Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
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Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
Ich habe zu Ende April meinen letzten Anstellungsjob gekündigt um vorübergehend ausschließlich selbständig zu arbeiten, jedoch unter der Vorraussetzung, dass ich nicht KV versicherungspflichtig bin und mir die Kosten für einige Monate sparen wollte.
Heute habe ich von der Versicherungspflicht seit April erfahren und die Existenzangst packt mich am Nacken und ich bin recht verwirrt um nicht zu sagen panisch. Eigentlich arbeite ich an einer Sache im künstlerischen Bereich, mit der ich probieren möchte Geld zu verdienen, das bedarf aber noch einiger Vorbereitung (ich habe keinen Anspruch auf Existenzgründerzuschuß dafür)
Mein Geld verdiene ich Hauptsächlich selbstängig in der Marktforschung und bin noch auf der Suche nach einem 400 Euro Job, bei dem ich flexibel sein kann.
Ich habe im letzten Monat knapp 1300 Euro brutto verdient, da ich eine hohe Kreditrate zahle ist das auch mein Existenzminimum, wenn ich davon noch Krankenversicherung, wenn auch nur 150 Euo, zahlen müßte, wäre ich schon im Minus! In diesem Monat habe ich kaum was verdient, wenn ich Glück habe, komme ich noch auf 500 Euro, da müßte ich also noch Erspanisse drauf zahlen (die für die künstlerische Sache als Investition gedacht war) und hoffen, dass ich es im nächsten Monat wieder rausarbeiten kann. Arbeitslosengeld 2 kommt bei mir nicht in Frage, da denen nicht mein Kredit interessiert, meiner Bank interessiert nicht, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe. und Insolvenz kommt schon gleich gar nicht in Frage, nur wegen ein paar schwacher Monate und von der Krankenkasse will ich mich schon gleich gar nicht da reintreiben lassen.
Nun hat mich die BKK angerufen und meint ich wäre seit 1 Mai pflichtversichert bei denen und müßte rückwirkend zahlen, stimmt das?
muss ich das wirklich rückwirkend zahlen, ich bin 33 und kerngesund, lebe allein und kinderlos, ich bin ja gern bereit mich ab nächsten Monat vielleicht günstig bei einer privaten zu versichern, aber ich sehe nicht ein dass ich rückwirkend bei der BKK so viel Geld zahle, was ich eben nicht habe
Wer weiß genaues dazu? kann ich nicht einfach ab 1 Mai kündigen bei der BKK ? ich dächte das wäre automatisch erloschen, nachdem der letzte Arbeitgeber das abgemeldet hat
Heute habe ich von der Versicherungspflicht seit April erfahren und die Existenzangst packt mich am Nacken und ich bin recht verwirrt um nicht zu sagen panisch. Eigentlich arbeite ich an einer Sache im künstlerischen Bereich, mit der ich probieren möchte Geld zu verdienen, das bedarf aber noch einiger Vorbereitung (ich habe keinen Anspruch auf Existenzgründerzuschuß dafür)
Mein Geld verdiene ich Hauptsächlich selbstängig in der Marktforschung und bin noch auf der Suche nach einem 400 Euro Job, bei dem ich flexibel sein kann.
Ich habe im letzten Monat knapp 1300 Euro brutto verdient, da ich eine hohe Kreditrate zahle ist das auch mein Existenzminimum, wenn ich davon noch Krankenversicherung, wenn auch nur 150 Euo, zahlen müßte, wäre ich schon im Minus! In diesem Monat habe ich kaum was verdient, wenn ich Glück habe, komme ich noch auf 500 Euro, da müßte ich also noch Erspanisse drauf zahlen (die für die künstlerische Sache als Investition gedacht war) und hoffen, dass ich es im nächsten Monat wieder rausarbeiten kann. Arbeitslosengeld 2 kommt bei mir nicht in Frage, da denen nicht mein Kredit interessiert, meiner Bank interessiert nicht, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe. und Insolvenz kommt schon gleich gar nicht in Frage, nur wegen ein paar schwacher Monate und von der Krankenkasse will ich mich schon gleich gar nicht da reintreiben lassen.
Nun hat mich die BKK angerufen und meint ich wäre seit 1 Mai pflichtversichert bei denen und müßte rückwirkend zahlen, stimmt das?
muss ich das wirklich rückwirkend zahlen, ich bin 33 und kerngesund, lebe allein und kinderlos, ich bin ja gern bereit mich ab nächsten Monat vielleicht günstig bei einer privaten zu versichern, aber ich sehe nicht ein dass ich rückwirkend bei der BKK so viel Geld zahle, was ich eben nicht habe
Wer weiß genaues dazu? kann ich nicht einfach ab 1 Mai kündigen bei der BKK ? ich dächte das wäre automatisch erloschen, nachdem der letzte Arbeitgeber das abgemeldet hat
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- Postrank7
- Beiträge: 445
- Registriert: 01.11.2006, 19:01
Schei..., kann ich denn rückwirkend seit Mai eine andere Versicherung wählen, die unter Umständen günstiger ist oder muss ich in der BKK bleiben?
Angenommen ich entscheide mich für für eine PKV und fange dann wieder einen versicherungspflichtigen Job an kann ich dann wieder poblemlos in die gesetzliche wechseln?
Angenommen ich entscheide mich für für eine PKV und fange dann wieder einen versicherungspflichtigen Job an kann ich dann wieder poblemlos in die gesetzliche wechseln?
Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig tätig sind.
www.kuenstlersozialkasse.de
Als Berufsanfänger gilt ein Künstler/Publizist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme seiner selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit. Der Berufsanfänger kann wählen, ob er der gesetzlichen Krankenkasse beitreten oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern will. Der Antrag, die private Krankenversicherung zu wählen, ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht bei der KSK zu stellen.
Du kannst also auch privat versichern.
www.kuenstlersozialkasse.de
Als Berufsanfänger gilt ein Künstler/Publizist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme seiner selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit. Der Berufsanfänger kann wählen, ob er der gesetzlichen Krankenkasse beitreten oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern will. Der Antrag, die private Krankenversicherung zu wählen, ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht bei der KSK zu stellen.
Du kannst also auch privat versichern.
vielen Dank, ja ich hoffe später dann, wenn ich die Vorraussetzungen erfülle in der Künstlersozialkasse unterzukommen, aber noch ist es nicht soweit, ich bin mit meiner Kunst noch nicht angemeldetet und auf dem Markt, und selbst wen ich ich anmelde, gehe ich nicht davon aus sofort damit Geld zu verdienen. Blebt immernoch die Frage, ob ich auch jetzt die Wahl habe rückwirkend seit Mai mich privat zu verisichern?
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- Postrank7
- Beiträge: 445
- Registriert: 01.11.2006, 19:01
Ich war noch, wie oben geschrieben, bis Ende April versicherungspflichtig beschäftigt. Also muss ich ab Mai eine neue Lösung finden.
Eine künstlerische Tätigkeit meldet man einfach nur dem Finanzamt, dann schicken die einen neuen Boden, wo man noch mal neu ausfüllen muss wie viel Geld man denn glaubt zu verdienen und so weiter.
Kann mir niemand sagen, ob ich die Wahl der KK noch habe und rückwirkend wechseln kann?
Eine künstlerische Tätigkeit meldet man einfach nur dem Finanzamt, dann schicken die einen neuen Boden, wo man noch mal neu ausfüllen muss wie viel Geld man denn glaubt zu verdienen und so weiter.
Kann mir niemand sagen, ob ich die Wahl der KK noch habe und rückwirkend wechseln kann?
Nun denn, du bist also bis zum 30.04.2007 gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (gegen Arbeitsentgelt) pflichtversichert gewesen.
Einen nachgehenden Versicherungsanspruch geniesst Du bis zum 31.05.2007 nicht, da Du ja wieder erwerbstätig bist.
Ergo bist Du ab dem 01.05.2007 nicht mehr versichert.
Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt nur ein, wenn Du keinen anderen ausreichenden Versicherungschutz hast.
D. h., wenn eine private Versicherung Dich ab dem 01.05.2007 noch nimmt, dann tritt die Versicherungspflicht nicht ein. Die Experten der privaten KV können dieses mit Sicherheit beantworten.
Ansonsten bist Du erst einmal pflichtversichert. Vermutlich wirst Du dann den Mindestbeitrag für Selbständige zahlen müssen (ca. 250,00 Euro). Zahltst Du 2 Beiträge nicht, dann wird der Leistungsanspruch gem. § 16 Abs. 3 SGB V bis auf akute Notbehandlungen eingeschränkt.
Wenn Du dich dann zwischenzeitlich um eine private KV bemühst, dann endet die Pflichtversicherung mit dem Vortrag des Beginns der privaten Versicherung. Die Rechtsgrundlage ist hierfür in § 190 Abs. 13 SGB V zu finden.
Also, ich finde, Du hast fast alle Wege offen!!!
Einen nachgehenden Versicherungsanspruch geniesst Du bis zum 31.05.2007 nicht, da Du ja wieder erwerbstätig bist.
Ergo bist Du ab dem 01.05.2007 nicht mehr versichert.
Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt nur ein, wenn Du keinen anderen ausreichenden Versicherungschutz hast.
D. h., wenn eine private Versicherung Dich ab dem 01.05.2007 noch nimmt, dann tritt die Versicherungspflicht nicht ein. Die Experten der privaten KV können dieses mit Sicherheit beantworten.
Ansonsten bist Du erst einmal pflichtversichert. Vermutlich wirst Du dann den Mindestbeitrag für Selbständige zahlen müssen (ca. 250,00 Euro). Zahltst Du 2 Beiträge nicht, dann wird der Leistungsanspruch gem. § 16 Abs. 3 SGB V bis auf akute Notbehandlungen eingeschränkt.
Wenn Du dich dann zwischenzeitlich um eine private KV bemühst, dann endet die Pflichtversicherung mit dem Vortrag des Beginns der privaten Versicherung. Die Rechtsgrundlage ist hierfür in § 190 Abs. 13 SGB V zu finden.
Also, ich finde, Du hast fast alle Wege offen!!!
Mal ehrlich Petra, unser lieber Gesetzgeber hat diese Versicherungspflicht nicht umsonst zum 01.04.2007 beschlossen.
Wenn Du dir mal Begründung des Gesetzentwurfes durchliest, dann weisst Du warum. Die Zahl der Nichtversicherten in den letzten Jahren hat sich fast verdoppelt.
In einem sog. modernen Sozialstaat war dieser Zustand nicht länger tragbar. Daher diese Versicherungspflicht.
Mal davon abgesehen, dass Du völlig gesund bist. Ich hatte letzten auch noch einen Fall auf´n Tisch; er meinte auch die freiw. KV sei zu teuer und man können sich diese Kohle sparen; er war auch jung, kräftig und dynamisch! Na ja, er ist unglücklich gestürzt, fiel ins Koma und wurde ein paar Wochen stationär behandelt. Gute 20.000,00 Euro hat der Spass gekostet!!!!
Wenn Du dir mal Begründung des Gesetzentwurfes durchliest, dann weisst Du warum. Die Zahl der Nichtversicherten in den letzten Jahren hat sich fast verdoppelt.
In einem sog. modernen Sozialstaat war dieser Zustand nicht länger tragbar. Daher diese Versicherungspflicht.
Mal davon abgesehen, dass Du völlig gesund bist. Ich hatte letzten auch noch einen Fall auf´n Tisch; er meinte auch die freiw. KV sei zu teuer und man können sich diese Kohle sparen; er war auch jung, kräftig und dynamisch! Na ja, er ist unglücklich gestürzt, fiel ins Koma und wurde ein paar Wochen stationär behandelt. Gute 20.000,00 Euro hat der Spass gekostet!!!!
Ich habe mir durchaus gut überlegt, was ich tue, was ich brauche und was nicht. Dass ich innrehlab weniger Monate einen bösen Unfall habe ist nicht sehr wahrscheinlich und selbst für den Supergaufall, könnte ich noch angelegtes Geld angreifen (ABER AUCH NUR DANN!)
DAs Versicherungen Vericherungswillige aufnehmen müssen, finde ich okay, aber nicht wenn man gezwungen wird, und es gibt nicht viele Menschen, die ja garnichts wollen von diesem Sozialstaat, die bereit sind viel für wenig Geld zu arbeiten, anstatt von Harz4 zu leben oder Privatinsolvenz anzumelden und genau das droht mir, wenn ich jetzt duch die KK noch mehr in die Schuldenfalle getrieben werde, ich finde, das ist kein gutes Gschäft für den so tollen modernen Sozialstaat. Und es gibt noch mehr kleine Selbständige, die wenn auch "nur" aber immerhin aus eigener Kraft und Selbstverantwortung am Existenzminimum leben und, wenn sie sich keine KV leisten können auf Unterstüzuung vom Staat angewiesen sind oder Ihr Geschäft abmelden können
DAs Versicherungen Vericherungswillige aufnehmen müssen, finde ich okay, aber nicht wenn man gezwungen wird, und es gibt nicht viele Menschen, die ja garnichts wollen von diesem Sozialstaat, die bereit sind viel für wenig Geld zu arbeiten, anstatt von Harz4 zu leben oder Privatinsolvenz anzumelden und genau das droht mir, wenn ich jetzt duch die KK noch mehr in die Schuldenfalle getrieben werde, ich finde, das ist kein gutes Gschäft für den so tollen modernen Sozialstaat. Und es gibt noch mehr kleine Selbständige, die wenn auch "nur" aber immerhin aus eigener Kraft und Selbstverantwortung am Existenzminimum leben und, wenn sie sich keine KV leisten können auf Unterstüzuung vom Staat angewiesen sind oder Ihr Geschäft abmelden können
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- Postrank7
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Hallo Petra,
ich kann deine Aussagen nachvollziehen und dir versprechen das es noch viel schlimmer kommt.
Im Vorfeld wurde die Gesundheitsreform zwar breit diskutiert allerdings sind die Betroffenen, wie du z.B. nicht gehört worden, andererseits habt Ihr Euch im Vorfeld auch keine Gedanken gemacht welche Auswirkungen diese Gesetz für Euch hat.
Jetzt hatt Ulla Schmidt für die mündigen Bürger entschieden und eine Zwangsversicherung eingeführt, für das Wohl aller Betroffenen. Jetzt hilft nur noch dagegen Klagen, vor dem Verfassungsgericht. (Ironie aus)
Gruß
ich kann deine Aussagen nachvollziehen und dir versprechen das es noch viel schlimmer kommt.
Im Vorfeld wurde die Gesundheitsreform zwar breit diskutiert allerdings sind die Betroffenen, wie du z.B. nicht gehört worden, andererseits habt Ihr Euch im Vorfeld auch keine Gedanken gemacht welche Auswirkungen diese Gesetz für Euch hat.
Jetzt hatt Ulla Schmidt für die mündigen Bürger entschieden und eine Zwangsversicherung eingeführt, für das Wohl aller Betroffenen. Jetzt hilft nur noch dagegen Klagen, vor dem Verfassungsgericht. (Ironie aus)
Gruß
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