Rechnungssteller = Versicherungsfrei???
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Rechnungssteller = Versicherungsfrei???
Hallo liebe Forenmitglieder,
bis vor ein paar Tagen dachte ich, ich sei ganz normal "bei meiner Mutter mitversichert". Ich habe mir nie darüber Gedanken gemacht, da das bei mir schon immer so war. Also habe ich mich auch nicht gewundert, dass ich zB keine Krankenkassenkarte habe... Nun habe ich aber herausgefunden, dass meine Mutter zwar "beihilfeberechtigt" ist, aber keine private Krankenkasse hat...
Ich als Student (23 Jahre) habe unterschrieben, dass ich privat weiter versichert sein möchte. Über meine Mutter also. Aber de facto habe ich doch eigentlich gar KEINE KRANKENVERSICHERUNG oder? Ist das überhaupt legal?
Nennt man jemanden wie mich Rechnungssteller???
Was soll ich anstellen um in eine Versicherung rein zu kommen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
bis vor ein paar Tagen dachte ich, ich sei ganz normal "bei meiner Mutter mitversichert". Ich habe mir nie darüber Gedanken gemacht, da das bei mir schon immer so war. Also habe ich mich auch nicht gewundert, dass ich zB keine Krankenkassenkarte habe... Nun habe ich aber herausgefunden, dass meine Mutter zwar "beihilfeberechtigt" ist, aber keine private Krankenkasse hat...
Ich als Student (23 Jahre) habe unterschrieben, dass ich privat weiter versichert sein möchte. Über meine Mutter also. Aber de facto habe ich doch eigentlich gar KEINE KRANKENVERSICHERUNG oder? Ist das überhaupt legal?
Nennt man jemanden wie mich Rechnungssteller???
Was soll ich anstellen um in eine Versicherung rein zu kommen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
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- Postrank7
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Auweia Jack,
ein Wespennest und du bist reingetreten
Mutter und du verlieren Ihren Beihilfeanspruch wenn keine Restkostenversicherung nachgewiesen wird.Das muss schnell geklärt werden ebenfalls muss geklärt werden ob du überhaupt noch Beihilfefähig bist, dass erkennt mann an der Gehaltszahlung der Mutter ob bei diesem ein sogenannter Ortszuschlag für dich gezahlt wird.
Gruß
ein Wespennest und du bist reingetreten

Mutter und du verlieren Ihren Beihilfeanspruch wenn keine Restkostenversicherung nachgewiesen wird.Das muss schnell geklärt werden ebenfalls muss geklärt werden ob du überhaupt noch Beihilfefähig bist, dass erkennt mann an der Gehaltszahlung der Mutter ob bei diesem ein sogenannter Ortszuschlag für dich gezahlt wird.
Gruß
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- Postrank7
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ja ich habe mich wohl ein bisschen blöd ausgedrückt... also das problem ist, dass meine mutter bzw meine beiden eltern ein EXTREMES problem mit finanzen zu haben scheinen. Das habe ich aber erst kürzlich rausgefunden. Ist ja auch egal.
Meine Mutter ist Beamtin. Also Beihilfeberechtigt oder?
Ich war immer "über meine Mutter versichert" also privat. Das Problem ist nur, dass meine Mutter bis vor zwei Jahren die Rechnungen der Ärzte zugeschickt bekam und dann alles selbst zahlte bis auf den Teil, den die Beihilfe übernahm. Aber wir waren anscheinend nie bei einer Versicherung Mitglied.
Und was ich gemacht habe, zu Beginn des Studiums war ja, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Heisst das jetzt dass es okay ist keine KV zu haben??? Oder heisst das, dass ich mich überhaupt privat versichern darf?
Sorry aber ich beschäftige mich erst mit dem ganzen Thema seit ich das von meinen Eltern heraus gefunden habe...
Meine Mutter ist Beamtin. Also Beihilfeberechtigt oder?
Ich war immer "über meine Mutter versichert" also privat. Das Problem ist nur, dass meine Mutter bis vor zwei Jahren die Rechnungen der Ärzte zugeschickt bekam und dann alles selbst zahlte bis auf den Teil, den die Beihilfe übernahm. Aber wir waren anscheinend nie bei einer Versicherung Mitglied.
Und was ich gemacht habe, zu Beginn des Studiums war ja, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Heisst das jetzt dass es okay ist keine KV zu haben??? Oder heisst das, dass ich mich überhaupt privat versichern darf?
Sorry aber ich beschäftige mich erst mit dem ganzen Thema seit ich das von meinen Eltern heraus gefunden habe...
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- Postrank7
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So problematisch das für Jack aussehen mag
gibt es doch den alten Spruch.
Wo Schatten ist, ist auch Licht, vielleicht auch für Jack:
1) Seine Alten "Herrschaften" waren neben ihrer Beihlilfe nie privat krankenversichert, also war er es auch nicht. Wie denn auch?
Soll er das jetzt ausbaden? Als nie Beihilfegerechtigter? Das wäre zumindest eine dicke Gesetzes-Härtestelle, die man einmal weichklopfen sollte ... Die Sippenhaft hat man in D irgendwann ja mal wieder abgeschafft, hoffe ich jedenfalls.
2) Jack, Du hast Dich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Aha. Hast Du dazu eine Bestätigung irgendeiner PKV beigefügt? Wohl kaum. Wie denn auch? Und ein solcher Befreiungsantrag passiert das Auge des Gesetzes bzw. einer nämlichen Krankenkasse? Also das Argument: Diese Befreiung ist nie in Kraft getreten, ergo Versicherungspflicht in der GKV, notfalls unter Nachzahlung von Beiträgen, und nötigenfalls sogar an die Schlamperkasse, die Deinen Befreiungsantrag bearbeitet hatte.
Viel zu verlieren ist dabei ja nicht, also ran, Jack.
@Rossi
Siehst Du eine Chance mit diesem oder einem besseren Ansatz?
Einem möglichen Querschuss wegen Beitragsunterschlagung durch Falschangabe im befreiungsantrag begegnest Du evtl. mit einem sofortigen Aufschlagen bei einer gesetzlichen Krankenkasse, und dann wohl besser nicht bei der nämlichen Schlamperkasse.
Ach so und der Vollständigkeit halber: Das sollte natürlich keine Links- und erst recht keine Rechtsberatung gewesen sein ...
Gruß von
Gerhard
Wo Schatten ist, ist auch Licht, vielleicht auch für Jack:
1) Seine Alten "Herrschaften" waren neben ihrer Beihlilfe nie privat krankenversichert, also war er es auch nicht. Wie denn auch?
Soll er das jetzt ausbaden? Als nie Beihilfegerechtigter? Das wäre zumindest eine dicke Gesetzes-Härtestelle, die man einmal weichklopfen sollte ... Die Sippenhaft hat man in D irgendwann ja mal wieder abgeschafft, hoffe ich jedenfalls.
2) Jack, Du hast Dich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Aha. Hast Du dazu eine Bestätigung irgendeiner PKV beigefügt? Wohl kaum. Wie denn auch? Und ein solcher Befreiungsantrag passiert das Auge des Gesetzes bzw. einer nämlichen Krankenkasse? Also das Argument: Diese Befreiung ist nie in Kraft getreten, ergo Versicherungspflicht in der GKV, notfalls unter Nachzahlung von Beiträgen, und nötigenfalls sogar an die Schlamperkasse, die Deinen Befreiungsantrag bearbeitet hatte.
Viel zu verlieren ist dabei ja nicht, also ran, Jack.
@Rossi
Siehst Du eine Chance mit diesem oder einem besseren Ansatz?
Einem möglichen Querschuss wegen Beitragsunterschlagung durch Falschangabe im befreiungsantrag begegnest Du evtl. mit einem sofortigen Aufschlagen bei einer gesetzlichen Krankenkasse, und dann wohl besser nicht bei der nämlichen Schlamperkasse.
Ach so und der Vollständigkeit halber: Das sollte natürlich keine Links- und erst recht keine Rechtsberatung gewesen sein ...
Gruß von
Gerhard
Wow vielen Dank Gerhard!
Hoffen wir mal dass da noch irgendwo ein Lichtlein ist...
Was ich noch erwähnen sollte ist, dass ich nach dem Abi für 2 Monate bei der Post gearbeitet habe und in der Zeit Kassenversichert war. Dann zum Bund -> also über die Bundeswehr versichert und als ich fertig war, habe ich angefangen zu studieren und mich dann auch befreien lassen. Macht das einen Unterschied?
In wie weit ist es denn realistisch, dass ich Beiträge nachzahlen muss, denn im Endeffekt hab ich ja alle Kosten selber getragen.
Soll ich nun einfach mal bei einer Krankenkasse anfragen unter dem Risiko, dass ich "auffliege"? Wenn man das denn so nennen kann..
Aber nur noch mal um sicher zu sein. LEGAL ist das ja im Prinzip nicht, dass ich keine KV habe oder?
Oh und noch eine Frage: Was genau ist denn ein Rechnungssteller?
Hoffen wir mal dass da noch irgendwo ein Lichtlein ist...
Was ich noch erwähnen sollte ist, dass ich nach dem Abi für 2 Monate bei der Post gearbeitet habe und in der Zeit Kassenversichert war. Dann zum Bund -> also über die Bundeswehr versichert und als ich fertig war, habe ich angefangen zu studieren und mich dann auch befreien lassen. Macht das einen Unterschied?
In wie weit ist es denn realistisch, dass ich Beiträge nachzahlen muss, denn im Endeffekt hab ich ja alle Kosten selber getragen.
Soll ich nun einfach mal bei einer Krankenkasse anfragen unter dem Risiko, dass ich "auffliege"? Wenn man das denn so nennen kann..
Aber nur noch mal um sicher zu sein. LEGAL ist das ja im Prinzip nicht, dass ich keine KV habe oder?
Oh und noch eine Frage: Was genau ist denn ein Rechnungssteller?
Vergiss jetzt erst mal den Rechnungssteller ...
...Jack hat geschrieben:... noch eine Frage: Was genau ist denn ein Rechnungssteller?
... und denke lieber an die 2 Monate GKV-Beitragszahlung nach dem Abi im Postjob. Hier flackert nämlich das besagte Lichtlein ...
Damit warst Du doch "zuletzt GKV-versichert". Und da Du anschließend keine PKV abgeschlossen hast , sehe zumindest ich - das muss aber nichts bedeuten - Dich im 'GKV-Lager'.
Also nix Befreiung und nix PKV-Basistarif. Diese Fährte solltest Du jetzt weiterverfolgen ...
Rechnungssteller? So einer bist Du KV-mäßig sicher nie gewesen, dann schon eher "Selbstzahler", wie Du ja auch schreibst.
Zu guter Letzt: Wo war eigentlich dein Alter Herr zuletzt krankenversichert? Falls er noch lebt, schlummert da eventuell noch eine beitragsfreie Familienversicherung? Denn wenn er zuletzt GKV-versichert war, besteht da eine klitzekleine Chance darauf - für Dich als Student. Und das würde bedeuten: Nix Beitrags"d"rückstand ...
Wie Rossi neulich schrieb: Pferd / vor der Apotheke / Rezept im Maul / und doch gekotzt. Wenn es gut für Dich läuft, Jack, war das sogar Dein gesattelter Untersatz, den er da gesehen hat ...
Was ich Dir wünschen würde. Warum sollst Du nicht auch mal Glück haben?
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- Postrank7
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Re: Vergiss jetzt erst mal den Rechnungssteller ...
Bei Beginn des Studiums hat er bei der Immatrikulation entweder eine Versicherungsbescheinigung oder aber eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen KK eingereicht. Weiß er denn nicht mehr was er damals gemacht hat?GS hat geschrieben: [Zu guter Letzt: Wo war eigentlich dein Alter Herr zuletzt krankenversichert? Falls er noch lebt, schlummert da eventuell noch eine beitragsfreie Familienversicherung? Denn wenn er zuletzt GKV-versichert war, besteht da eine klitzekleine Chance darauf - für Dich als Student.
MfG
ratte1
Re: Vergiss jetzt erst mal den Rechnungssteller ...
Offenbar war es eine Befreiungsbescheinigung, da er ja "putativ" PKV-versichert war. Meine Hypothese beruht auf seiner Schilderung, wonach die Befreiung durchging, er aber offenbar keinen PKV-Nachweis geführt hatte, da nie eine PKV bestanden hatte. Sollte es eigentlich nicht geben, aber ...ratte1 hat geschrieben:Bei Beginn des Studiums hat er bei der Immatrikulation entweder eine Versicherungsbescheinigung oder aber eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen KK eingereicht.GS hat geschrieben: [Zu guter Letzt: Wo war eigentlich dein Alter Herr zuletzt krankenversichert? Falls er noch lebt, schlummert da eventuell noch eine beitragsfreie Familienversicherung? Denn wenn er zuletzt GKV-versichert war, besteht da eine klitzekleine Chance darauf - für Dich als Student.
100%ig sicher nicht. B.a.w. gehe ich vom Geschriebenen aus, auch wenn es nicht ganz schlüssig ist, wenn die bearbeitende KK alles richtig gemacht hätte.ratte1 hat geschrieben:Weiß er denn nicht mehr was er damals gemacht hat?
Hat aber bei Studienbeginn letztlich keine KV bestanden, müssten m. E. die 2 Monate beitragspflichtige GKV nach dem Abi ihn nach heutiger Lage nachträglich "ins Lager der GKV" gelenkt haben. Dann müsste er m.E. die sicher unfreiwillig hinterzogenen studentischen Pflichtbeiträge nachschießen.
Besser - sicher das Beste - für ihn wäre natürlich ein Familienversicherungsanspruch aus der evtl. GKV des evtl. noch lebenden Vaters. Das setzt natürlich voraus, dass die Mutter als Beamtin mit ihren Gesamtbezügen die JAEG nicht überschreitet. Evtl. ist das ja so.
Bei gleich 3 x "evtl." natürlich eine wackelige Kiste , diese Familienversicherung. Aber abschreiben würde ich sie erst, wenn feststeht, das eines von den dreien nicht zutrifft. So weit sind wir noch nicht. Mal sehen, was Jack noch nachlegt.
Gruß von
Gerhard
Stimmt. Ich bin damals zur AOK - obwohl ich bei einer anderen Kasse während meines Jobs versichert war - gegangen und hab mich befreien lasse.
Wo mein Vater versichert ist weiss ich gar nicht, glaube aber dass der auch irgendwie bei der "Versicherung" meiner Mutter mit drinnen hängt. Geht das überhaupt?
Auf was für einer argumentativen Grundlage muss man überhaupt die versäumten Gebühren nachzahlen?
Grüße
Wo mein Vater versichert ist weiss ich gar nicht, glaube aber dass der auch irgendwie bei der "Versicherung" meiner Mutter mit drinnen hängt. Geht das überhaupt?
Auf was für einer argumentativen Grundlage muss man überhaupt die versäumten Gebühren nachzahlen?
Grüße
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