Hallo zusammen, zunächst zur Ausgangslage des Problems:
Meine Frau befindet sich z.Zt. im Erziehungsurlaub/Elternzeit (bisher 18 von 36 geplanten Monaten). Jetzt ist sie (noch) bei der GKV (DAK) versichert, ebenso unser kleiner Sohn (über meine Frau familienversichert). Ich bin krankenversicherungsmäßig außen vor (Beamter mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge mit Beihilfeberechtigung). Meine Familie kann also nicht über mich versichert werden, hätte aber ggf. Beihilfeanspruch (als Ergänzung zur einer PKV).
Problem:
Ende des Monats wird meine Frau in der Elternzeit arbeitslos, da sie zum Zeitpunkt der Geburt in einem befristeten Arbeitsverhältnis war, welches jetzt ausläuft. Nun fragt die DAK an, wie es den nun mit der KV weitergehen soll.
Tja, wenn wir das mal wüssten. Fragen über Fragen.
Prinzipiell möchte meine Frau auch die restlichen 18 Monate beim Kind zu Hause bleiben und danach wieder arbeiten. Allerdings wäre es schon heftig, wenn zum Wegfall ihres Gehaltes auch noch Beiträge für die KV (für sie und das Kind) kommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es die Pflichtversicherung durch das Arbeitsamt nur dann, wenn sie sich arbeitslos und arbeitssuchend meldet. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Vorab danke für Ihre/eure Antworten.
Arbeitslos in der Elternzeit. Was passiert mit der GKV?
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Re: Arbeitslos in der Elternzeit. Was passiert mit der GKV?
Hallo AS,
ich sehe da keine Probleme,
Ihre Frau kann sich gesetzlichversichern und den sogennannten Hausfrauenbeitrag zahlen, wenn gar kein Einkommen zählt Ihr einkommen zur Hälfte, oder Sie macht die PKV mit Beihilfe.
Es sei denn Sie sehen es als Problem an überhaupt Beiträge zahlen zu müssen.
MfG
R.Maaß
ich sehe da keine Probleme,
Ihre Frau kann sich gesetzlichversichern und den sogennannten Hausfrauenbeitrag zahlen, wenn gar kein Einkommen zählt Ihr einkommen zur Hälfte, oder Sie macht die PKV mit Beihilfe.
Es sei denn Sie sehen es als Problem an überhaupt Beiträge zahlen zu müssen.
MfG
R.Maaß
Re: Arbeitslos in der Elternzeit. Was passiert mit der GKV?
Nachtrag
Irgendwie sehe ich das schon auch als Problem. Fakt ist doch, dass es einen gesetzlich Anspruch auf Elternzeit gibt. Es wird auch immer gebetsmühlenartig wiederholt, wie wichtig es ist bei uns mehr Kinder in die Welt zu setzen. Wenn also eine Arbeitsloser Arbeitswilligkeitkeit vorgauckelt (was wohl kaum das Problem sein dürfte), dann wird er ohne Probleme pflichtversichert und kassiert u.U. auch Arbeitslosengeld. Wenn sich aber eine junge Familie in unserer Situation entscheidet, dass Kindsmutter und jahrelange Beitragszahlerin in der GKV, zum Wohle des Kindes (also letztlich auch unserer Gesellschaft) in den ersten drei Lebensjahren zu Hause bleibt, dann fällt nicht nur deren Gehalt weg, sondern von dem verbliebenen Gehalt muss auch noch die GKV (und sei es zum "Hausfrauentarif") bezahlt werden. Für mich steht das (bezogen auf die GKV) massiv im Widerspruch zum Solidargedanken, dem ja in anderen Fällen (durch die Familienmitversicherung) Rechnung getragen wird. Ich habe übrigens gar nicht die Wahl, mich für etwas anderes als die Freie Heilfürsorge zu entscheiden.
DKV-Service-Center hat geschrieben:Es sei denn Sie sehen es als Problem an überhaupt Beiträge zahlen zu müssen.
Irgendwie sehe ich das schon auch als Problem. Fakt ist doch, dass es einen gesetzlich Anspruch auf Elternzeit gibt. Es wird auch immer gebetsmühlenartig wiederholt, wie wichtig es ist bei uns mehr Kinder in die Welt zu setzen. Wenn also eine Arbeitsloser Arbeitswilligkeitkeit vorgauckelt (was wohl kaum das Problem sein dürfte), dann wird er ohne Probleme pflichtversichert und kassiert u.U. auch Arbeitslosengeld. Wenn sich aber eine junge Familie in unserer Situation entscheidet, dass Kindsmutter und jahrelange Beitragszahlerin in der GKV, zum Wohle des Kindes (also letztlich auch unserer Gesellschaft) in den ersten drei Lebensjahren zu Hause bleibt, dann fällt nicht nur deren Gehalt weg, sondern von dem verbliebenen Gehalt muss auch noch die GKV (und sei es zum "Hausfrauentarif") bezahlt werden. Für mich steht das (bezogen auf die GKV) massiv im Widerspruch zum Solidargedanken, dem ja in anderen Fällen (durch die Familienmitversicherung) Rechnung getragen wird. Ich habe übrigens gar nicht die Wahl, mich für etwas anderes als die Freie Heilfürsorge zu entscheiden.
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Re: Arbeitslos in der Elternzeit. Was passiert mit der GKV?
Hallo Herr A. Schmidt,
Sie sind auf den richtigen Weg, ich meine damit das Sie sich Gedanken um eine Finanzierung der Krankenversicherung machen.
Allerdings fangen Sie von hinten an
ist aber auch ein Weg.Aber wer soll das bezahlen?
Die Familienversicherung ist eine Leistung der GKV. In der Diskussion ist aber zum Beispiel die Steuerfinanzierung für Kinder.
Sie schreiben Sie hätten keine andere Wahl, mit der freien Heilfürsorge, ich habe einen Bundeswehroffizier welcher sehr stark umherreist, dieser hatte neben seiner freien Heilfürsorge noch eine PKV, da er nicht auf die Standortversorgung angewiesen sein wollte.
Gruß
R.M.
Sie sind auf den richtigen Weg, ich meine damit das Sie sich Gedanken um eine Finanzierung der Krankenversicherung machen.
Allerdings fangen Sie von hinten an

Die Familienversicherung ist eine Leistung der GKV. In der Diskussion ist aber zum Beispiel die Steuerfinanzierung für Kinder.
Sie schreiben Sie hätten keine andere Wahl, mit der freien Heilfürsorge, ich habe einen Bundeswehroffizier welcher sehr stark umherreist, dieser hatte neben seiner freien Heilfürsorge noch eine PKV, da er nicht auf die Standortversorgung angewiesen sein wollte.
Gruß
R.M.
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