Sozialversicherung GB
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Sozialversicherung GB
Guten Tag,
mein Sohn war nach dem Studium 1 Monat bei einer BKK versichert. Seither arbeitet er in Großbritannien und ist in der englischen Pflicht-KV versichert.
Er hält sich teilweise auch an seinem 2. Wohnsitz in Deutschland auf.
Kann er sich freiwillig bei der BKK für eine Krankenbehandlung in Deutschland versichern?
Wie ist die Rechtslage, wenn er in Deutschland krank wird?
Welche Rolle spielt der englische Arbeitgeber, besteht ein Sozialversicherungsabkommen ziwschen GB und D, das einen Krankenversicherungsschutz durch eine englische KV auch in D sicherstellt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Elisabeth
mein Sohn war nach dem Studium 1 Monat bei einer BKK versichert. Seither arbeitet er in Großbritannien und ist in der englischen Pflicht-KV versichert.
Er hält sich teilweise auch an seinem 2. Wohnsitz in Deutschland auf.
Kann er sich freiwillig bei der BKK für eine Krankenbehandlung in Deutschland versichern?
Wie ist die Rechtslage, wenn er in Deutschland krank wird?
Welche Rolle spielt der englische Arbeitgeber, besteht ein Sozialversicherungsabkommen ziwschen GB und D, das einen Krankenversicherungsschutz durch eine englische KV auch in D sicherstellt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Elisabeth
Hallo,
wenn er in England arbeitet und auch dort versichert ist benötigt er für vorübergehende Aufenthalte iN Deutschland keine Extra-Versicherung (wenn es so etwas in England gibt ggf. eine Auslandsreisekrankenversicherung) - ansonsten erhält er aufgrund des Sozialversicherungsabkommens innerhalb der EU. einen internationalen "Krankenschein", mit dem er sich in Deutschland bei Arzt- Zahnarzt und Krankenhaus behandeln lassen kann wenn es notwendig werden sollte.
Gruss
Czauderna
wenn er in England arbeitet und auch dort versichert ist benötigt er für vorübergehende Aufenthalte iN Deutschland keine Extra-Versicherung (wenn es so etwas in England gibt ggf. eine Auslandsreisekrankenversicherung) - ansonsten erhält er aufgrund des Sozialversicherungsabkommens innerhalb der EU. einen internationalen "Krankenschein", mit dem er sich in Deutschland bei Arzt- Zahnarzt und Krankenhaus behandeln lassen kann wenn es notwendig werden sollte.
Gruss
Czauderna
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