Hallo zusammen,
ich bin seit August 2007 (direkt nach Studienende) freiberuflich tätig und privat krankenversichert. Ab Februar 2011 trete ich nun eine Stelle an, bei der mein Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird.
Eigentlich hatte ich es so im Kopf, dass ich mich zunächst gesetzlich versichern muss und erst nach drei Jahren wieder privat versichern kann, aber nun habe ich gelesen, dass diese Regelung zum 31.12.2010 aufgehoben wurde.
Daher stellt sich bei mir nun folgende Frage: Darf ich, wenn ich möchte, dennoch in die gesetzliche Krankenkasse zurück oder muss ich aufgrund der Neuregelung privat versichert bleiben?
Weiß da jemand genaueres?
Vielen Dank,
Doline
Freiberuflich zu Tätigkeit über VPG: GKV möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
schau Dir meine Antwort hier an. dann weisse Bescheid
23.12.2010 18.59
http://www.forum-krankenversicherung.de ... ight=erste
23.12.2010 18.59
http://www.forum-krankenversicherung.de ... ight=erste
Danke für die Antwort, aber ehrlich gesagt verstehe ich das dort Gesagte noch nicht 100%ig.
So wie ich den Beitrag im anderen Thema verstehe, kann ich mich freiwillig gesetzlich versichern lassen, wenn dies meine erste sozialversicherungspflichige Stelle ist, weil ich dann generell freie Wahl habe. Richtig?
Aber wenn ich schon mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, muss ich privatversichert bleiben? Ich war zumindest für einen Monat schon mal sozialversicherungspflichtig, bei anderen Kurztätigkeiten bzw. Praktika bin ich mir nicht sicher, ob das darunter fällt
Gruß,
Doline
So wie ich den Beitrag im anderen Thema verstehe, kann ich mich freiwillig gesetzlich versichern lassen, wenn dies meine erste sozialversicherungspflichige Stelle ist, weil ich dann generell freie Wahl habe. Richtig?
Aber wenn ich schon mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, muss ich privatversichert bleiben? Ich war zumindest für einen Monat schon mal sozialversicherungspflichtig, bei anderen Kurztätigkeiten bzw. Praktika bin ich mir nicht sicher, ob das darunter fällt
Gruß,
Doline
das hast Du aber schon ganz gut verstanden.
richtig: keine Versicherungspflicht. Aber Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Zu der neuen Frage der bereits einen Monat ausgeübten Beschäftigung.
Den genauen Gesetzestext ab 01.01.2011 habe ich hier zu Hause nicht vorliegen.
Wenn es genau so sein sollte, wie bis 31.03.2007
dann : jetzt kommt Auszug
"Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt"
Vielleicht hilft dies schon weiter.
richtig: keine Versicherungspflicht. Aber Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Zu der neuen Frage der bereits einen Monat ausgeübten Beschäftigung.
Den genauen Gesetzestext ab 01.01.2011 habe ich hier zu Hause nicht vorliegen.
Wenn es genau so sein sollte, wie bis 31.03.2007
dann : jetzt kommt Auszug
"Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt"
Vielleicht hilft dies schon weiter.
Hallo Heinrich,
danke für die Bestätigung und die Zusatzinfos!
Das hilft insofern schon mal weiter, als dass die Praktika etc. nicht relevant sind und ich nicht in alten Unterlagen kramen muss, wie das auch noch war. Leider war der eine "sozialversicherungspflichtige Monat" nach dem Studium. Das hatte ich im ersten Beitrag völlig vergessen (daher stimmt das "direkt nach Studienende" dort genaugenommen nicht).
Gibt es eigentlich irgendwo eine Möglichkeit, den neuen Gesetzestext online abzurufen?
Gruß,
Doline
danke für die Bestätigung und die Zusatzinfos!
heinrich hat geschrieben:
"Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt"
Vielleicht hilft dies schon weiter.
Das hilft insofern schon mal weiter, als dass die Praktika etc. nicht relevant sind und ich nicht in alten Unterlagen kramen muss, wie das auch noch war. Leider war der eine "sozialversicherungspflichtige Monat" nach dem Studium. Das hatte ich im ersten Beitrag völlig vergessen (daher stimmt das "direkt nach Studienende" dort genaugenommen nicht).
Gibt es eigentlich irgendwo eine Möglichkeit, den neuen Gesetzestext online abzurufen?
Gruß,
Doline
-
- Postrank7
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Oben links auf der Seite steht zwar das aktuelle Datum, aber daraus schließe ich noch nicht, dass die Texte auch aktuell sind. Auf der Startseite steht, dass der Stand vom 31.07.2004 ist und auf der genannten Seite sehe ich kein Datum, das aktueller als 2005 ist. Ist das nun wirklich der aktuelle Stand und wenn ja, woran erkenne ich das?
Nachdem ich nun weiß, welchen Paragraphen von welchem Gesetz ich brauche (ich kenne mich da leider so gar nicht aus), habe ich selbst noch mal gegoogelt und diese Seite gefunden:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/9.html
Dort steht explizit dabei, dass das Gesetz zum 01.01.2011 wirksam ist. Danke für den Hinweis, Vergil09owl, aber dann würde ich doch eher dieser Quelle trauen.
Sobald ich die Zeit gefunden habe, mich dort in Ruhe durchzulesen (vermutlich Dienstag), meld ich mich dann noch mal.
Danke schon einmal für die bisherige Hilfe,
Doline
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/9.html
Dort steht explizit dabei, dass das Gesetz zum 01.01.2011 wirksam ist. Danke für den Hinweis, Vergil09owl, aber dann würde ich doch eher dieser Quelle trauen.
Sobald ich die Zeit gefunden habe, mich dort in Ruhe durchzulesen (vermutlich Dienstag), meld ich mich dann noch mal.
Danke schon einmal für die bisherige Hilfe,
Doline
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- Postrank7
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ttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _15262.pdf
anscheinend wurde das noch nicht aktuallisiert
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _15262.pdf
anscheinend wurde das noch nicht aktuallisiert
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