Cassiesmann hat geschrieben:Wobei dann noch immer meine Frage wer, mit welcher Begründung abgelehnt wurde!
da sie nicht durch seriöse studien belegt wurde.
Bin überigens mit BE1 versichert.
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Cassiesmann hat geschrieben:Wobei dann noch immer meine Frage wer, mit welcher Begründung abgelehnt wurde!
Schlappi hat geschrieben:na vielleicht bist Du bei der falschen Krankenkasse.
Aber vielleicht hast Du auch den falschen Tarif abgeschlossen.
Ich würde mal die Bedingungen anfordern und nachlesen.
Etwas musst Du schon auch tun.
Wenn Du zuviel Geld hast, kannst Du auch einen Anwalt einschalten. Nur glaube ich nicht, dass es viel bringt. Vermutlich der Erstattungsbetrag viel zu niedrig.
Gruß Schlappi
Schlappi hat geschrieben:schön dass Du den oben beschriebenen Tarif BE1 hast.
Ich vermute, dass dies ein uralter Tarif ist,
denn bei der DEBEKA kennt man diesen Tarif nicht.
Ob in Deinem Tarif diese von Dir genannten Leistungen enthalten sind, mußt Du bei der Debeka erfragen, also wie gesagt - selbst tätig werden.
Philchen hat geschrieben:Schlappi hat geschrieben:schön dass Du den oben beschriebenen Tarif BE1 hast.
Ich vermute, dass dies ein uralter Tarif ist,
denn bei der DEBEKA kennt man diesen Tarif nicht.
Ob in Deinem Tarif diese von Dir genannten Leistungen enthalten sind, mußt Du bei der Debeka erfragen, also wie gesagt - selbst tätig werden.
Tolle Vermutung !
2004 noch im Neugeschäft geöffnet !
Schlappi hat geschrieben:hm ... alles ein wenig verwirrend...
Scheinbar wirft man hier ein wenig die Beihilfe und die Versicherungsbedingungen der Debeka ein wenig durcheinander.
Außerdem würde mich auch einmal interessieren weshalb die Debeka die Leistung abgelehnt hat.
gruß Schlappi
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