pflichtversicherrung bei Ausbildungssuchenden und über 23J

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Phunky
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pflichtversicherrung bei Ausbildungssuchenden und über 23J

Beitragvon Phunky » 19.06.2007, 14:02

Hallo Allerseits ..

Meine frage bezieht sich auf die Versicherrungspflicht und die Beitragshöhen bei erwerbslosen und Ausbildungssuchenden, die das 23. Lebensjahr überschritten haben.

Mein Fall in Kurzer erläuterrung: Nach dem erreichen des 23. Lebensjahres wies meine tante, sog. "sozialversicherrungsfachangestellte", mich darauf hin das ich ich mich nun selbst "FREIWILLIG!" versichern muesse, da die familienvers. bei mir nicht mehr greifen wuerde. FAZIT >> AOK rheinland > insg. 129€ Kranknvers. + pflegevers.. bei 400€ monatsbrutto.

Der beitrag kommt mir erstens viel zu hoch vor und zweitens gerade jetzt viel zu hoch da ich meinen 400€ job verloren habe. nun sagte sie mir ich muesse versichert bleiben weils pflicht ist .. nun werden meine eltern zu kasse gebeten -.- ..

Ist das allet koscha oder gibt es für mich wirklich keine andere alternative als diesen hohen beitrag zu bezahlen ? Andere Versicherrungen oder ähnliches ? Arbeit werde ich schon finden aber dieser beitrag und die FREIWILLIGE Versicherrung bei der AOK kommen mir pers. spanisch vor ..

waere kewl wenn jmd mir da etwas darüber erzählen koenne ... thnx schonmal :D

(^___-)/) bye

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2007, 17:20

Nun denn, für die freiw. Krankenversicherung zahlst Du nur den sog. Mindestbeitrag, mehr nicht.

Es gibt andere Versicherte, die zahlen mehr!!!

Wenn Du die freiwillige Krankenversicherung nicht beantragst und keinen ausreichenden Krankenversicherungschutz (bspw. private Versicherung) hast, dann bist Du postwendend pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Hierfür zahltst Du den gleichen Beitrag.

Zahlst Du dann die Beiträge nicht mehr, wird der Leistungsanspruch gem. § 16 Abs. 3 SGB V bis aktute und dringende Behandlungen beschränkt.


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