hallo, mein name ist stefan und ich bin 25 jahre alt.
ich hätte da mal eine frage. ich war bis 31.08.2010 in einer gesetzlichen Krankenversicherung. ab 01.09.2010 wurde ich arbeitslos und bin seitdem nicht krankenversichert gewesen.
ich lebe im moment von ersparnissen und habe kein arbeitslosengeld beantragt. jetzt hat sich meine ehemalige krankenkasse gemeldet, mich zu meinem versicherungsstand erkundigt und mir eine eine pflichtversicherung angeboten, die für mich in frage käme.
jedenfalls stand in dem formular, dass in deutschland eine lückenlose versicherung pflicht ist und meine neue versicherung somit ab dem 01.09.2010 gilt. ich hab dort angerufen und die sagten mir, ich müsste die beitrage ab september nachzahlen. ich verstehe ja, dass sie lückenlos sein sollte, aber rückwirkend? sie ist nicht lückenlos und wirds auch nicht mehr werden oder?
jetzt meine frage: ist es richtig, dass ich für eine zeit, in der ich keine leistungen im krankheitsfall erhalten hätte rückwirkend beiträge bezahlen muss?
immerhin hab ich das risiko selbst getragen und bei anderen versicherungen ist es ja auch nicht so. und was wäre gewesen wenn ich ein paar jahre nicht versichert gewesen wäre? müsste ich dann ein paar tasueden nachzahlen?
außerdem bleibt doch die tatsache, dass ich in dieser zeit vom ersten september an nicht krankenversichert war!!
ich mecker ja sonst nicht, aber das find ich irgendwie nicht gerecht. eine versicherung bezahlt man ja um im schadensfall den schaden bezahlt zu bekommen, was hier aber nicht der fall ist.
und könnte es was bringen wenn ich zu einer anderen versicherung gehe?
lückenlose krankenversicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: lückenlose krankenversicherung?
bapu hat geschrieben:hallo, mein name ist stefan und ich bin 25 jahre alt.
ich hätte da mal eine frage. ich war bis 31.08.2010 in einer gesetzlichen Krankenversicherung. ab 01.09.2010 wurde ich arbeitslos und bin seitdem nicht krankenversichert gewesen.
ich lebe im moment von ersparnissen und habe kein arbeitslosengeld beantragt. jetzt hat sich meine ehemalige krankenkasse gemeldet, mich zu meinem versicherungsstand erkundigt und mir eine eine pflichtversicherung angeboten, die für mich in frage käme.
jedenfalls stand in dem formular, dass in deutschland eine lückenlose versicherung pflicht ist und meine neue versicherung somit ab dem 01.09.2010 gilt. ich hab dort angerufen und die sagten mir, ich müsste die beitrage ab september nachzahlen. ich verstehe ja, dass sie lückenlos sein sollte, aber rückwirkend? sie ist nicht lückenlos und wirds auch nicht mehr werden oder?
jetzt meine frage: ist es richtig, dass ich für eine zeit, in der ich keine leistungen im krankheitsfall erhalten hätte rückwirkend beiträge bezahlen muss?
immerhin hab ich das risiko selbst getragen und bei anderen versicherungen ist es ja auch nicht so. und was wäre gewesen wenn ich ein paar jahre nicht versichert gewesen wäre? müsste ich dann ein paar tasueden nachzahlen?
außerdem bleibt doch die tatsache, dass ich in dieser zeit vom ersten september an nicht krankenversichert war!!
ich mecker ja sonst nicht, aber das find ich irgendwie nicht gerecht. eine versicherung bezahlt man ja um im schadensfall den schaden bezahlt zu bekommen, was hier aber nicht der fall ist.
und könnte es was bringen wenn ich zu einer anderen versicherung gehe?
Hallo, die Krankenkasse hat schon recht - in Deutschland darf nach dem Willen des Gesetzgebers kein Mensch mehr ohne Krankenversicherung sein, d.h. in deinem Fall, du musst dich ab dem 01.09.2010 selbst versichern, entweder in deiner bisherigen Krankenkasse als "freiwillige" Weiterversicherung oder in einer PKV-Kasse.
Natürlich könntest du die "Aufforderung bzw. die Nachfrage" deiner alten Kasse ignorieren, aber irgendwann brauchst du mal eine Krankenversicherung und dann packt dich die "Kralle" rückwirkend zum 01.09.2010. In deinem eigenen Interesse solltest du dich um eine entsprechende Versicherung kümmern.
Deine Frage, ob du für die Zukunft eine andere Kasse als deine alte Kasse wählen könntest muss ich wie folgt beantworten : Grundsätzlich nein, denn du kannst deiner neuen Kasse die Versicherungszeitern ab 01.09.2010 nicht nachweisen, ergo kommt auch keine Versicherung zustande.
Gruss
Czauderna
Ehrlich gesagt, ist dies ein gutes Argument
Fährst Du ein Auto?
Hast Du dafür eine Haftpflichtversicherung?
Muss man die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen, wenn man keinen Schaden hat?
eine versicherung bezahlt man ja um im schadensfall den schaden bezahlt zu bekommen, was hier aber nicht der fall ist.
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Hast Du dafür eine Haftpflichtversicherung?
Muss man die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen, wenn man keinen Schaden hat?
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