Als freiwillig Versicherter werden KV Beiträge bei Auszahlung einer Direktversicherung fällig - auf 10 Jahre verteilt (gestundet). Soweit o.k.
Was ist wenn der Zahler stirbt?
Müssen dann die Erben (Ehefrau) den Rest bezahlen (weil "gestundet" !)
oder entfällt der Rest?
Danke für eine Antwort.
beddes
Direktversicherung KV Beitrag 10 Jahre gestundet - Tod nach
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
bei der Auszahlung in einer Summe (da gehe ich hier von aus, weil von 10 Jahren die Rede ist),
endet die Beitragspflicht beim Ende der Mitgliedschaft (z.B. Tod).
Was mit der Auszahlung gemacht wurde, ist egal. Genau diese EUROS könnten ja auch schon verbraucht sein. Oder eben andere. Wer und wie soll dies prüfen und nachweisen, welche EUROS denn jetzt vererbt werden.
Was ich damit sagen will. Keine weitere Beitragspflicht durch die Erben.
endet die Beitragspflicht beim Ende der Mitgliedschaft (z.B. Tod).
Was mit der Auszahlung gemacht wurde, ist egal. Genau diese EUROS könnten ja auch schon verbraucht sein. Oder eben andere. Wer und wie soll dies prüfen und nachweisen, welche EUROS denn jetzt vererbt werden.
Was ich damit sagen will. Keine weitere Beitragspflicht durch die Erben.
Herzlichen Dank an Heinrich und Rosso für die schnelle Antwort.
Also gut bei Tod endet "fast" alles.
Noch eine Zusatz Info zu diesem Thema:
Lt. Urteil Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1660/08 vom 28.9.2010 und
Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom 15.10.2010
muß[u] für selbs[/u]t bezahlte Prämien keine KV Beiträge / PV Beiträge
abgeführt werden sofern man selbst in dieser Zeit auch [u]Versicherungsnehmer[/u] war.
Also gut bei Tod endet "fast" alles.
Noch eine Zusatz Info zu diesem Thema:
Lt. Urteil Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1660/08 vom 28.9.2010 und
Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom 15.10.2010
muß[u] für selbs[/u]t bezahlte Prämien keine KV Beiträge / PV Beiträge
abgeführt werden sofern man selbst in dieser Zeit auch [u]Versicherungsnehmer[/u] war.
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