Nicht Krankenversichert - Aufnahme in GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Joachim 123
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Nicht Krankenversichert - Aufnahme in GKV?

Beitragvon Joachim 123 » 25.11.2010, 16:46

Hallo Forengemeinde,

ich war bis Februar 10 mein Leben lang in der PKV ( familienversichert/als Student). Von Februar bis August war ich erstmalig sozialversicherungspflichtig beschäftigt und in der GKV. Aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten kann ich mich nicht freiwillig in der GKV versichern. Derzeit bin ich ohne Krankenversicherung und ohne Job. Ich habe weder ALG I noch ALG II Ansprüche augrund noch zu hoher Ersparnisse. Ab Januar 11 beginne ich eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Meine Fragen sind:
Könnte mir die GKV den Eintritt ab Januar 11 verweigern aufgrund fehlender Vorversicherung August bis Dezember? Muss ich mich rückwirkend für diesen Zeitraum privat versichern?

Vielen Dank für eure Antworten!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 25.11.2010, 20:05

Verweigern kann die GKV die Aufnahme ab Januar 11 auf keinen Fall. Eine rückwirkende private Versicherung kann die GKV nicht verlangen und wäre grundsätzlich auch nicht möglich.
Aber die GKV könnte versuchen, aufgrund des § 5(1) Nr. 13 SGB V nachzufordern, da die letzte Kasse eine gesetzliche war. Diese Auslegung ist aber nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht korrekt, da Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall bestand bzw. immer noch besteht. Tritt eine Pflichtversicherung ein (z.B. infolge Jobaufnahme) und endet diese vor Ablauf von 12 Monaten, muss die PKV den Kunden zu den alten Konditionen incl. Altersrückstellungen wieder aufnehmen. Bedingung: Der Vertrag bestand seit mindestens 5 Jahren.

Joachim 123
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Beitragvon Joachim 123 » 25.11.2010, 23:20

Danke für die schnelle Antwort! Der Vertrag mit der letzten PKV dauerte 4 Jahre und 8 Monate. Zuvor war ich bei einer anderen PKV. Meine letzte PKV muss mir wohl also nicht die Konditionen des letzten Vertrags anbieten.

Was bleibt dann noch? Nur der Basistarif? Oder kann ich irgendeine PKV mit möglichst günstigen Tarif wählen? Kann ich das Ganze auf mich zukommen lassen und bei evtl. Problemen im nächsten Jahr mit der nächsten GKV mich noch rückwirkend für August bis Dezember privat versichern?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.11.2010, 10:13

Wenn kein Anspruch auf Vertragsfortführung in der PKV besteht, setzt die Versicherungspflicht in der GKV nach § 5(1) Nr. 13 SGB V ein, da die letzte Versicherung eine gesetzliche war. Damit besteht aktuell eine Versicherung kraft Gesetzes.

Beiträge sind grundsätzlich nachzuzahlen (ohne oder mit geringen Einkünften ca. 140 EUR pro Monat); zuständig ist die letzte GKV. Allerdings sind der Zeitraum und damit der Nachzahlungsbetrag noch überschaubar.

Joachim 123
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Beitragvon Joachim 123 » 26.11.2010, 10:41

Uiii, danke für die Info. Die Pflicht zur Nachzahlung ist mir ersichtlich. Aber bei wem? Bei der letzten PKV war ich keine vollen 5 Jahre und bei der GKV erfülle ich den Vorversicherungszeitraum nicht...Kann ich mir jetzt die kasse völlig frei aussuchen? Absurde Situation...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.11.2010, 10:57

Wie geschrieben, zuständig ist die GKV, bei der zuletzt die Versicherung bestand. Mit der sollte man sich in Verbindung setzen und die offizielle Aufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beantragen.

Der Vorversicherungszeitraum spielt nur für die freiwillige Versicherung eine Rolle; für die o.g. Versicherungspflicht aber nicht.

Joachim 123
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Beitragvon Joachim 123 » 27.11.2010, 11:10

Habe die letzte GKV telefonisch mit dem von Dir genannten Paragrafen konfrontiert und nach viermaligem Weiterverbinden zu kompetenteren Stellen vertreten die jetzt die Auffassung..
...dass ich in meiner speziellen Situation tatsächlich das Wahlrecht zwischen GKV und PKV habe.
Wunderbar, dann kann ich mir rückwirkend August bis Dezember vielleicht ja noch ne günstige PKV suchen.

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Beitragvon Rossi » 27.11.2010, 14:29

Na ja, ob das wirlich eine kompetente Stelle war, wagt der Rossi zu bezweifeln.

Da die vorige priv. Kv. keine 5 Jahre bei der gleichen Gesellschaft bestanden hat, besteht defintiv keine Wiederaufnahmeverpflichtung gem. § 5 Abs. 9 SGB V. Du wirst demzufolge von der Kralle erwischt.

Aber versuche Dein Glück bei der PKV. Den alten Vertrag bekommst Du nicht wieder. Und eine Verpflichtung gem. § 193 Abs. 3 VVG zum Abschluss einer priv. Kv. hast Du auch nicht, da Du nämlich in der GKV versicherungspflichtig bist. Dies ergibt sich schon zwangsläufig aus § 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VVG.

Wenn die PKV dies nicht merkt, musst Du dir im klaren sein, dass die PKV nur den berüchtigten Basistarif anbieten muss. Auf einen günstigen Normaltarif hast Du eh kein Anspruch. Und der Basistarif ist bekanntlich der teuerste Tarif; er kostet für die KV nur schlappe 590,00 Ocken mtl. zuzüglich PV.

Im Bereich der PKV beginnt der Vertrag niemals rückwirkend, sondern erst künftig mit dem Zustandekommen des Vertrags. Gleichwohl zahltst Du natürlich Strafzuschläge. Der August ist kostenlos, für September - November zahltst Du jeweiles eine Monatsprämie.

Na ja, was soll ich Dir empfehlen?


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