Hallo, ich habe gerade ein großes Problem mit der Familienversicherung für meinen Sohn.
Mein Sohn, geboren in 11.2003, ist über meine Frau in der GKV gesetzlich versichert gewesen. ICh war zu dem Zeitpunkt schon in einer PKV, die GKV hat aber nie nach meinen Einkünften gefragt.
Seit Mai 2006 lebe ich von meiner Frau getrennt. Vor 4 Wochen wurde meine Frau angeschrieben, zwecks Einkünfte Ehegatte.
Nachdem die GKV die Unterlagen erhielt, wurde meine Frau erneut angeschrieben und teilten ihr mit, daß die Familienversicherung rückwirkend zum 31.12.2004 gekündigt wird, da die Voraussetzuungen für eine Familienversicherung in der GKV nicht mehr gegeben sind.
Anscheinend soll sogar eine Rückzahlung von mehr als 4000 Euro auf uns zukommen.
Ist das so richtig????
Ist unser Sohn jetzt unversichert???
Bei wem wird er denn jetzt versichert, da wir ja getrennt leben?
Fragen über Fragen mit der Hoffnung auf positive Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Heiko
Famileinversicherung für Sohn wurde rückwirkend gekündigt
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Re: Famileinversicherung für Sohn wurde rückwirkend gekündig
[Hallo Heiko,
soweit sogut die Kasse prüft die Familienversicherung,da das jedoch ein haufen Fraqgen aufwirft ist ein Gespräch unerlässlich.
Ja dein Sohn ist ohne Krankenversicherung. Solange du verheiratet bist, bist du auch für die Versicherung verantwortlich. Du kannst jetzt entscheiden PKV oder freiwillige Versicherung ab 1.4..2007 bei GKV
Gruß
soweit sogut die Kasse prüft die Familienversicherung,da das jedoch ein haufen Fraqgen aufwirft ist ein Gespräch unerlässlich.
Ja dein Sohn ist ohne Krankenversicherung. Solange du verheiratet bist, bist du auch für die Versicherung verantwortlich. Du kannst jetzt entscheiden PKV oder freiwillige Versicherung ab 1.4..2007 bei GKV
Gruß
PKV oder freiwillig GKV
Wenn ich meinen Sohn jetzt über meine PKV mitversichern lasse, kann er dann ab der Scheidung wieder über die Mutter in die GKV???
Oder macht es mehr Sinn, Ihn freiwillig in einer GKV zu versichern????
Oder macht es mehr Sinn, Ihn freiwillig in einer GKV zu versichern????
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Re: PKV oder freiwillig GKV
[quote="xray68"]Wenn ich meinen Sohn jetzt über meine PKV mitversichern lasse, kann er dann ab der Scheidung wieder über die Mutter in die GKV???
Oder macht es mehr Sinn, Ihn freiwillig in einer GKV zu versichern????[/quote]
Ja privat versichern, nach Scheidung wieder bei Frau oder aber mit der Kasse einen faulen Kompromiss machen , nach dem Motto wenn ich jetzt mein Kind bei euch versichere , können wir die Nachzahlung vergessen?
Gruß
Oder macht es mehr Sinn, Ihn freiwillig in einer GKV zu versichern????[/quote]
Ja privat versichern, nach Scheidung wieder bei Frau oder aber mit der Kasse einen faulen Kompromiss machen , nach dem Motto wenn ich jetzt mein Kind bei euch versichere , können wir die Nachzahlung vergessen?
Gruß
Wobei, ich würde noch definitiv die sog. rückwirkende Aufhebung der Familienversicherung unter die Lupe nehmen. Die Rückforderung der Leistungen der Krankenkasse wird nämlich noch kommen.
Klar, die Voraussetzungen, dass eine Fami nicht mehr vorliegt, dürften erfüllt sein. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 Abs. 3 SGB V. Hier heisst es:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Die Gretchenfrage ist nur, ab wann ist die KV berechtigt die Familienversicherung aufzuheben.
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass ein Anspruch auf Familienversicherung kraft Gesetzes entsteht und dann grundsätzlich entfällt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Ferner hält die Rechtsprechung des BSG fest, wenn die Famlienversicherung per Verwaltungsakt festgestellt wurde, dann ist dieser Verwaltungsakt nur unter den Voraussetzungen der §§ 45 / 48 SGB X aufzuheben. Tja und hier gibt es wesentliche Einschränkungen.
Sooh, jetzt krame mal die Unterlagen heraus. Wenn Du ein schönes nettes Schreiben von der KV hast, wonach Dein Sohnemann bspw. als Familienangehörige herzlich begrüsst wird und dort auch noch ein paar Dinge zur Familienversicherung drinne stehen, dann dürftest Du gute Karten haben.
Hast Du hingegen nur die Krankenversichertenkarte bekommen, dann dürfte es schlecht aussehen!!
Klar, die Voraussetzungen, dass eine Fami nicht mehr vorliegt, dürften erfüllt sein. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 Abs. 3 SGB V. Hier heisst es:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Die Gretchenfrage ist nur, ab wann ist die KV berechtigt die Familienversicherung aufzuheben.
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass ein Anspruch auf Familienversicherung kraft Gesetzes entsteht und dann grundsätzlich entfällt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Ferner hält die Rechtsprechung des BSG fest, wenn die Famlienversicherung per Verwaltungsakt festgestellt wurde, dann ist dieser Verwaltungsakt nur unter den Voraussetzungen der §§ 45 / 48 SGB X aufzuheben. Tja und hier gibt es wesentliche Einschränkungen.
Sooh, jetzt krame mal die Unterlagen heraus. Wenn Du ein schönes nettes Schreiben von der KV hast, wonach Dein Sohnemann bspw. als Familienangehörige herzlich begrüsst wird und dort auch noch ein paar Dinge zur Familienversicherung drinne stehen, dann dürftest Du gute Karten haben.
Hast Du hingegen nur die Krankenversichertenkarte bekommen, dann dürfte es schlecht aussehen!!
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