familienversicherung beitragsfrei

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

mafit
Beiträge: 2
Registriert: 28.12.2010, 19:58
Wohnort: freiburg

familienversicherung beitragsfrei

Beitragvon mafit » 28.12.2010, 20:10

hallo
ich habe folgendes problem, unsere beiden kinder sind bei meiner frau beitragsfrei in der gesetzl. kv mitversichert. ich bin beamter und "nicht" krankenversichert (heilfürsorge). jetzt hat mir die versicherung mitgeteilt, daß mein gehalt über der beitragsbemessungsgrenze liegt. nachgewiesen wurde das mit dem steuerbescheid 2009 den ich vorgelegt habe. es war über die jahre übliche praxis, daß die versicherung meiner frau uns angeschrieben hat und ich immer mit steuerbescheid aus dem vorjahr mein gehalt mitgeteilt habe.

theoretisch, so sagt man mir bei der GKV muß ich ab Januar 2009 für beide kinder nachzahlen. das wäre ein ganz schöner batzen.

hat jemand eine lösung - vielleicht ist ja alles verhandlungssache mit der GKV

danke

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 28.12.2010, 20:24

Hallo,
ich denke dass es nachweisbar ist ab wann in 2009 die Grenze überschritten wurde. Dumm gelaufen wäre es allerdings wenn nur durch die Sonderzahlung eine Überschreitung stattgefunden hätte weil dies auf alle Monate des Kalenderjahres verteilt wird und da wäre dann der 1.1.2009 zutreffend.
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 28.12.2010, 21:14

sag mir doch mal einfach, wie

hoch die Bruttoeinnahmen im Steuerbescheid 2009 sind.

Du bist Beamter, aha, da bekommst Du doch Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden.
Und sagst Du mir mal wie hoch in dieser Summe die Zuschläg sind,
die mit Rücksicht auf den FAMILIENSTAND gezahlt werden.
Musst Du aus Deinen Gehaltsabrechnungen entnehmen.

Die kann man nämlich logischerweise NICHT am STeuerbescheid erkennen.

Diese werden nämlich bei der Prüfung, ob weiterhin FAMIlienversicherung für die Kinder besteht, abgezogen.

Dann, so bin ich doch mal sicher, werden die Grenzen
2009 48.600
2010 49.950
2011 49.000
sicherlich nicht mehr überschritten

und eine Nachzahlung könnte damit verhindert werden.
Übrigens kommt es bei Beamten nicht auf Einkommensteuerbescheide an.
Diese können natürlich zu einer vereinfachten Prüfung herangezogen werden. Wenn es "auf Messers Schneide" ankommt,

braucht man schon Gehaltsabrechnungen.

Änderungen sind unverzüglich bekannt zu geben. von Dir meine ich , und nicht erst auf die einmal jährliche Anfrage der Krankenkasse.
Wenn also irgendeine Erhöhung der Bruttobezüge ergibt (Tariferhöhung, Alterszuschlag, Beförderung z.B. von A 11 auf A 12 oder 12 nach 13)
dann ist diese SOFORT anzuzeigen.

Ab da ist dann eine Berechnung für 12 Monate im Voraus vorzunehmen.

Und wenn es dann so sein sollte, dass (ohne Familienzuschläge) die Grenze mal überstiegen werden sollte, dann besteht ab da KEIN Familienversicherungsanspruch mehr für die Kinder.


Für andere Einnahmen, wie z.B. Miete/Pacht könnte der Einkommensteuerbescheid allerdings das nonplusultra sein.
Da gehe ich hier aber mal nicht weiter drauf ein, da ich hierzu keinen Hinweis habe.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 28.12.2010, 22:24

Nun denn, die Klamotte hatten wir doch schon hier im Forum.

Du möchtest natürlich nicht ab dem 01.01.2009 nachzahlen, sondern erst ab dem Zeitpunkt, wo der Steuerbescheid bei Dir eingetrudelt ist. Da können nämlich schon Welten dazwischen liegen.

Also im Klartext; wenn der Steuerbescheid für 2009 bspw. am 20.10.2010 erteilt wurde, möchtest Du erst ab dem 20.10.2010 nachlöhen. Die Kasse will aber ab dem 01.01.2009 haben. Dürften ca. 2.000 Euronen dazwischen liegen.

SW-Bayern hatte das gleiche Problem.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2268

Er war sehr hartnäckig und hat gewonnen.

Jetzt musst Du deine Klamotten durchkramen. Du musst irgendwo ein Schreiben der Kasse finden, dass die Kinder aufgrund des Meldebogens familienversichert sind (Begrüßungsschreiben/Bescheinigung).

Dies stellt nämlich einen Verwaltungsakt dar. Wenn Du so ein Teil gefunden hast, dann hast Du fast gewonnen.

In dieser Konstellation - sofern die Familienversicherung per Verwaltungsakt festgestellt worden ist - kann man die Familienversicherung nur unter Berücksichtigung einer sog. vorausschauenden Betrachtungsweise aufheben. Es würde dann nicht am dem 01.01.2009 nicht gehen, sondern erst ab dem Datum des Einkommenssteuerbescheides. Und genau dann hast Du gewonnen und ca. 2.000 Euronen gespart.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 28.12.2010, 23:27

Bei Freier Heilfürsorge hatte ich den Streitfall
ebenfalls mit 2 Kindern welche trotz überschreiten
der Jaeg ind der AOK blieben.
Freie Heilfürsorge wurde als GKV anerkannt weil der Vater die kinder sonst mit Beihilfe und Restkosten versorgt hätte und die AOK zwei Köpfe verloren hätte.

mafit
Beiträge: 2
Registriert: 28.12.2010, 19:58
Wohnort: freiburg

Beitragvon mafit » 29.12.2010, 11:13

danke für die vielen und schnellen antworten

wie von heinrich festgestellt müssen familienzuschläge für kinder und für ehegatte abgezogen werden.

die krankenkasse hat das zuerst nicht so gesehen aber auf meine nachfrage hin hat man sich nochmals rückversichert und ist zum gleichen ergebnis gekommen - so bin ich jetzt wohl aus der sache raus und habe gelernt das doch zeitnah immer zu überprüfen.

danke


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste