Jahre nicht Krankenversichert - nun wieder Mitglied werden

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Astronaut123
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Jahre nicht Krankenversichert - nun wieder Mitglied werden

Beitragvon Astronaut123 » 04.11.2010, 21:46

Hallo! Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Habe leider erst jetzt von der Versicherungpflicht der Krankenkasse seit 2007 erfahren. Bin seit einigen Jahren nicht krankenversichert. Ich war zuletzt bei der AOK in NRW versichert, lebe aber jetzt in Niedersachsen. Will mich nun wieder versichern. Muss ich mich trotzdem an die AOK in NRW wenden oder an die AOK in Niedersachen? Hatte seit 2002 weder Job, noch sonstige Einnahmen. Hatte aber ein guten Sponsor, leider habe ich nicht an die Krankenkasse gedacht. Will mein Leben nun wieder ordnen. Bevor ich hier auf Jobsuche gehen will, will ich erst wieder krankenversichert sein. Wie hoch ist der Beitrag jetzt ca. ohne Einkommen und was kommen für Nachzahlungen auf mich zu, davon habe ich gehört. Was sollte ich alles beim schreiben an die AOK beachten? Kann ich mit Ermäßigung bei der Nachzahlung rechnen? Kann mir jemand meine Fragen beantworten? Danke!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.11.2010, 22:21

Für die sog. Pflichtversicherung ab dem 01.04.2007 (Kralle) ist die letzte Kasse (AOK NRW) zuständig.

Es besteht grundsätzlich auch die Pflicht, die Beiträge ab dem 01.04.2007 nachzuzhalen. Pro Monat ca. 140,00 Euro.

Im Einzelfall kann man einen Ermäßigungsantrag stellen, wenn Du nachvollziehbare Gründe vorträgst, warum Du dich erst jetzt meldest. Unwissenheit zieht allerdings bei den meisten Kassen nicht; bei der AOK NRW eh nicht, jenes erlebe ich vielfach in der Praxis. Da muss man ggf. klagen und abwarten was das BSG dazu sagt.

Astronaut123
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Beitragvon Astronaut123 » 04.11.2010, 22:49

Danke für die Antwort!

Was könnte ich denn ausser Unwissenheit noch angeben?

Werde denen schreiben, dass ich seit Jahren kein Einkommen erziele, keine Zinseinnahmen erhalte, keine Mieteinnahmen bekomme und keinerlei Vermögen habe. Zudem auch keine Sozialleistungen wie ALG 1 oder 2 erhalte und von der Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherung in der GKV zu wählen, gebrauch machen möchte.

Wäre das so in Ordnung?

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Beitragvon ratte1 » 04.11.2010, 22:59

Astronaut123 hat geschrieben:Zudem auch keine Sozialleistungen wie ALG 1 oder 2 erhalte und von der Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherung in der GKV zu wählen, gebrauch machen möchte.

Wäre das so in Ordnung?
Das wird nicht funktionieren, da die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung bei Dir gar nicht vorliegen.

MfG
ratte1

Astronaut123
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Beitragvon Astronaut123 » 04.11.2010, 23:22

Und warum steht das dann hier so?

http://www.krankenversicherung-vergleic ... einkommen/

Trifft alles so auf mich zu wie dort beschrieben!

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Beitragvon Rossi » 04.11.2010, 23:38

Die freiw. Kv. funktioniert heute nicht mehr. Jenes hättest Du damals im Jahre 2002 (innerhalb von 3 Monaten) machen müssen.

Aber ist auch pupsegal. Du wirst jetzt von der Kralle ab dem 01.04.2007 erwischt.

Es gibt nur noch total unterschiedliche Sichtweisen, was die Ermäßigung angeht. Rechtsprechung hierzu gibt es noch nicht und deswegen legen die Kassen die Ermäßigung (nachvollziehbare Gründe für die verspätete Anzeige) noch ganz ganz eng aus.

Auf der anderen Seite war die Ermäßigungsmöglichkeit und die Vorgehensweise der Kassen (enge Auslegung) auch schon Bestandteil verschiedentlicher Anfragen im Bundestag.

Dort hat man klipp und klar festgehalten, dass die Kassen eine ausreichende und flexibele gesetzliche Grundlage haben um in Härtefällen angemessen zu reagieren.

Aber diese Aussage interessiert die Kassen nicht; die angemessene Reaktion in der Praxis sieht so aus, dass fast in 99,9 % der Fälle nix ermäßigt wird.

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Beitragvon Dipling » 05.11.2010, 17:15

Die gesetzliche Grundlage für Ermäßigungen ist in § 186 Abs. 11 SGB V geregelt - es ist ein Kaugummiparagraph; das Thema gab es hier schon oft - auch wie man Nachzahlungen möglicherweise entgeht.

Oder einen Job auch im Ausland suchen und sich bei Erfolg damit in der ausländischen Krankenversicherung versichern - die fehlende Vorversicherung interessiert dort niemanden bzw. bleibt diese ohne Konsequenzen. Bei der Rückkehr nach Deutschland hat man eine Vorversicherung vorzuweisen.


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