KV bei Teilerwerbsminderung & selbständige Tätigkeit/Gew

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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rent_ner
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KV bei Teilerwerbsminderung & selbständige Tätigkeit/Gew

Beitragvon rent_ner » 05.11.2010, 22:22

Hallo,
aktuell bekomme ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und bin damit in der GKV.
Nun möchte ich noch etwas hinzuverdienen, allerdings im Bereich selbständige Tätigkeit/Gewerbe in kleinem Umfang. Kennt jemand die Bedingungen hinsichtlich max. Stundenzahl/monatl. Verdienst, etc.?, dass es sich nicht auf die bisherige Höhe der Krankenversicherung auswirkt, bzw.nicht so auswirkt, dass der zusätzliche Beitrag den Verdienst auffrist.
Gibt es für Rentner die Möglichkeit des Nebengewerbes, das angeblich beitragsfrei ist?
Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.11.2010, 22:35

Okay, ich denke mal die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente hast Du selber geklärt.

Jetzt geht es nur noch um den KV-Schutz.

Solange Du das Gewerbe nebenberuflich führst, bleibt Du über die Rente versichert. Stellt sich allerdings die Frage, wann ist es neben bzw. hauptberuflich?

Hauptberuflich ist es, wenn

- die Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat
- min 18 Stunden in der Woche diese Tätigkeit ausgeübt wird
- Du Arbeitnehmer beschäftigt, die mehr als 400,00 Euro verdienen


Tja, die wirtschaftliche Bedeutung ist natürlich mehr als auslegbar und genau dort gibt es Probleme in der Praxis.

Wenn die Einnahme aus der Tätigkeit deutlich unterhalb der Rente liegen, dann hat die Tätigkeit auf jeden Fall keine wirtschaftliche Bedeutung.

Ach ja, Du musst aus den Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit Beiträge selber zur KV/PV löhnen, sofern sie mtl. 127,75 Euro übersteigen. Der Beitragssatz liegt bei ca. 17 % der Einnahmen aus dieser Tätigkeit.

rent_ner
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Beitragvon rent_ner » 06.11.2010, 14:19

Hallo Rossi,
danke für die prompte und verständlich dargestellte Antwort


Rossi hat geschrieben:Solange Du das Gewerbe nebenberuflich führst, bleibt Du über die Rente versichert. Stellt sich allerdings die Frage, wann ist es neben bzw. hauptberuflich?

Hauptberuflich ist es, wenn

- die Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat
- min 18 Stunden in der Woche diese Tätigkeit ausgeübt wird
- Du Arbeitnehmer beschäftigt, die mehr als 400,00 Euro verdienen


Sehe ich das schon richtig, dass ich auch als Rentner nebenberuflich tätig sein kann?
Würde folgendes Beispiel eine nebenberufliche Tätigkeit bedeuten:
wenn ich 12 Stunden in der Woche arbeite (wer kontrolliert das, wenn ich selbständig bin?),
500.- im Monat verdiene
und keinen Beschäftigten habe?


Rossi hat geschrieben:Tja, die wirtschaftliche Bedeutung ist natürlich mehr als auslegbar und genau dort gibt es Probleme in der Praxis.

Wenn die Einnahme aus der Tätigkeit deutlich unterhalb der Rente liegen, dann hat die Tätigkeit auf jeden Fall keine wirtschaftliche Bedeutung.



wenn jetzt aber die Teilrente unter den angenommen 500.- liegt, wirds dann kritisch?

Nebenfrage :zur Berücksichtigung gelangt beim Selbständigen aber doch wohl nur der Gewinn, nicht der Umsatz?


Rossi hat geschrieben:Ach ja, Du musst aus den Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit Beiträge selber zur KV/PV löhnen, sofern sie mtl. 127,75 Euro übersteigen. Der Beitragssatz liegt bei ca. 17 % der Einnahmen aus dieser Tätigkeit.


die 127,75 sind wohl quasi eine Freigrenze für die Einnahmen, erst darüber sind Beiträge fällig und die 17% rühren von PV+KV her?

Hoffe meine Gedankengänge sind nachvollziehbar dargelegt :oops:

Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.11.2010, 16:27

Zunächst einmal solltest Du klipp und klar aufklären, ob Du eine Nebentätigkeit als Rentner ausüben kannst und die Rente deswegen nicht gekürzt oder gar komplett eingestellt wrid. Jenes kann Dir nur der zuständige Rententräger oder der Versichertenälteste beantworten.

Wenn Du die dortigen Grenze klar hast, dann können wir weitermachen.

Wenn Du aus der nebenberuflichen Selbständigkeit bspw. 500,00 Euro (Gewinn) erzielst, muss man als nächstes klären, ob diese Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Dies sollte im Einzelfall die Kasse machen. Jenes hängt auch von der Höhe der derzeitigen Rente ab. Wenn die Renten unterhalb von 500 Euro beträgt und die Einnahmen aus der nebenberuflichen Trätigkeit bspw. 500,00 Euro betragen, dann wird es mit Sicherheit kritisch.

Die Kriterien ob es haupt- oder nebenberulich ist, klärt die Kasse, zumindest hinsichtlich der Krankenversicherung.

Die Grenze von 127,75 Euro ist kein Freibetrag, sondern eine Grenze. Liegt das Einkommen oberhalb dieser Grenze, sind von dem gesamten Arbeitseinkommen Beiträge zu zahlen. Es sind die jeweilige Beitragssätze für die KV/PV zu entrichten.

rent_ner
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Beitragvon rent_ner » 06.11.2010, 19:53

Rossi hat geschrieben:Zunächst einmal solltest Du klipp und klar aufklären, ob Du eine Nebentätigkeit als Rentner ausüben kannst und die Rente deswegen nicht gekürzt oder gar komplett eingestellt wrid.


die Hinzuverdienstgrenze in Bezug RV ist tatsächlich nicht das Problem, die liegt weit über dem, was ich erwarten kann.

Rossi hat geschrieben:...Dies sollte im Einzelfall die Kasse machen. Jenes hängt auch von der Höhe der derzeitigen Rente ab. Wenn die Renten unterhalb von 500 Euro beträgt und die Einnahmen aus der nebenberuflichen Trätigkeit bspw. 500,00 Euro betragen, dann wird es mit Sicherheit kritisch.

Die Kriterien ob es haupt- oder nebenberulich ist, klärt die Kasse, zumindest hinsichtlich der Krankenversicherung.


werd dann wohl mal bei der KK anfragen, wollte aber dort keine Aktivitäten lostreten, wenns dann doch nichts wird.

Ciao

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.11.2010, 20:04

Nun denn, die Kassen haben auch einen Beratungs- bzw. Auflklärungsauftrag.


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