? siehe Rechtsbehelfsbelehrung!
Darum verstehe ich das Ganze ja auch überhaupt nicht! und den Vorwurf des grobfahrlässigen Handels finde ich eine Frechheit. Ich habe sofort geantwortet, die lassen mein Schreiben 9 Monate liegen und werfen mir grobe Fahrlässigkeit vor.
Die BKK schreit ja förmlich nach einer Klage von mir, das macht mich eben etwas unsicher. Die lassen sich doch nicht verklagen, wenn sie nicht denken oder bzw. wissen, dass sie Recht bekommen, oder?
Danke und Gruß
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, denn:
ich habe einen klagefähigen Widerspruchsbescheid vom Widerspruchsausschuss der BKK erhalten, mit dem Hinweis, dass ich innerhalb von 4 Wochen Klage einreichen kann....
Da kann ich gar nicht mehr darauf antworten, außer mit einer Klage. Die Zeit des Diskutierens ist mit dem Widerspruchsbescheid vorbei, oder? siehe Rechtsbehelfsbelehrung!
Darum verstehe ich das Ganze ja auch überhaupt nicht! und den Vorwurf des grobfahrlässigen Handels finde ich eine Frechheit. Ich habe sofort geantwortet, die lassen mein Schreiben 9 Monate liegen und werfen mir grobe Fahrlässigkeit vor.
Die BKK schreit ja förmlich nach einer Klage von mir, das macht mich eben etwas unsicher. Die lassen sich doch nicht verklagen, wenn sie nicht denken oder bzw. wissen, dass sie Recht bekommen, oder?
Danke und Gruß
Nochmal kurz das Problem von damals = und heute
Ich bin seit 12 Jahren bei einer Betriebskrankenkasse als „familienversicherte“ versichert. Ich arbeite in einem Minijob.
Jedes Jahr beantworte ich den Fragebogen zur Familienversicherung.
Ebenso im September 2008 habe ich den Fragebogen zur Familienversicherung für 2007 beantwortet und zurückgesandt. Wie in den Vorjahren auch, habe ich den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 beigelegt, erstellt durch das Finanzamt im Mai 2008.
Im Juni 2009, also nach 9 Monaten Bearbeitungszeit!, habe ich von der BKK mitgeteilt bekommen, dass rückwirkend wegen zu hoher Einkünfte (Zinseinkünfte) die Familienversicherung zum 31.12.2006 beendet wird. Ich sollte mich für die Jahre 2007 und 2008 freiwillig versichern, ebenso für das schon laufende Jahr 2009.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, dieser wurde vom Widerspruchausschuss der BKK abgelehnt.
Ich habe einen Vergleich angeboten, für die Zeit ab Bekanntwerden durch den Steuerbescheid, also ab Juni.2008 für das Jahr 2008 die Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu bezahlen. Dies wurde von der BKK abgelehnt. Ab 01.01.09 habe ich mich rückwirkend selbst versichert, auch bei dieser BKK, da ich von Minijob auf Arbeiten in der Gleitzone umgestiegen bin, um diese Problematik weiter zu verhindern.
Es erfolgte eine Klage vor dem Sozialgericht. Termin der Verhandlung war im Frühling 2010.
Da die BKK den Bescheid an meinen Mann gesandt hatte und den Widerspruchsbescheid an mich, konnte hier wegen formeller Fehler der Krankenkasse kein Urteil in der Sache gefällt werden.
Der Richter gab aber im Termin zu verstehen, dass er es auch so sieht, dass die Beiträge ab dem Folgemonat der Erstellung und Bekanntgabe des Bescheides, zu zahlen sind. Allenfalls einen Monat eher, aber nicht rückwirkend für die gesamten Jahre 2007 und 2008. Er empfahl der gegnerischen Rechtsanwältin auf meinen Vergleich einzugehen, damit nicht weitere Kosten für alle Beteiligten entstehen, da er, wenn er in der Sache entscheiden könnte, so entscheiden würde.
Dies wurde von der gegnerischen Rechtsanwältin abgelehnt, mit der Begründung: „es gehe hier darum, die offenen Beiträge einzufordern, koste es, was es wolle – auch wenn die Kosten des Rechtsstreites für die BKK höher wären, als die zu erwartenden Beiträge, es gehe hier ums Prinzip.“
"mit so einem Urteil brauche sie nicht bei der Krankenkasse zu erscheinen!"
Die Anwaltskosten beider Seiten trug komplett die BKK!
Mittlerweile hat die BKK im September 2010 einen neuen Bescheid erlassen, ich habe erneut versucht, einen wie oben genannten Vergleich abzuschließen, aber die BKK geht nicht darauf ein.
Wie mir mitgeteilt wurde, wird mein Widerspruch erneut an den Widerspruchsausschuss gehen, abgelehnt werden und ich werde dadurch erneut gezwungen Klage einzureichen.
Es ist mir nicht verständlich, wie eine gesetzliche Krankenkasse so grob fahrlässig mit den Mitgliederbeiträgen ihrer Mitglieder umgehen kann und darf.
Da werden Zusatzbeiträge von den Mitgliedern gefordert und Leistungen gekürzt, da wird die Verwaltung der Mitglieder in den ehemaligen Osten verlegt („zum Kosteneinsparen“ „nach eigenen Angaben der Rechtsanwältin bei Gericht) und dort wo man offensichtlich sparen könnte, tut man es nicht und produziert fahrlässig Kosten.
Mein Mann und ich haben die Mitgliedschaft in der BKK nun endlich zum Jahresende gekündigt, da sich eine weitere Mitgliedschaft nicht positiv auf den Verlauf bzw. die Bearbeitung der Angelegenheit ausgewirkt hat (siehe die letzten beiden Jahre).
Nomen est Omen - mich macht es mittlerweile krank mit dieser Kasse zu korrespondieren!
Außerdem möchte ich nicht bei einer Krankenkasse versichert sein, die „so“ mit meinen Beiträgen umgeht.
Ich bin seit 12 Jahren bei einer Betriebskrankenkasse als „familienversicherte“ versichert. Ich arbeite in einem Minijob.
Jedes Jahr beantworte ich den Fragebogen zur Familienversicherung.
Ebenso im September 2008 habe ich den Fragebogen zur Familienversicherung für 2007 beantwortet und zurückgesandt. Wie in den Vorjahren auch, habe ich den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 beigelegt, erstellt durch das Finanzamt im Mai 2008.
Im Juni 2009, also nach 9 Monaten Bearbeitungszeit!, habe ich von der BKK mitgeteilt bekommen, dass rückwirkend wegen zu hoher Einkünfte (Zinseinkünfte) die Familienversicherung zum 31.12.2006 beendet wird. Ich sollte mich für die Jahre 2007 und 2008 freiwillig versichern, ebenso für das schon laufende Jahr 2009.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, dieser wurde vom Widerspruchausschuss der BKK abgelehnt.
Ich habe einen Vergleich angeboten, für die Zeit ab Bekanntwerden durch den Steuerbescheid, also ab Juni.2008 für das Jahr 2008 die Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu bezahlen. Dies wurde von der BKK abgelehnt. Ab 01.01.09 habe ich mich rückwirkend selbst versichert, auch bei dieser BKK, da ich von Minijob auf Arbeiten in der Gleitzone umgestiegen bin, um diese Problematik weiter zu verhindern.
Es erfolgte eine Klage vor dem Sozialgericht. Termin der Verhandlung war im Frühling 2010.
Da die BKK den Bescheid an meinen Mann gesandt hatte und den Widerspruchsbescheid an mich, konnte hier wegen formeller Fehler der Krankenkasse kein Urteil in der Sache gefällt werden.
Der Richter gab aber im Termin zu verstehen, dass er es auch so sieht, dass die Beiträge ab dem Folgemonat der Erstellung und Bekanntgabe des Bescheides, zu zahlen sind. Allenfalls einen Monat eher, aber nicht rückwirkend für die gesamten Jahre 2007 und 2008. Er empfahl der gegnerischen Rechtsanwältin auf meinen Vergleich einzugehen, damit nicht weitere Kosten für alle Beteiligten entstehen, da er, wenn er in der Sache entscheiden könnte, so entscheiden würde.
Dies wurde von der gegnerischen Rechtsanwältin abgelehnt, mit der Begründung: „es gehe hier darum, die offenen Beiträge einzufordern, koste es, was es wolle – auch wenn die Kosten des Rechtsstreites für die BKK höher wären, als die zu erwartenden Beiträge, es gehe hier ums Prinzip.“
"mit so einem Urteil brauche sie nicht bei der Krankenkasse zu erscheinen!"
Die Anwaltskosten beider Seiten trug komplett die BKK!
Mittlerweile hat die BKK im September 2010 einen neuen Bescheid erlassen, ich habe erneut versucht, einen wie oben genannten Vergleich abzuschließen, aber die BKK geht nicht darauf ein.
Wie mir mitgeteilt wurde, wird mein Widerspruch erneut an den Widerspruchsausschuss gehen, abgelehnt werden und ich werde dadurch erneut gezwungen Klage einzureichen.
Es ist mir nicht verständlich, wie eine gesetzliche Krankenkasse so grob fahrlässig mit den Mitgliederbeiträgen ihrer Mitglieder umgehen kann und darf.
Da werden Zusatzbeiträge von den Mitgliedern gefordert und Leistungen gekürzt, da wird die Verwaltung der Mitglieder in den ehemaligen Osten verlegt („zum Kosteneinsparen“ „nach eigenen Angaben der Rechtsanwältin bei Gericht) und dort wo man offensichtlich sparen könnte, tut man es nicht und produziert fahrlässig Kosten.
Mein Mann und ich haben die Mitgliedschaft in der BKK nun endlich zum Jahresende gekündigt, da sich eine weitere Mitgliedschaft nicht positiv auf den Verlauf bzw. die Bearbeitung der Angelegenheit ausgewirkt hat (siehe die letzten beiden Jahre).
Nomen est Omen - mich macht es mittlerweile krank mit dieser Kasse zu korrespondieren!
Außerdem möchte ich nicht bei einer Krankenkasse versichert sein, die „so“ mit meinen Beiträgen umgeht.
Zuletzt geändert von SW-Bayern am 02.10.2010, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
mich würde eine interessieren.
Es bestand ja in der fraglichen Zeit ein Mini-Job.
Wurde da die 400 EUR-Grenze ausgeschöpft.
UND was waren es denn für Einkünfte, welche die Familienversicherung zur Beendigung brachten.
Vermietung/Verpachtung
oder
Kapitaleinkünfte
oder
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
UND
wie hoch waren denn in dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid diese Einkünfte.
Evt. habe ich danach noch einen Tipp. Kommt auf die Anwort an.
mich würde eine interessieren.
Es bestand ja in der fraglichen Zeit ein Mini-Job.
Wurde da die 400 EUR-Grenze ausgeschöpft.
UND was waren es denn für Einkünfte, welche die Familienversicherung zur Beendigung brachten.
Vermietung/Verpachtung
oder
Kapitaleinkünfte
oder
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
UND
wie hoch waren denn in dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid diese Einkünfte.
Evt. habe ich danach noch einen Tipp. Kommt auf die Anwort an.
Nun denn SW-Bayern,
obwohl der Richter schon ein deutliches Signal gegeben hat, reagiert die Kasse dennoch hierauf nicht. Dann will ich mal hoffen, dass Du im nächsten Verfahren den gleichen Richter bekommst. Aber eins kann ich Dir jetzt schon sagen, manche Kassen treiben es dann bis zum Bundessozialgericht.
Positiv finde ich es, dass der Richter wohl meinem Ansatz - niemals rückwirkend - sondern erst künftig gefolgt ist.
obwohl der Richter schon ein deutliches Signal gegeben hat, reagiert die Kasse dennoch hierauf nicht. Dann will ich mal hoffen, dass Du im nächsten Verfahren den gleichen Richter bekommst. Aber eins kann ich Dir jetzt schon sagen, manche Kassen treiben es dann bis zum Bundessozialgericht.
Positiv finde ich es, dass der Richter wohl meinem Ansatz - niemals rückwirkend - sondern erst künftig gefolgt ist.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Dumme Frage, das ist nicht zufälligerweise eine BKK gewesen die fusioniert hat und es dadurch zu einer verspäteten Bearbeitung gekommen ist?
Grobfahrlässig in Sinne des BGB ist ziemlich schwer nachzuweisen, alles wissen kann ein armer Versicherter auch nicht.
Ich würde mich denn nochmal hinsetzen einen bösen Brief schreiben , mit dem Hinweis darauf das es sich hier um einen nicht rechtmäßigen Verwaltungsakt , handelt. Das es sich hier weiter um eine verspätet Bearbeitung handelt udn da ggf. Klage vor dem SG erhoben wird.
Ausserdem würde ich das Ganze im Rahmen einer Vorstandsbeschwerde machen, mit Hinweis auf die fachliche Inkompetenz des zuständigen Abteilungsleiters.
Und wie Rossi geschreiben hat mir einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, der SovD oder der VdaK oder der Bund der Versicherten oder die Gewerkschaften sind da denn die richtigen Ansprechpartner.
Grobfahrlässig in Sinne des BGB ist ziemlich schwer nachzuweisen, alles wissen kann ein armer Versicherter auch nicht.
Ich würde mich denn nochmal hinsetzen einen bösen Brief schreiben , mit dem Hinweis darauf das es sich hier um einen nicht rechtmäßigen Verwaltungsakt , handelt. Das es sich hier weiter um eine verspätet Bearbeitung handelt udn da ggf. Klage vor dem SG erhoben wird.
Ausserdem würde ich das Ganze im Rahmen einer Vorstandsbeschwerde machen, mit Hinweis auf die fachliche Inkompetenz des zuständigen Abteilungsleiters.
Und wie Rossi geschreiben hat mir einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, der SovD oder der VdaK oder der Bund der Versicherten oder die Gewerkschaften sind da denn die richtigen Ansprechpartner.
Hallo,
danke für die gutgemeinten Tipps - aber du keine MEINE BKK noch nicht!
Also Fusion lag keine vor, das war wohl allgemeine Schlamperei, Verlagerung der Antragsbearbeitung in den ehem. Osten, aus Kostenersparnis.
Das mit der groben Fahrlässigkeit hat mir die BKK vorgeworfen, das ist die Retourkutsche...wobei ich auch finde, dass sie grob fahrlässig mit meinen Beiträge umgeht, da sie hier leichtfertig weiter Kosten produziert, obwohl ihnen der Richter vor dem SG nahegelegt hat, auf meinen Vergleich einzugehen.
Böse Briefe und Anrufe bei Sachbearbeitern und Abteilungsleitern bringen bei dieser BKK gar nichts, ich habe wirklich schon alles probiert. Aber mit logischen Argumenten kann man dort nicht landen. Auch mit der Androhnung einer weiteren Klage habe ich nichts erreicht. Ebenso wenig haben wir mit einer weiteren Versicherungszeit etwas erreicht - darum haben mein Mann und ich nun endlich zum Jahresende gekündigt. Alleine das hat mich schon etwas befreit, weil allmählich nervt das Ganze schon!
Die Möglichkeit einer Vorstandsbeschwerde habe ich auch schon in Betracht gezogen, ich denke aber, der Vorstand wird durch die Anwältin der BKK sowieso über laufende Verfahren informiert, oder?
Ich habe aber an das Bundesversicherungsamt in Bonn geschrieben, die holen momentan eine Stellungnahme der BKK ein - vielleicht hilft das ja.
Ich habe eine sehr nette, kompetente Anwältin mit dem Gebiet Sozialrecht und fühle mich sehr gut vertreten - m.E. liegt es alles an dieser BKK und deren "Nichteinlenkenwollen".
Ich werde weiter berichten
Gruß
danke für die gutgemeinten Tipps - aber du keine MEINE BKK noch nicht!
Also Fusion lag keine vor, das war wohl allgemeine Schlamperei, Verlagerung der Antragsbearbeitung in den ehem. Osten, aus Kostenersparnis.
Das mit der groben Fahrlässigkeit hat mir die BKK vorgeworfen, das ist die Retourkutsche...wobei ich auch finde, dass sie grob fahrlässig mit meinen Beiträge umgeht, da sie hier leichtfertig weiter Kosten produziert, obwohl ihnen der Richter vor dem SG nahegelegt hat, auf meinen Vergleich einzugehen.
Böse Briefe und Anrufe bei Sachbearbeitern und Abteilungsleitern bringen bei dieser BKK gar nichts, ich habe wirklich schon alles probiert. Aber mit logischen Argumenten kann man dort nicht landen. Auch mit der Androhnung einer weiteren Klage habe ich nichts erreicht. Ebenso wenig haben wir mit einer weiteren Versicherungszeit etwas erreicht - darum haben mein Mann und ich nun endlich zum Jahresende gekündigt. Alleine das hat mich schon etwas befreit, weil allmählich nervt das Ganze schon!
Die Möglichkeit einer Vorstandsbeschwerde habe ich auch schon in Betracht gezogen, ich denke aber, der Vorstand wird durch die Anwältin der BKK sowieso über laufende Verfahren informiert, oder?
Ich habe aber an das Bundesversicherungsamt in Bonn geschrieben, die holen momentan eine Stellungnahme der BKK ein - vielleicht hilft das ja.
Ich habe eine sehr nette, kompetente Anwältin mit dem Gebiet Sozialrecht und fühle mich sehr gut vertreten - m.E. liegt es alles an dieser BKK und deren "Nichteinlenkenwollen".
Ich werde weiter berichten
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Vergil,
du gehst, wie ich auch, vom gesunden Menschenverstand aus, das trifft hier aber nicht zu.
Ich habe heute bereits telefoniert. Außer, dass mein Blutdruck steigt, passiert da gar nichts - leider. Weder beim Sachbearbeiter, noch beim Abteilungsleiter.
Jetzt heißt es erstmal wieder warten, bis dieser Widerspruchsausschuss tagt, damit der neue Widerspruchsbescheid kommt, dann kann ich wieder Klage einreichen, bis dann wieder Termin vor SG ist, ist bestimmt Mitte 2011.
Vielleicht hilft ja das Bundesversicherungsamt, dass die evtl. eine ähnliche Empfehlung wie der Richter aussprechen, dann würde ich mich auch noch an den Vorstand der BKK wenden.
du gehst, wie ich auch, vom gesunden Menschenverstand aus, das trifft hier aber nicht zu.
Ich habe heute bereits telefoniert. Außer, dass mein Blutdruck steigt, passiert da gar nichts - leider. Weder beim Sachbearbeiter, noch beim Abteilungsleiter.
Jetzt heißt es erstmal wieder warten, bis dieser Widerspruchsausschuss tagt, damit der neue Widerspruchsbescheid kommt, dann kann ich wieder Klage einreichen, bis dann wieder Termin vor SG ist, ist bestimmt Mitte 2011.
Vielleicht hilft ja das Bundesversicherungsamt, dass die evtl. eine ähnliche Empfehlung wie der Richter aussprechen, dann würde ich mich auch noch an den Vorstand der BKK wenden.
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- Postrank7
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- Postrank7
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