Vom Selbstständigen zum Angestellten - Wechsel zur GKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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franky.b
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Vom Selbstständigen zum Angestellten - Wechsel zur GKV?

Beitragvon franky.b » 22.12.2010, 20:01

Guten Tag,

ich habe hier eine knifflige Frage, bei der ich mich heute auch bereits durch die Krankenkasse beraten lassen habe, diese sich aber auch nicht so sicher war.

Ich bin seit 1.1.2010 als Selbstständiger in der PKV versichert (davor war ich Student und als solcher gesetzlich versichert).

Nun werde ich zum 1.1.2011 ein Anstellungsverhältnis antreten - das erste in meinem Leben. Mein Einkommen wird über der Bemessungsgrenze liegen.

Die große Frage, bei der sich die Berater nicht ganz einig sind, ist: kann ich im Zuge dieses Statuswechsels (vom Selbstständigen zum Angestellten) in die GKV wechseln, auch wenn mein Jahreseinkommen "zu hoch" liegt?

Grüße & Danke für Antworten jeder Art .-.
Frank

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.12.2010, 21:22

Hallo Frank
Schöne Frage, sonst geht es immer in die andere Richtung, darf ich privat bleiben?
normal heißt es, dass sich Berufseinsteiger bei entsprechenden Verdienst sofort privat Krankenversichern können. Andere Angestellte erst nach einem Jahr.
Wenn ich Sie jetzt nicht als Berufseinsteiger bezeichne , da Sie ja schon 1 Jahr Selbstständig waren ordne ich Sie den Anderen zu.
Demnach kommen Sie in die GKV.
Sie muessen jedoch darauf achten das der AG Sie wegen des Einkommens nicht als freiwilliges Mitglied meldet, als solches hätten Sie nicht die Möglichkeit in die GKV aufgenommen zu werden da die Bedingungen hierfür ( freiwillige Versicherung nicht erfüllt sind.
Gruß

franky.b
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Beitragvon franky.b » 22.12.2010, 23:15

Guten Abend,

danke fuer diese hilfreiche Darstellung. Das deckt sich auch mit meiner Meinung.
Aber der Berater einer GKV (!) heute meinte, er koenne mich nicht aufnehmen, da ich durch den Wechsel ins Angestelltenverhaeltnis nur dann zur GKV wechseln duerfe, wenn ich gleichzeitig unter der Einkommensgrenze laege. Seit bzw. ab 2011 gaebe es naemlich die Wartezeit von 3 Jahren nicht mehr und man wird nicht automatisch pflichtversichert

Der Arbeitgeber wird mich demnach als freiwillig versichert melden, wenn ich nichts mehr unternehme.

Ich denke also, alles steht und faellt damit, ob mich der Arbeitgeber als pflichtversichert melden kann/darf/wird oder nicht. Die Frage deshalb an das Forum hier: darf/kann er das oder nicht, trotz des Einkommens ueber der Grenze?

Gruesse
Frank

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.12.2010, 14:22

Beim Statuswechsel zum Angestellten entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht, auch wenn das Gehalt bereits über der Versicherungspflichtgrenze liegt (Grenze in 2011: 49500 EUR - zu unterscheiden von der weit geringeren Beitragsbemessungsgrenze).

Also Meldung als Versicherungspflichtiger, im Folgejahr 2012 als freiwillig Versicherter, sofern die dann gültige Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.

franky.b
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Beitragvon franky.b » 23.12.2010, 16:46

OK - danke vielmals, das hat mir sehr geholfen =D>

Werde mir das mit dem Wechsel nochmal gut durch den Kopf gehen lassen und ggf. bei Personalabteilung und Krankenkasse vorstellig werden, um denen zu sagen, wie's geht 8)

Da es vor Weihnachten etwas eng werden dürfte: kann der Wechsel notfalls auch noch zwei bis drei Wochen rückwirkend getätigt werden?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.12.2010, 18:52

Der Wechsel in die GKV erfolgt kraft Gesetzes zum Zeitpunkt der Jobaufnahme und damit dem Beginn der Versicherungspflicht. In diesem Fall also zum 01.01.2011.

In der PKV besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann rückwirkend innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der GKV ausgeübt werden. Besondere Eile ist also nicht nötig.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 23.12.2010, 18:59

schauen wir doch einfach mal in das Gesetzbuch.

Man sagt, doch : ein Blick ins Gesetz erleichtert die Entscheidungsfindung.

Ok, die Rechtslage ab 01.01.2011 ist (hab gerade mal gegoogelt) noch nicht zu finden.

Aber: es wird ja ab 01.01.2011 wieder die Rechtslage gelten, wie sie schon bis 31.03.2007 galt. Und hier sind die Vorschriften noch zu finden.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0500900

Auszug:
Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
3. Personen, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind.



Ist es die die erste Beschäftigung: ja klar. Das andere was jetzt 1 Jahr gemacht wurde, ist keine Beschäftigung in Sinne der Sozialversicherung

Ist er nach § 6 Abs.1. Nr. 1 SGB V versicherungsfrei: ja klar. Ab 01.01.2011 gilt die Regelung , dass jemand, der ein (neues) Beschäftigungsverhältnis hat und sofort über der JAE-Grenze liegt, sofort versicherungsfrei ist.

FAZIT: freiwillige Versicherung möglich.

Ist für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Frist einzuhalten
JA

Auszug: aus § 9 Abs. Abs 2 Nr. 3 SGB V
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
3. im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 nach Aufnahme der Beschäftigung.

Wann beginnt die freiwillige Versicherung
(natürlich nur, wenn die bisherigen Voraussetzungen erfüllt werden)

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0518800

Mit dem Tag des Beitritts, der schriftlich zu erklären ist
§ 188 Abs. 1 und 3 SGB V

Mit Beitritt ist der schriftliche Eingang bei der KK gemeint.

FAZIT: bis einschl. 01.01.2011 muss der Antrag bei der KK eingegangen sein, dass beginnt dort eine freiwillige Versicherung.

Geht der Antrag später, bis 31.03.2011 (Ende der Frist) dort ein.
Beginnt die freiwillige Mitgliedschaft mit dem Tag des Eingang.

Antragseingang danach: keine freiwillige Versicherung mehr möglich.

Es heißt für die Beurteilung, ob jemand versicherungsfrei ist:
nicht Beitragsbemessungsgrenze, die liegt ab 01.01.2011 bei mtl. 3712,50
sondern
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze), die liegt bei 4125 mtl. bzw 49500 EUR jährlich.


Der Arbeitgeber hat nicht so ohne weiteres als freiwillige Mitglied anzumelden.
Dies wäre nur der Fall, wenn
eine Beschäftigung unterhalb der JAE-Grenze aufgenommen würde
Bsp
ab 01.01.2011 4000 EUR

und dann im Laufe des Jahre
bsp ab 01.05.2011
Gehaltserhöhung auf 5000

dann dadurch zum Ende des Jahres (also 31.12.2011)
die Versicherungspflicht enden würde.

Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Hier wird ja seit Beginn 01.01.2011 die JAE-Grenze überschritten, so wie ich Dich verstanden habe (wobei ich unterstelle, dass Du mit Beitragsbemessungsgrenze die JAE-Grenze meintest)

ALSO. Duuuu hast alles in der Hand. Musste nur selbst entscheiden

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Beitragvon franky.b » 23.12.2010, 20:02

Jau. Danke. Meinte natuerlich immer die JAE-Grenze. :)

AAaber das Problem ist: die GKV sagt, sie koenne mich nicht freiwillig versichern, da ich ja schon in der PKV bin und dort nur raus komme, wenn ich versicherungsPFLICHTIG werde :x

Daher muss ich doch jetzt dem Arbeitgeber klar machen, dass er mich als versicherungspflichtig melden soll (was er ja im ersten Jahr auch darf)...oder?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.12.2010, 20:20

Die Regierung hat im verabschiedeten Gesetz den § 9(1) Nr. 3 SGB V wieder eingeführt.

§ 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1
Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Aus-
bildung bleiben unberücksichtigt,“.

Für Berufseinsteiger mit Gehalt über der JAEG besteht damit einmalig ein Wahlrecht, sich sofort in der PKV oder in der GKV als freiwilliges Mitglied zu versichern. Das ist ein Ausnahmefall, welcher der gewählten GKV klar gemacht werden muss.

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Beitragvon heinrich » 24.12.2010, 10:02

bei Gehalt oberhalb JAE-Grenze darf der Arbeitgeber NICHT zur Versicherungspflicht anmelden.

Was die Krankenkansse anbelangt, von der Du die Auskunft bekommen hast.

Woran liegt das.

Der Bundesrat hat diese gesetzliche Regelung erst am 17.12.2010 beschlossen.

Es wissen noch nicht alle.

Ruf bei der Krankenkasse einfach mal an. Mach jetzt genau was ich Dir sage.
Frage nach dem Teamleiter/Abschnittsleiter oder Abteilungsleiter in dem
Bereich (jetzt aufpassen) FREIWILLIGE Krankenversicherung.

Dann wirst Du auch die gleiche Antwort erhalten.


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