Hallo,
bin hier neu und habe zwei Fragen.
Ich bin bereits in Elternzeit (insgesamt für 12 Monate), und werde 10 Monate Elterngeld beziehen, bin in der GKV (nicht freiwillig versichert) und habe Mieteinnahmen von 620 EUR / Monat. Die beiden Kinder (3 Monate alt) sind bei mir mitversichert.
Meine Frau ist ebenfalls in der GKV (nicht freiwillig versichert bei einer anderen Krankenkasse) und geht für 3 Jahre in Elternzeit.
Habe jetzt ein Schreiben von meiner Krankenversicherung erhalten in dem nach meinem damaligen Gehalt und nach Mieteinnahmen gefragt wird.
Muss ich wegen den Mieteinnahmen einen Beitrag an die Krankenversicherung zahlen? Ist eine Familienversicherung für uns günstiger?
Danke für die Hilfe
Jürgen
Elterzeit und Mieteinnahmen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK einfach so nach Einnahmen fragt.
wurde denn eine freiwillige Versicherung beantragt. dann könnte ich mir dies vorstellen, da die Berechnung nach den Einnahmen erfolgt.
Familienversicherung ist möglich, wenn das Gesamteinkommen nicht über 365 EUR im Monat (bei Minijob 400 EUR einschl. der weitern Einnahmen wie Miete).
620 ist über 365. Allerdings wäre durch die KK des Ehepartners zu prüfen, ob trotzdem eine FAMI möglich wäre, wenn das Gesamteinkommen nicht über 365.
Möglicherweise sind die 620 ja Bruttomiete und da gehen nach AfA, Reparaturen Zinsbelastung von ab.
Gesamteinkommen ist nämlich der Begriff der Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes. ALSO Steuerbescheid ansehen. Einkünfte aus VuV ansehen und durch 12 teilen = mtl. Gesamteinkommen.
evt. kommt man jetzt nicht mehr über 365 EUR drüber
wurde denn eine freiwillige Versicherung beantragt. dann könnte ich mir dies vorstellen, da die Berechnung nach den Einnahmen erfolgt.
Familienversicherung ist möglich, wenn das Gesamteinkommen nicht über 365 EUR im Monat (bei Minijob 400 EUR einschl. der weitern Einnahmen wie Miete).
620 ist über 365. Allerdings wäre durch die KK des Ehepartners zu prüfen, ob trotzdem eine FAMI möglich wäre, wenn das Gesamteinkommen nicht über 365.
Möglicherweise sind die 620 ja Bruttomiete und da gehen nach AfA, Reparaturen Zinsbelastung von ab.
Gesamteinkommen ist nämlich der Begriff der Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes. ALSO Steuerbescheid ansehen. Einkünfte aus VuV ansehen und durch 12 teilen = mtl. Gesamteinkommen.
evt. kommt man jetzt nicht mehr über 365 EUR drüber
zu klären wäre auch noch mit Deiner eigenen KK, ob denn hier nicht die (Pflicht-)mitgliedschaft (eine solche untertelle ich, da es ja keine freiwillige Versicherung war) ERHALTEN bleibt.
nach § 192 SGB V bleibt nämlich unter Umständen eine Mitgliedschaft ERHALTEN.
ALso: ertens mit der eigenen KK REDEN. Die haben das Versicherungsbild vor Augen (ich hier nicht)
dann wie bereits geschildert mit der KK der Frau REDEN, ob eine FAMI möglich ist.
nach § 192 SGB V bleibt nämlich unter Umständen eine Mitgliedschaft ERHALTEN.
ALso: ertens mit der eigenen KK REDEN. Die haben das Versicherungsbild vor Augen (ich hier nicht)
dann wie bereits geschildert mit der KK der Frau REDEN, ob eine FAMI möglich ist.
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