Hallo,
für wie lange muss man Beiträge rückwirkend an eine Versicherung zahlen, wenn man in der Fam.Vers. war und den Zeitpunkt der Aufnahme einer selbst. Tätigkeit der Vers. nicht mitgeteilt hat und demsentsprechend auch Beiträge an die Kasse nicht bezahlt hat?
Verliert man auto. nach ein paar Monaten die Versicherung, wenn man dementsprechende Beiträge nicht begliechen hat?
Massgebend für mich war, dass ich keine Klarheit über die Dauer meines Auftrags und meinen Umsatz hatte und auch keine Leistungen in Anspruch genommen habe.
Und wie ist es mit einem Wechsel zu einer anderen Kasse? Ich würde gerne die Kasse wechseln. Ab wann kann ich die Kasse wechseln?
Wodurch kann man einen Wechsel erreichen?
Danke im Voraus fürs Feedback.
Grüße
Alph
Fam.-Vers. --> freiw.-Versi.; rückwirkende Beiträge?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja,
Es gibt Verjährungsvorschriften für Beiträge.
Am 31.12.2010 verjähren alle Beitragsansprüche aus dem Jahr 2006. Also, es könnte dort etwas kommen.
Will heißen, wenn in 2011 irgendwelche Beiträge gefordert werden, dann geht es ab dem 01.01.2007.
Aber das Problem ist doch hier, dass die Familienversicherung dann nicht mehr möglich ist, wenn man hautpberuflich selbständig ist.
Aber aber ab wann ist man überhaupt hauptberuflich selbständig? Ab dem Zeitpunkt, wo ich ggf. ein Gewerbe anmelde?
Denn eins ist klar, wenn ich bspw. nicht hauptberuflich selbständig bin (sondern nur nebenberuflich selbständig), bleibe ich in der kostenlosen Familienversicherung, wenn die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterhalb von 365,00 Euro im Monat liegen.
Sorry, wir brauchen mir input. Der Spitzbubenverband hat gerade neue Richtlinien für die Problematik (haupt- oder nebenberuflich selbständig) herausgebracht.
Also, wenn Du von uns Hilfe haben möchtest, dann musst Du zuerst die Hose herunterlassen:
- wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst aus dieser Tätigkeit
- wie hoch ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand wöchentlich für diese Trätigkeit
- hast Du Arbeitnehmer eingestellt
- hast Du sonst noch irgendwelche Einnahmequellen
für wie lange muss man Beiträge rückwirkend an eine Versicherung zahlen
Es gibt Verjährungsvorschriften für Beiträge.
Am 31.12.2010 verjähren alle Beitragsansprüche aus dem Jahr 2006. Also, es könnte dort etwas kommen.
Will heißen, wenn in 2011 irgendwelche Beiträge gefordert werden, dann geht es ab dem 01.01.2007.
Aber das Problem ist doch hier, dass die Familienversicherung dann nicht mehr möglich ist, wenn man hautpberuflich selbständig ist.
Aber aber ab wann ist man überhaupt hauptberuflich selbständig? Ab dem Zeitpunkt, wo ich ggf. ein Gewerbe anmelde?
Denn eins ist klar, wenn ich bspw. nicht hauptberuflich selbständig bin (sondern nur nebenberuflich selbständig), bleibe ich in der kostenlosen Familienversicherung, wenn die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterhalb von 365,00 Euro im Monat liegen.
Sorry, wir brauchen mir input. Der Spitzbubenverband hat gerade neue Richtlinien für die Problematik (haupt- oder nebenberuflich selbständig) herausgebracht.
Also, wenn Du von uns Hilfe haben möchtest, dann musst Du zuerst die Hose herunterlassen:
- wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst aus dieser Tätigkeit
- wie hoch ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand wöchentlich für diese Trätigkeit
- hast Du Arbeitnehmer eingestellt
- hast Du sonst noch irgendwelche Einnahmequellen
Bei den üblichen Begrifflichkeiten der Verjährung beginnt der Ablauf der Verjährungsfrist erst, wenn der Gläubiger Kenntnis vom Umstand der Schuld nehmen konnte. Man könnte also in diesem Falle auch konstruieren, dass die Verjährung nie eintritt, solange nicht der Umstand der nebenberuflichen Tätigkeit der Versicherung mitgeteilt wird.
Üblicherweise betrifft Verjährung von finanziellen Ansprüchen halt den Fall, dass ein Gläubiger trotz der Möglichkeit der Kenntnis einer Verbindlichkeit diese nicht geltend gemacht hat - jedenfalls im privatwirtschaftlichen Bereich.
Das mag allerdings bei Ansprüchen von KK anders sein.
Im konkreten Fall liest man:
'Sofern nicht nachgewiesen werden kann, wann der letzte Krankenversicherungsschutz endete, wird rückwirkend ein Zeitraum von maximal fünf Jahren bis zum Datum der Einführung der Versicherungspflicht berechnet.'
Das wäre also auch eine Art 'Verjährung' qua Sonderregelung respektive qua Bezug auf andere Vorschriften aus dem öffentlichen Recht.
- Charly
Üblicherweise betrifft Verjährung von finanziellen Ansprüchen halt den Fall, dass ein Gläubiger trotz der Möglichkeit der Kenntnis einer Verbindlichkeit diese nicht geltend gemacht hat - jedenfalls im privatwirtschaftlichen Bereich.
Das mag allerdings bei Ansprüchen von KK anders sein.
Im konkreten Fall liest man:
'Sofern nicht nachgewiesen werden kann, wann der letzte Krankenversicherungsschutz endete, wird rückwirkend ein Zeitraum von maximal fünf Jahren bis zum Datum der Einführung der Versicherungspflicht berechnet.'
Das wäre also auch eine Art 'Verjährung' qua Sonderregelung respektive qua Bezug auf andere Vorschriften aus dem öffentlichen Recht.
- Charly
Hi,
danke für die Rückmeldungen.
- wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst aus dieser Tätigkeit?
höher als Existenzmin.-Grenze (Insgesamt, da ich keine feste mon. Einkommen habe)
- wie hoch ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand wöchentlich für diese Trätigkeit?
das übliche als Selbständige= 50 Std.
- hast Du Arbeitnehmer eingestellt
nein
- hast Du sonst noch irgendwelche Einnahmequellen
nein
Aber es reicht, um aus Fam.Ver. rauszukommen.
Ich habe die Änderung in meinem Einkommenverhältnis meiner Versicherung nicht mitgeteilt und dementsprechend keine mon. Beiträge bezahlt.
Kann bzw. muss die KK rückwirkend den Vers.Schutz aufheben? Oder kann sie auch auf rückwirkende Zahlung der Beiträge auch für mehr als drei Monate bestehen?
Gruß
danke für die Rückmeldungen.
- wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst aus dieser Tätigkeit?
höher als Existenzmin.-Grenze (Insgesamt, da ich keine feste mon. Einkommen habe)
- wie hoch ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand wöchentlich für diese Trätigkeit?
das übliche als Selbständige= 50 Std.
- hast Du Arbeitnehmer eingestellt
nein
- hast Du sonst noch irgendwelche Einnahmequellen
nein
Aber es reicht, um aus Fam.Ver. rauszukommen.
Ich habe die Änderung in meinem Einkommenverhältnis meiner Versicherung nicht mitgeteilt und dementsprechend keine mon. Beiträge bezahlt.
Kann bzw. muss die KK rückwirkend den Vers.Schutz aufheben? Oder kann sie auch auf rückwirkende Zahlung der Beiträge auch für mehr als drei Monate bestehen?
Gruß
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