
nicht versichert!!!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
nicht versichert!!!
Mein Lebensgefährte ist seit 4 Jahren nicht versichert.
Er ist noch Freiberufler und wird ab 1.1.11 Angestellter, jetzt interessiert uns wie das mit einer neuer Versicherung läuft. Es besteht ja eine Versicherungpflicht in Deutschland, er war vorher als Student über seiner Vater privat versichert. Unsere Fragen: Muss er sich wieder privat versichern? Gibt es eine Strafe, weil er nicht versichert war? Wie geht man dieses Problem am besten an(wendet man sich an die alte Versicherung oder an eine Neue)? Vielen dank im voraus!!!

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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Rin theoretisch ist die letzte Versicherung für Ihn zuständig also die PKV, hier müßte denn ab dem 01.01.09 rückwirkend eien private Krankenversicherung aufgebaut werden. Mit Beginn des sozialversichrungspflichtigen Beschäftigungverhältnisses beginnt denn die Versicherungspflicht in der GKV, es wird denn dort gepüft wie denn vorher der Versicherungstatus war / ist. Grundsätzlich ist die GKV nicht zuständig um ds Versicherungsverhältnis ab dem 01.01.09 aufzubauen und Beiträge zu fordern. Wenn festgestellt wird das kein KV bestand kommt de darauf an wie die GKV denn dami umgeht, im Prinzip wäre sie unzuständig un könnte sagen Mich intressiert es nichtweiter das keine Zuständigkeit vorlag.
Gruß
Vergil
Gruß
Vergil
Sich rückwirkend privat versichern geht grundsätzlich nicht. Er könnte und müsste sich privat versichern, dann aber mit hohem einmaligem Strafzuschlag.
Den einen Monat sollte er noch gut auf sich aufpassen und dann per 01.01.2011 in die GKV eintreten - ohne Sanktionen. Die GKV kann frei gewählt werden.
Den einen Monat sollte er noch gut auf sich aufpassen und dann per 01.01.2011 in die GKV eintreten - ohne Sanktionen. Die GKV kann frei gewählt werden.
Nun denn, Mut zur Lücke.
Es besteht zwar eine Pflicht zur Versicherung in der priv. Kv., jedoch kommt der Versicherungsvertrag erst zustande, wenn Du auch tatsächlich zur PKV rennst. Rennst Du nicht zur PKV, kommt auch kein Vertrag zustande und Du musst auch nicht löhnen.
Gehst Du zur PKV hin, dann musst Du ab Februar 2009 einen Strafzuschlag löhnen. Von Februar 2009 - Mai 2009 jeweils 1 Monatsprämie (Monatsprämie bei Beginn der Versicherung) und ab Juni 2009 bis lfd. nur noch 1/6 der Monatsprämie.
Die Pflichtversicherung zum 01.01.2011 kommt kraft Gesetz zustande und die GKV kann von Dir nicht fordern, dass Du zur PKV rennst und nachlöhnst.
Es besteht zwar eine Pflicht zur Versicherung in der priv. Kv., jedoch kommt der Versicherungsvertrag erst zustande, wenn Du auch tatsächlich zur PKV rennst. Rennst Du nicht zur PKV, kommt auch kein Vertrag zustande und Du musst auch nicht löhnen.
Gehst Du zur PKV hin, dann musst Du ab Februar 2009 einen Strafzuschlag löhnen. Von Februar 2009 - Mai 2009 jeweils 1 Monatsprämie (Monatsprämie bei Beginn der Versicherung) und ab Juni 2009 bis lfd. nur noch 1/6 der Monatsprämie.
Die Pflichtversicherung zum 01.01.2011 kommt kraft Gesetz zustande und die GKV kann von Dir nicht fordern, dass Du zur PKV rennst und nachlöhnst.
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