Na ja, moderner Sozialstaat hin oder her.
Das System einer Krankenversicherung gibt es ja schon seit fast 100 Jahren. Man nennt es auch die sog. Solidargemeinschaft.
Sorry, wenn ich das jetzt schreiben muss, aber unser lieber Gesetzgeber hat genau für die Personen die Versicherungspflicht eingeführt, die selber meinen, dass sie derzeit keine Absicherung benötigen.
Ich habe das nicht erfunden. Das waren unsere lieben Politiker.
Tja, wenn Du noch angelegtes Geld hast, dann ist es leider so, du musst zahlen. Privatinsolvenz passt dann irgendwie nicht, wenn noch Vermögen vorhanden ist.
Auf der anderen Seite ist mir sehrwohl bewusst, wie schwer es heutzutage ist, sich zu verselbständigen. Man bekommt nur Knüppel in den Weg geschmissen. Es ist total schwer, wenn nicht sogar teilweise aussichtslos.
Aber dieser Schritt war doch Dein eigener Wille. Du hast doch den Arbeitsvertrag selber gekündigt und den Weg der Selbständigkeit eingeschritten, oder?
Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
wenn ich vermögend wäre, würde ich hier nicht rum heulen. Wenn ich schreiben "ABER AUCH NUR DANN!" dann bedeutet es auch genau das, ohne dass ich gleich meine ganzen privaten Verhältnisse offen legen will!
Ds Geld ist nichat meins sondern von meinen Eltern angelegt, für nach deren Tod, ohne für "große Notfälle" in der Familie. Wenn ich in die Insolvenz müsste fänden die das nicht schlimm, aber ich schon.
Als ich im März gekündigt habe, wusste ich noch nichts von Versicherungspflicht, aber mittlerwilöe bin ich informiert, also vielen Dank für die Antworten und
möge jeder seine Lösung finden!
Ds Geld ist nichat meins sondern von meinen Eltern angelegt, für nach deren Tod, ohne für "große Notfälle" in der Familie. Wenn ich in die Insolvenz müsste fänden die das nicht schlimm, aber ich schon.
Als ich im März gekündigt habe, wusste ich noch nichts von Versicherungspflicht, aber mittlerwilöe bin ich informiert, also vielen Dank für die Antworten und
möge jeder seine Lösung finden!
So, meine tolle BKK aktiv hat mir jetzt geschrieben, dass sie mich schon pflichtversichert haben seit 1. Mai, sofern ich nicht innerhalb von 2 Wochen iene Bescheinigung reinschicke, dass ich bei einer anderen Kasse untergekommen sei. Außerdem haben sie mich einfach mal mit 287,57 Euro eingestuft, obwohl sie noch gar nicht wissen, wie viel ich verdiene!
Ich brauche jetzt also noch schnellstens eine andere KK die günstig ist und ich habe weitere Fragen;
Sollte ich mich für eine private Kasse entscheiden, kann ich dann, wenn ich einen versicherungspflichtigen Angesteltenjob gefunden habe problemlos in eine GKV zurück? Angenommen ich habe Bezüge aus Selbstständigkeit und noch einen 400 Euro Job, sind dann alle Bezüge zusammenzuziehen?
Ich brauche jetzt also noch schnellstens eine andere KK die günstig ist und ich habe weitere Fragen;
Sollte ich mich für eine private Kasse entscheiden, kann ich dann, wenn ich einen versicherungspflichtigen Angesteltenjob gefunden habe problemlos in eine GKV zurück? Angenommen ich habe Bezüge aus Selbstständigkeit und noch einen 400 Euro Job, sind dann alle Bezüge zusammenzuziehen?
Selbstständige mit geringem Einkommen zahlen seit dem 1. April 2007 verringerte Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der monatliche Mindestbeitrag wurde schon zum 1. April 2007 von rund 250 auf rund 170 Euro abgesenkt.
Zu welcher Kasse du gehst ist egal. Der Mindestbeitrag ist für alle gleich. Teile deiner Kasse schriftlich (am besten per Fax) mit, wie hoch dein Einkommen ist.
Wenn du einen Job über 400 EUR aufnimmst, bist du gesetzlich pflichtversichert. Wir setzten dann einfach mal voraus, dass deine künstlerische Tätigkeit als Nebengewerbe ausgeführt wird. Privat würde ich mich an deiner Stelle nicht versichern.
Zu welcher Kasse du gehst ist egal. Der Mindestbeitrag ist für alle gleich. Teile deiner Kasse schriftlich (am besten per Fax) mit, wie hoch dein Einkommen ist.
Wenn du einen Job über 400 EUR aufnimmst, bist du gesetzlich pflichtversichert. Wir setzten dann einfach mal voraus, dass deine künstlerische Tätigkeit als Nebengewerbe ausgeführt wird. Privat würde ich mich an deiner Stelle nicht versichern.
1.) Der Beitrag der BKK ist der "Standard-Beitrag", der erstmal geschätzt wird. Legst Du andere Zahlen vor, wirst Du auf den Mindestbeitrag eingestuft, liegt Bedürftigkeit vor, den reduzierten Mindestbeitrag. Das liegt nicht an der BKK aktiv und deren Beitragssatz!! Sprich mit der BKK!
2.) Sobald Du einen Job >400€ hast und keiner hauptberuflichen Selbständigkeit nachgehst, löst das eine Versicherungspflicht in der GKV aus, du kannst dann nicht in die GKV, du MUSST!
FRank Wilke
EDIT: Sorry, Frank... war zwischendurch am Telefon, und schon hat du mich überholt
2.) Sobald Du einen Job >400€ hast und keiner hauptberuflichen Selbständigkeit nachgehst, löst das eine Versicherungspflicht in der GKV aus, du kannst dann nicht in die GKV, du MUSST!
FRank Wilke
EDIT: Sorry, Frank... war zwischendurch am Telefon, und schon hat du mich überholt

Tja Petra, vielleicht hast Du den Schritt der Selbständigkeit nicht richtig geplant bzw. vorher überlegt.
Ansonsten kannst Du natürlich jetzt auch hingehen und ALG I beantragen (gehe mal davon aus, dass Du min. 12 Monate gearbeitet hast). Du wirst vermutlich eine 12-wöchige Sperre bekommen, aber ab der 4. Woche (bzw. ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung) bist Du im Rahmen des ALG I pflichtversichert auch während der Sperre. Diese Versicherung bricht dann die Versicherungspflicht der Nichtversicherten.
Dann gehst Du ganz in Ruhe noch einmal die Geschichte an. Planst alles bis in kleinste Detail, holst Dir zuvor Rat bei der IHK und wat weiss ich noch.
Die ganze Geschichte dauert ein paar Wochen, zwischenzeitlich erhälst Du sogar ALG I (ganz wichtig), sooh und nun beantragst Du einen Gründungszuschuss gem. § 57 SGB III. Du erhältst dann das bisherige ALG I zuzüglich 300,00 Euro.
Damit hättest Du eine vernünftige Chance in guten und in schlechten Zeiten die Durststrecke der Anfangsphase zu überwinden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
Ansonsten kannst Du natürlich jetzt auch hingehen und ALG I beantragen (gehe mal davon aus, dass Du min. 12 Monate gearbeitet hast). Du wirst vermutlich eine 12-wöchige Sperre bekommen, aber ab der 4. Woche (bzw. ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung) bist Du im Rahmen des ALG I pflichtversichert auch während der Sperre. Diese Versicherung bricht dann die Versicherungspflicht der Nichtversicherten.
Dann gehst Du ganz in Ruhe noch einmal die Geschichte an. Planst alles bis in kleinste Detail, holst Dir zuvor Rat bei der IHK und wat weiss ich noch.
Die ganze Geschichte dauert ein paar Wochen, zwischenzeitlich erhälst Du sogar ALG I (ganz wichtig), sooh und nun beantragst Du einen Gründungszuschuss gem. § 57 SGB III. Du erhältst dann das bisherige ALG I zuzüglich 300,00 Euro.
Damit hättest Du eine vernünftige Chance in guten und in schlechten Zeiten die Durststrecke der Anfangsphase zu überwinden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
Ach ja, nun noch zu Deinen Fragen:
Ja, solange Du noch keine 55 Jahre alt bist, kann es funktionieren. Für diese Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 a SGB V geschaffen.
Wie meinst Du das jetzt, geht es um die Beitragseinstufung, oder um die Versicherungspflicht.
Die Versicherungspflicht entsteht hierdurch nicht.
Code: Alles auswählen
Sollte ich mich für eine private Kasse entscheiden, kann ich dann, wenn ich einen versicherungspflichtigen Angesteltenjob gefunden habe problemlos in eine GKV zurück?
Ja, solange Du noch keine 55 Jahre alt bist, kann es funktionieren. Für diese Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 a SGB V geschaffen.
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Angenommen ich habe Bezüge aus Selbstständigkeit und noch einen 400 Euro Job, sind dann alle Bezüge zusammenzuziehen?
Wie meinst Du das jetzt, geht es um die Beitragseinstufung, oder um die Versicherungspflicht.
Die Versicherungspflicht entsteht hierdurch nicht.
Ich habe keinen Arbeitslosengeld 1 Anspruch und keien Anspruch auf Existenzgründerzuschuß
Das Wegen dem 400 Euro -.Job habe ich wegen der Beitragsbemessungsgrenze gefragt, angenommen ich verdiene 700 Euro aus selbstständiger Tätigkeit + noch 400 Euro aus 400 Euro-Job wird das dann zusammengezählt? Zählt der Bruttoumsatz oder kann man die Betriebskosten davon abrechnen?
Wichtige Frage, wie ist das mit der 18 Monatigen Bindungsfrist?
wie schon gesagt, war ich zuletzt versicherungspflichtig bei der BKK angestellt aber nur 6 Monate, davor war ich ein Paar Monate ohne Versicherung und davor viele Jahre pflichtversichert bei der BKK
BKK hat geschrieben, dass ich jetz bei denen pflichtversichert bin, es seie de ich teile Ihnen mit, dass ich bei einer anderen Kasse mitlerweile bin.
Jetzt habe ich bei der AOK angerufen, und die meinten, dass ich wegen der 18 monatigen Bindungsfrist, die durchgehend sein muss, bei der BKK bleiben muss, das stimmt doch nicht ODER?
Das Wegen dem 400 Euro -.Job habe ich wegen der Beitragsbemessungsgrenze gefragt, angenommen ich verdiene 700 Euro aus selbstständiger Tätigkeit + noch 400 Euro aus 400 Euro-Job wird das dann zusammengezählt? Zählt der Bruttoumsatz oder kann man die Betriebskosten davon abrechnen?
Wichtige Frage, wie ist das mit der 18 Monatigen Bindungsfrist?
wie schon gesagt, war ich zuletzt versicherungspflichtig bei der BKK angestellt aber nur 6 Monate, davor war ich ein Paar Monate ohne Versicherung und davor viele Jahre pflichtversichert bei der BKK
BKK hat geschrieben, dass ich jetz bei denen pflichtversichert bin, es seie de ich teile Ihnen mit, dass ich bei einer anderen Kasse mitlerweile bin.
Jetzt habe ich bei der AOK angerufen, und die meinten, dass ich wegen der 18 monatigen Bindungsfrist, die durchgehend sein muss, bei der BKK bleiben muss, das stimmt doch nicht ODER?
Tja, sowie es aussieht gilt für Dich die sog. Bindungsfrist. Gesetzlich ist dieses in § 175 Abs. 2 SGB V geregelt.
Erhöht Deine Krankenkasse allerdings den Beitrag dann hast Du ein abweichendes Kündigungsrecht. Dieses ist in § 175 Abs. 4 SGB V gereglt.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm.
Bezüglich des 400,00 Euro-Jobs, mh, ich meine, dass diese Einnahme nicht dazu gezählt werden kann. Denn schliesslich bekommt die KV ja schon eine sog. Pauschalabgabe direkt vom Arbeitgeber. Sonst wäre es ja doppelt gemoppelt.
Aber am besten die KV fragen.
Erhöht Deine Krankenkasse allerdings den Beitrag dann hast Du ein abweichendes Kündigungsrecht. Dieses ist in § 175 Abs. 4 SGB V gereglt.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm.
Bezüglich des 400,00 Euro-Jobs, mh, ich meine, dass diese Einnahme nicht dazu gezählt werden kann. Denn schliesslich bekommt die KV ja schon eine sog. Pauschalabgabe direkt vom Arbeitgeber. Sonst wäre es ja doppelt gemoppelt.
Aber am besten die KV fragen.
Huch, unter diesem link, bei Versicherungspflicht steht ;
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
was hab ich denn jetzt davon zu halten? das ist ja ein Widerspruch zu
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
jetzt bin ich total verwirrt!
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
was hab ich denn jetzt davon zu halten? das ist ja ein Widerspruch zu
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
jetzt bin ich total verwirrt!
Nööh, kein Widerspruch.
Da die Nummer 13 nicht ausdrücklich in § 5 Abs. 5 SGB V genannt ist, bist Du - auch wenn Du hauptberuflich selbständig bist - versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V.
Die Selbständigen wollte man ausdrücklich in diese Versicherungspflicht einbeziehen. Daher hat man § 5 Abs. 5 SGB V auch nicht geändert!!
Da die Nummer 13 nicht ausdrücklich in § 5 Abs. 5 SGB V genannt ist, bist Du - auch wenn Du hauptberuflich selbständig bist - versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V.
Die Selbständigen wollte man ausdrücklich in diese Versicherungspflicht einbeziehen. Daher hat man § 5 Abs. 5 SGB V auch nicht geändert!!
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