Hallo *,
meine Tante möchte sich nun nach längerer Trennungszeit endlich von ihrem Mann scheiden lassen. Er ist Beamter, steht kurz vor der Pensionierung. Sie ist fast 60 Jahre alt und seit 40 Jahren Hausfrau. Nun möchte sie gerne wissen, wie es mit ihr nach der Scheidung weitergehen würde. In seiner PKV darf sie dann nicht mehr bleiben, das steht so in den AGB's. Außerdem habe ich gehört, sie könnte nicht einmal mehr in die GKV (wegen ihrem Alter)? Auch nicht, wenn sie nun einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen würde. Kann das stimmen? Und was soll/kann sie dann machen?
Gruß
Mary
(Noch-)Ehemann ist Beamter - was passiert nach Scheidung?
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Boah, sieht es nicht gut aus.
Wir halten fest, derzeit besteht ein Beihilfeanspruch als Gattin. Ferner dürfte eine Restkostenversicherung bei irgendeiner priv. Krankenversicherung bestehen. Versicherte Person für die Restkosten ist die Tante und Versicherungsnehmer ist der noch Ehemann.
Durch die Scheidung entfällt der Beihilfeanspruch und aus der Restkostenversicherung muss eine Vollversicherung gemacht werden.
Ich meine, dass in dieser Konstellation die bisherige Restkostenversicherung von der gesch. Ehefrau innerhalb einer bestimmten Frist übernommen und in eine Vollversicherung umgewandelt werden kann. Hierzu sollten die Experten der priv. Kv. posten. Man verbleibt dann in dem bisherigen Tarif. Aber eins ist schon mal klar, es wird erheblich teuerer.
In der Tat, selbst durch einen SV-pflichtigen Job wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet. Da muss die Tante erst einmal 2,5 Jahre nach der Scheidung warten und dann einen SV-pflichtigen Job aufnehmen. Dann kommt sie in die Solidargmeinschaft.
Wir halten fest, derzeit besteht ein Beihilfeanspruch als Gattin. Ferner dürfte eine Restkostenversicherung bei irgendeiner priv. Krankenversicherung bestehen. Versicherte Person für die Restkosten ist die Tante und Versicherungsnehmer ist der noch Ehemann.
Durch die Scheidung entfällt der Beihilfeanspruch und aus der Restkostenversicherung muss eine Vollversicherung gemacht werden.
Ich meine, dass in dieser Konstellation die bisherige Restkostenversicherung von der gesch. Ehefrau innerhalb einer bestimmten Frist übernommen und in eine Vollversicherung umgewandelt werden kann. Hierzu sollten die Experten der priv. Kv. posten. Man verbleibt dann in dem bisherigen Tarif. Aber eins ist schon mal klar, es wird erheblich teuerer.
In der Tat, selbst durch einen SV-pflichtigen Job wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet. Da muss die Tante erst einmal 2,5 Jahre nach der Scheidung warten und dann einen SV-pflichtigen Job aufnehmen. Dann kommt sie in die Solidargmeinschaft.
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Rossi hat geschrieben:...
In der Tat, selbst durch einen SV-pflichtigen Job wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet. Da muss die Tante erst einmal 2,5 Jahre nach der Scheidung warten und dann einen SV-pflichtigen Job aufnehmen. Dann kommt sie in die Solidargmeinschaft.
Also das mit den 2,5 Jahren nach der Scheidung warten versteh ich jetzt so gar nicht. Könntest du mir das bitte erklären? Hab ich noch nie etwas von gehört...
MaryS hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:...
In der Tat, selbst durch einen SV-pflichtigen Job wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet. Da muss die Tante erst einmal 2,5 Jahre nach der Scheidung warten und dann einen SV-pflichtigen Job aufnehmen. Dann kommt sie in die Solidargmeinschaft.
Also das mit den 2,5 Jahren nach der Scheidung warten versteh ich jetzt so gar nicht. Könntest du mir das bitte erklären? Hab ich noch nie etwas von gehört...
Hallo,
ja, geht mir genau so - hab ich noch nie gehört Rossi - bitte aufklären - du weisst ich lerne gerne von dir.
Gruss
Czauderna
Nun denn, man muss - meines Erachtens - immer den Wortlaut des Gesetzes beachten und auch immer Gesetze bis zum bitteren Ende lesen.
Wir haben hier die Problematik des § 6 Abs. 3a SGB V, jene lautet:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren
Jenes ist die 1. Killervorschrift. Dieses wird von der Tante erfüllt; sie ist über 55 Jahre alt und war in den letzten 5 Jahren nicht GKV versichert.
Dann geht es aber weiter
Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren
Also weitere Voraussetzung wäre, dass die Tante min. 2,5 Jahre (die Hälfte) versicherungsfrei geswesen ist. Unter versicherungsfrei, sind die Tatbestände im Sinne von § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V gemeint. Unweigerlich erfüllt sie diese Tatsbestände nicht. Denn der Ehemann war selber als Beamter nur versicherungsfrei und nicht die Gattin.
Aber dann kommt der nächste Satz bzw. Killervorschrift und diese bricht der Tante das Genick.
Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Die Tante ist selber nicht versicherungsfrei als Beamtin, nur der Ehemann, völlig klar. Aber über die Fiktion des Satzes 3 des § 6 Abs. 3a SGB V wird die Gattin so gestellt, als wenn sie auch versicherungsfreie Beamtin gewesen ist.
Also kommt sie durch nen SV-pflichtigen Job nicht rein.
Sie muss nach der Scheidung erst 2,5 Jahre damit warten (....daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei ....), weil dann die Killervorschrift des Satzes 3 überwunden wird.
Einverstanden Günni?
Aber ich würde hier noch etwas anderes probieren. Die Vorentscheidungen der Sozialgerichtes sind evtl. auf der Seite der Tante.
Wie ist die Tante vor der Heirat mit dem Beamten (KVB) versichert gewesen?
Wenn die Tante vor der KVB gesetzlich versichert war, kommt sie nach der Scheidung in die Kralle und wird somit über ein kleines Schlupfloch wieder Mitglied der Solidargmeinschaft. Die Problematik liegt zwar beim BSG, aber die Vorentscheidungen sind so etwas von eindeutig, dass vermutlich auch die hier die sturrköpfigen Kassen mal wieder etwas kräftig an die Bummelbacken bekommen werden.
Wir haben hier die Problematik des § 6 Abs. 3a SGB V, jene lautet:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren
Jenes ist die 1. Killervorschrift. Dieses wird von der Tante erfüllt; sie ist über 55 Jahre alt und war in den letzten 5 Jahren nicht GKV versichert.
Dann geht es aber weiter
Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren
Also weitere Voraussetzung wäre, dass die Tante min. 2,5 Jahre (die Hälfte) versicherungsfrei geswesen ist. Unter versicherungsfrei, sind die Tatbestände im Sinne von § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V gemeint. Unweigerlich erfüllt sie diese Tatsbestände nicht. Denn der Ehemann war selber als Beamter nur versicherungsfrei und nicht die Gattin.
Aber dann kommt der nächste Satz bzw. Killervorschrift und diese bricht der Tante das Genick.
Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Die Tante ist selber nicht versicherungsfrei als Beamtin, nur der Ehemann, völlig klar. Aber über die Fiktion des Satzes 3 des § 6 Abs. 3a SGB V wird die Gattin so gestellt, als wenn sie auch versicherungsfreie Beamtin gewesen ist.
Also kommt sie durch nen SV-pflichtigen Job nicht rein.
Sie muss nach der Scheidung erst 2,5 Jahre damit warten (....daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei ....), weil dann die Killervorschrift des Satzes 3 überwunden wird.
Einverstanden Günni?
Aber ich würde hier noch etwas anderes probieren. Die Vorentscheidungen der Sozialgerichtes sind evtl. auf der Seite der Tante.
Wie ist die Tante vor der Heirat mit dem Beamten (KVB) versichert gewesen?
Wenn die Tante vor der KVB gesetzlich versichert war, kommt sie nach der Scheidung in die Kralle und wird somit über ein kleines Schlupfloch wieder Mitglied der Solidargmeinschaft. Die Problematik liegt zwar beim BSG, aber die Vorentscheidungen sind so etwas von eindeutig, dass vermutlich auch die hier die sturrköpfigen Kassen mal wieder etwas kräftig an die Bummelbacken bekommen werden.
Rossi hat geschrieben:...
Sie muss nach der Scheidung erst 2,5 Jahre damit warten (....daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei ....), weil dann die Killervorschrift des Satzes 3 überwunden wird.
Einverstanden Günni?
Aber ich würde hier noch etwas anderes probieren. Die Vorentscheidungen der Sozialgerichtes sind evtl. auf der Seite der Tante.
Wie ist die Tante vor der Heirat mit dem Beamten (KVB) versichert gewesen?
Wenn die Tante vor der KVB gesetzlich versichert war, kommt sie nach der Scheidung in die Kralle und wird somit über ein kleines Schlupfloch wieder Mitglied der Solidargmeinschaft. Die Problematik liegt zwar beim BSG, aber die Vorentscheidungen sind so etwas von eindeutig, dass vermutlich auch die hier die sturrköpfigen Kassen mal wieder etwas kräftig an die Bummelbacken bekommen werden.
Puhh... kompliziert. So ganz bekomm ich das nicht auf die Reihe. Was würde das nun definitiv für meine Tante bedeuten? 2 1/2 Jahre ganz ohne KV (weder PKV noch GKV) oder 2 1/2 Jahre in den Basistarif der PKV oder??? Warum ist das alles so doof? Immerhin musste sie ja in der KVB ihren eigenen Beitrag zahlen (im Gegensatz zur Frau von Ali aus Anatolien, die ist von Anfang an mit ihren 5 gemeinsamen Kindern in der GKV beitragsfrei mitversichert!!!).
Na klar war meine Tante mal in der GKV, nur ist das eben schon mehr als 40 Jahre her....

Wahrscheinlich muss sie den Rest ihres Lebens mit dem Typen verheiratet bleiben um mit ihrer früheren Krankheit wenigstens einigermaßen versorgt zu sein. Und hoffentlich macht er ihr dann mal nicht nen Strich durch die Rechnung...
Okay, wir halten fest, dass vor der KVB eine GKV-Mitgliedschaft bestanden hat. Dieser Sachverhalt liegt noch vorm BSG und meine persönliche Auffassung, die Kassen gehen den Bach hinunter.
Jetzt warte doch erst einmal ab, bis die Ehe geschieden ist. Vielleicht hat das BSG bis dahin die Klamotte den Kassen um die Ohren gehauen. Danach sollte man die weitere Taktik erörtern, wie man es anstellen könnte.
Jetzt warte doch erst einmal ab, bis die Ehe geschieden ist. Vielleicht hat das BSG bis dahin die Klamotte den Kassen um die Ohren gehauen. Danach sollte man die weitere Taktik erörtern, wie man es anstellen könnte.
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