Ohne Krankenversicherung zum Arzt?

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Arturo
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Beitragvon Arturo » 02.11.2010, 23:44

Danke, Rossi - das "beruhigt" mich zwar ein wenig, aber hilft mir im Moment dennoch nicht :-(

Zudem erwähnst Du immer "Kralle" - ich werde den angegebenen § mal suchen, denn das weiss ich so nicht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.11.2010, 23:59

Nun denn, Arturo, ich möchte hier fast meinen halben Popo verwetten, dass es genau hieran derzeit hakt.

Gucke mal genau auf den Antrag, den Du per Einschreiben an die Kasse gesandt hast, was dort druff steht!

Dem Grunde nach, musst Du einfach nur eine Meldebescheinigung der Kasse übersenden und dann sollte es ohne mullen und knullen funktionieren. Da braucht man keinen Antrag und erst recht keine Anlagen. Das ist nur bei der Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) so.

Ansonsten musst Du der Kasse mal so richtig einheizen. Nen Fachanwalt für Sozialrecht, ne einstweilige Anordnung, dürfte nur nen Zweizeiler sein und der Anwalt verdient schnell sein Geld!

Arturo
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Beitragvon Arturo » 03.11.2010, 00:05

Neeeeee, das ist ein ganz normaler (?) Antrag gewesen und das Anschreiben dazu sagte:

Sehr geehrter Herr B.,

mit Wirkung zum 01.04.2007 trat die aktuelle Gesundheitsreform in Kraft.

Damit besteht für Sie als ehemaliges HEK Mitglied eventuell die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der HEK wieder herzustellen.

Die Eröffnung der Mitgliedschaft ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, die von Ihnen erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt:

Sie sind seit Ihrem Ausscheiden bei der HEK am 31. August 2006

- nicht bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer usw.) mit einer eigenen Mitgliedschaft oder im Rahmen einer kostenfreien Familienversicherung versichert gewesen

- nicht bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (z.B. Allianz, Signal, Iduna usw.) gegen den Krankheitsfall versichert gewesen

- und Sie beantragen die erneute Mitgliedschaft bei der HEK (Antrag liegt bei).

---------das wars----- und die Voraussetzungen erfülle ich und habe dem Antrag beigefügt:

1. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
2. Kopie der Flugtickets (als Nachweis, wann ich wieder in D angekommen bin)
3. Rentenbescheid von 2010

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 00:29

Herzlichen Glühstrumpf, ich habe soeben die Wette mit dem halben Popo gewonnen.

Jenes was dort steht, ist explizit alles nur die Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) erforderlich.

Die dort gestellten Fragen haben im Ansatz mit dem Wiederaufleben der KVdR nix zu tun.

Du bist ein Bauernopfer der Kasse geworden, weil wie schon gepostet, die linke Hand weiss nicht was die rechte Hand macht!

Sorry, Arutro, Du musst die Kasse mit der Nase druff stossen, dass damals die KVdR-Voraussetzunge vorlgegen haben und nun wieder aufleben.

Sonst rennst Du weiterhin von Pontius nach Pilatus und erreichst nix. Dabei ist Pontius Pilatus kein guter Anwalt.

Ist natürlich nur meine bescheidene Ansicht, aber ich kämpfe seit mehreren Jahren gegen die ignoarante Abwehrhaltung der Kassen!

Es kann natürlich auch sein, dass die Kasse die sog. Bestimmungen des Territorrialprinzips auch nicht kennen. Aber kann irgendwie nicht sein, weil ja damals, auch Du nach Paraguay verzogen bist, sofort der Abzug aus der Rente aufgehoben worden ist.

Niedlich, die hier eingestellte Konstellation. Immer wieder lustig!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 00:30

Noch einmal, gucke bitte was oben auf dem Antrag stand, also nicht auf dem Anschreiben! Es sind in der Regel standartisierte Vordrucke!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 03.11.2010, 21:04

hallo Fragesteller,

Rossi liegt richtig.


Aus der Nummer kommst Du in 10 Minuten raus.

Ruf bei der Krankenkasse an.
Frage nach dem Abschnittsleiter/Abteilungsleiter für den (jetzt aufpassen)
Bereich KVdR (=pflichtversicherte Rentner, Krankenversicherung der Rentnter)

Sage ihm, dass Du ab Tag xxx wieder in Deutschland gemeldet bist und wie damals auch jetzt wieder in die KVdR aufgenommen werden willst.

Es klappt. jede Wette.

Du bist nämlich derzeit mit Deinem Ansinnen in der Abteilung freiwillige Versicherung oder Kralle (Vers.Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) gelandet. Da hast Du nix zu suchen.

Sag den Leuten von Deiner KK, dass sie in den Computer schauen sollen, dass damals bei Rentenantrag ja auch die Voraussetzungen für die KVdR vorlagen.

Wie gesagt: es klappt.

Wenn Du dann noch auf Beton stoßen solltest:

Schreiben machen

"ich bin ab xx.xx.xxxx wieder in Deutschland angemeldet. Ich beziehe eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich bitte wieder in die KVdR auf Einreise übernommen zu werden.

Senden Sie mir bitte bis (sagen wir mal 14 Tagen) eine Bestätigung zu."



so , und in ein paar Tagen sagst Du uns dann, dass alles geklappt hat .ok

Arturo
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Beitragvon Arturo » 03.11.2010, 22:08

--------------------DAAAAAAAANKE, Heinrich ! -------------------------

Das war mal einfach zu verstehen!
Habe vielen Dank - nach dem letzten Beitrag von Rossi gestern ("niedlich" , "immer wieder lustig") hatte ich schon keine Lust mehr, hier rein zu gucken oder zu schreiben, denn ich sehe das nicht so ....

Zu meiner Entschuldigung (wegen der Naivität), sage ich mal dazu, das ich fast 12 Jahre nicht mehr in Deutschland gelebt habe und hier einfach noch nicht mit vielen Dingen wieder zurecht komme.

Morgen früh telefoniere ich nach Deinem "Rezept" Heinrich!
Ich melde mich dann. Versprochen!
Gruss
Arturo

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 22:18

Nun ja, mit der Aussage

"niedlich" , "immer wieder lustig"


habe ich natürlich die Vorgehensweise der Kasse gemeint. Wie schon gepost, bei den Kassen weiss manchmal die rechte Hand nicht, was die linke Hand macht.

Stumpfe Fließbandarbeit!

Manchmal muss man die Kasse mit der Nase drauf stossen.

Auch ich bin mir ziemlich sicher, mit den einfach formulierten Sätzen von heinrich, wird es mit Sicherheit funktionieren.

Aber irgendwie ist so ein Sachverhalt schon traurig, oder nicht?


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