Heilpraktiker Leistungen

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Beitragvon versuch » 04.11.2010, 17:51

Cassiesmann hat geschrieben:Wobei dann noch immer meine Frage wer, mit welcher Begründung abgelehnt wurde!

da sie nicht durch seriöse studien belegt wurde.
Bin überigens mit BE1 versichert.

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Beitragvon versuch » 21.11.2010, 00:25

Cassiesmann hat geschrieben:Wobei dann noch immer meine Frage wer, mit welcher Begründung abgelehnt wurde!


Da die DEBEKA entscheidet und sie sagt, dass heilmagnetische Behandlungen nichts bringen und ich somit in der BEweispflicht bin.

Ist das so?
Sonst schalte ich einen Anwalt ein, da ich das Ganze schon frech finde.


Thx

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 21.11.2010, 12:02

na vielleicht bist Du bei der falschen Krankenkasse.

Aber vielleicht hast Du auch den falschen Tarif abgeschlossen.

Ich würde mal die Bedingungen anfordern und nachlesen.

Etwas musst Du schon auch tun.

Wenn Du zuviel Geld hast, kannst Du auch einen Anwalt einschalten. Nur glaube ich nicht, dass es viel bringt. Vermutlich der Erstattungsbetrag viel zu niedrig.

Gruß Schlappi

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Beitragvon versuch » 22.11.2010, 08:14

Schlappi hat geschrieben:na vielleicht bist Du bei der falschen Krankenkasse.

Aber vielleicht hast Du auch den falschen Tarif abgeschlossen.

Ich würde mal die Bedingungen anfordern und nachlesen.

Etwas musst Du schon auch tun.

Wenn Du zuviel Geld hast, kannst Du auch einen Anwalt einschalten. Nur glaube ich nicht, dass es viel bringt. Vermutlich der Erstattungsbetrag viel zu niedrig.

Gruß Schlappi


Ich habe schon den oben beschriebenen Tarif.

Der Betrag ist nicht sonderlich hoh, aber hier geht es dann ums Prinzip.
Die ekönnen nicht Dinge ablehnen, di sie zahlen müssten, oder?

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 22.11.2010, 13:16

schön dass Du den oben beschriebenen Tarif BE1 hast.
Ich vermute, dass dies ein uralter Tarif ist,
denn bei der DEBEKA kennt man diesen Tarif nicht.

Ob in Deinem Tarif diese von Dir genannten Leistungen enthalten sind, mußt Du bei der Debeka erfragen, also wie gesagt - selbst tätig werden.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 22.11.2010, 23:01

Schlappi hat geschrieben:schön dass Du den oben beschriebenen Tarif BE1 hast.
Ich vermute, dass dies ein uralter Tarif ist,
denn bei der DEBEKA kennt man diesen Tarif nicht.

Ob in Deinem Tarif diese von Dir genannten Leistungen enthalten sind, mußt Du bei der Debeka erfragen, also wie gesagt - selbst tätig werden.


Tolle Vermutung !
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Beitragvon versuch » 22.11.2010, 23:16

Philchen hat geschrieben:
Schlappi hat geschrieben:schön dass Du den oben beschriebenen Tarif BE1 hast.
Ich vermute, dass dies ein uralter Tarif ist,
denn bei der DEBEKA kennt man diesen Tarif nicht.

Ob in Deinem Tarif diese von Dir genannten Leistungen enthalten sind, mußt Du bei der Debeka erfragen, also wie gesagt - selbst tätig werden.


Tolle Vermutung !
2004 noch im Neugeschäft geöffnet !

Jetzt komme ich nicht mehr mit :(

versuch
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Beitragvon versuch » 05.12.2010, 22:16

Also sie zahlen nicht, da sie die Leistung heilmagnetische Behnandlung nicht als erfolgsversprechend sehen.

Dürfen sie das, obwohl diese Leistung im Gebührenverzeichnis steht oder müssen sie dann auf jeden Fall zahlen?

Danke

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 05.12.2010, 23:41

hm ... alles ein wenig verwirrend...

Scheinbar wirft man hier ein wenig die Beihilfe und die Versicherungsbedingungen der Debeka ein wenig durcheinander.

Außerdem würde mich auch einmal interessieren weshalb die Debeka die Leistung abgelehnt hat.

gruß Schlappi

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Beitragvon versuch » 05.12.2010, 23:44

Schlappi hat geschrieben:hm ... alles ein wenig verwirrend...

Scheinbar wirft man hier ein wenig die Beihilfe und die Versicherungsbedingungen der Debeka ein wenig durcheinander.

Außerdem würde mich auch einmal interessieren weshalb die Debeka die Leistung abgelehnt hat.

gruß Schlappi


siehe oben:
weil sie die Leistung nicht anerkennt. Dies wäre keine klinisch anerkannte Heilmethode bzw. die Methode wäre wissenschaftlich niht anerkannt.
Deswegen muss sie nicht leisten, da die laut Tarif P20 nur leisten muss, was wissenschaftlich anerkannt ist.
Die Beihilfezusatzversicherung hätte damit nichts zu tun.

Stimmt das mit dem gebührenverzeichnis nicht?
Dort steht die heilmagnetische Behandlung nämlich drin und muss die DEBEKA dann nicht alles zahlen, was da drin steht?

Danke


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