Wer stopft die Versicherungslücke?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Eva2010
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Wer stopft die Versicherungslücke?

Beitragvon Eva2010 » 11.12.2010, 08:43

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Beitragvon Vergil09owl » 11.12.2010, 08:59

Hallo, wenn es zu einer Ruhenszeit kommt müßte geklärt werden wie lange die Ruhenszeit bei Nichtgewährung von Leistungen der Agentur für Arbeit dauert. Länger als 1 Monat, denn tritt die Versicherungspflicht bei Nichtbestehen einer Mitgliedschaft, ( § 5 Abs. 1 Nr.13, SGB V) in den Vordegrund.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.12.2010, 16:39

Was ich derzeit nicht verstehe, warum zahlt das Amt die Beiträge nicht?

Du postest ja, dass es unverschuldet gewesen sein soll. Dies ist für mich derzeit noch nicht nachvollziehbar.

Eva2010
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Beitragvon Eva2010 » 13.12.2010, 11:31

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Beitragvon Eva2010 » 13.12.2010, 11:46

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Beitragvon Vergil09owl » 13.12.2010, 14:16

Ruhenszeit, ist mir schon klar, ist klar abzugrenzen zu dem Begriff Sperrzeit, aber warum wurde eine Ruhenszeit ausgesprochen. Irgendwas muss da denn doch noch gewesen sien.

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Beitragvon Eva2010 » 13.12.2010, 15:05

@ Rossi und Vergil09owl

Danke für Eure Beiträge!


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