Hallo,
meine Frau und ich sind beide in der PKV.
Bei Ihr war der Grund, dass Sie als Selbstständige so hohe Beträge in der GKV zahlen musste. Und mich, als Angestellten, hat der Versicherungsberater mehr oder weniger mit den niedrigeren Kosten überredet.
Mittlerweile haben wir ein Kind (logischerweise auch in der PKV).
Wenn unser zweites Kind auf die Welt kommt, wird meine Frau nicht mehr arbeiten können, meldet ihr Gewerbe ab und geht also von der Selbstständigkeit in die Erwerbslosigkeit.
Sie will grundsätzlich aber kein ALG beziehen, da Sie ja aufgrund der Kinder nicht auf Jobsuche gehen kann und will.
Hat Sie dann trotzdem die Möglichkeit in die GKV zu wechseln, da der grundsätzliche Anspruch auf ALG besteht?
Wie wird ihr Beitrag dann berechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Frau von Selbstständigkeit in Erwerbslosigkeit aufgrund Kind
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 01.12.2010, 23:23
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ein Anspruch auf ALG löst noch keine Versicherugnspflicht aus, also in der GKV, wenn der Anspruch bestehen sollte wird dies von der BA geprüft und es muss ein Antrag gestellt werden und es müssen Leistungen wie Arbeitslosengeld gewährt werden. Kene Leistung, keine Mitgliedschaft.. Da du in der PKV bist,besteht auch nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung.
Aber ebtt ggf die Möglichkeiten den Tarif zu ändern. Da gibt es aber hier im Forum sehr gute Experten die expleziet die Situation einschätzen können und wissen was zu tun ist.
Aber ebtt ggf die Möglichkeiten den Tarif zu ändern. Da gibt es aber hier im Forum sehr gute Experten die expleziet die Situation einschätzen können und wissen was zu tun ist.
-
- Postrank7
- Beiträge: 173
- Registriert: 20.11.2010, 11:01
- Wohnort: bei Kaiserslautern
- Kontaktdaten:
Da eine Selbständige keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt kann auch kein Arbeitslosengeld gezahlt werden und somit besteht auch keine Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie selbst können von Ihrem Arbeitgeber bis zum Höchstbetrag Zuschüsse erhalten (incl. Kind + Ehefrau)
Gruß Schlappi
Sie selbst können von Ihrem Arbeitgeber bis zum Höchstbetrag Zuschüsse erhalten (incl. Kind + Ehefrau)
Gruß Schlappi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste