Hallo liebe Forengemeinde, ich hätte ein paar kleine Fragen.
(die ich teilweise nach und nach stellen werde)
Ich bin selber privat Krankenversichert und mit meinem Einkommen liege ich über die Einkommensbemessungsgrenze. Nun möchte ich meine Freundin heiraten. Wo wäre sie und ihr Sohn (aus erster Ehe) nach der Eheschließung versichert? Wie hoch sind die zu erwartenen Beiträge? Sie legt keinen Wert auf eine PKV. Ebenfalls geht sie vorerst keiner Beschäftigung nach!
Freundliche Grüße und Danke für die Hilfe Dirk W
Selber PKV versichert, möchte jetzt heiraten!
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Wie ist Sie denn derzeit versichert ? Den Sohn musst Du gegen eigenen Beitrag in PKV oder GKV versichern, da über JAEG. Die Frau kann sich privat versichern, Beitrag ist Leistungs- und Altersabhängig. Kann sich aber auch gesetzlich versichern, Bemessung für den Beitrag ist die Hälfte deines Einkommens.
Zuletzt geändert von Experte_24 am 06.07.2007, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
Der Sohn muss nicht bei Dir mitversichert werden, er muss gegen eigenen Beitrag entweder in der GKV oder in der PKV versichert sein.
Gleiches gilt für die Frau. Der Beitrag richtet sich je nahc Krankenkasse nach einer der beiden folgenden Regelungen:
1.) Dein halbes Einkommen ist grundlage für die Berechnung des Beitrags. Der Beitrag der Frau ist dabei auf den Höchstbeitrag begrenzt.
2.) Dein halbes Einkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) wird herangezogen. Damit ist der Beitrag der Frau auf den halben Hächstbeitrasg begrenzt.
Wähle also auf jeden Fall Variante 2, wenn die Frau gesetzlich versichert werden soll. Welche Variante für Euch sinnvoller wäre, bleibt noch zu klären.
Bekommt Die Frau noch Unterhalt aus erster Ehe? Bekommt der Sohn Zahlungen? Wie alt ist der Sohn?
Frank Wilke
Gleiches gilt für die Frau. Der Beitrag richtet sich je nahc Krankenkasse nach einer der beiden folgenden Regelungen:
1.) Dein halbes Einkommen ist grundlage für die Berechnung des Beitrags. Der Beitrag der Frau ist dabei auf den Höchstbeitrag begrenzt.
2.) Dein halbes Einkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) wird herangezogen. Damit ist der Beitrag der Frau auf den halben Hächstbeitrasg begrenzt.
Wähle also auf jeden Fall Variante 2, wenn die Frau gesetzlich versichert werden soll. Welche Variante für Euch sinnvoller wäre, bleibt noch zu klären.
Bekommt Die Frau noch Unterhalt aus erster Ehe? Bekommt der Sohn Zahlungen? Wie alt ist der Sohn?
Frank Wilke
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Re: Selber PKV versichert, möchte jetzt heiraten!
Hallo Dirk W,
sorry.
es handelt sich hier nicht um das eigene leibliche Kind sondern ein Kind aus erster Ehe. Damit wird es mit Ihrer Versicherung überhaupt nicht in Verbindung gebracht.
Als Umkehrschluss aus dem § 10 SGB V dort heist es :
""wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds""
das trifft hier nicht zu.
Durch Heirat wird von eine Krankenkasse der sogenannte Hausfrauenbeitrag ermittelt hierzu wird Ihr Einkommen herran gezogen.
Dieses besprechen Sie am besten mit der Krankenkasse Ihrer Frau.
Dann hat Ihre Frau eine Krankenversicherung und in dieser ist das Kind Ihrer Frau als Familienmitglied mitversichert.
Gruß R.Maaß
sorry.
es handelt sich hier nicht um das eigene leibliche Kind sondern ein Kind aus erster Ehe. Damit wird es mit Ihrer Versicherung überhaupt nicht in Verbindung gebracht.
Als Umkehrschluss aus dem § 10 SGB V dort heist es :
""wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds""
das trifft hier nicht zu.
Durch Heirat wird von eine Krankenkasse der sogenannte Hausfrauenbeitrag ermittelt hierzu wird Ihr Einkommen herran gezogen.
Dieses besprechen Sie am besten mit der Krankenkasse Ihrer Frau.
Dann hat Ihre Frau eine Krankenversicherung und in dieser ist das Kind Ihrer Frau als Familienmitglied mitversichert.
Gruß R.Maaß
Hallo liebe Forengemeinde!
Ui, irgendwie versteheich Bahnhof. Ok, zeumen wir das Pferd von hinten auf.
Meine Freundin lebt in Scheidung, sie ist noch über den Ehemann bei der BKK versichert. Nach der Scheidung wollen wir heiraten(die Trennung ist schon seit ein paar Jahren verzogen
)! Sie bekommt daher noch Unterhalt. Ich habe ein Jahreseinkommen von circa 60000 - 65000 €. Wie hoch wäre dann der Beitrag durchschnittlich, wenn sie nach der Hochzeit in der "Gesetzlichen"(was ja scheinbar möglich ist)bleiben würde. Und das mit dem Sohn habe ich auch nicht ganz verstanden.
Freundliche Grüße Dirk W
Ui, irgendwie versteheich Bahnhof. Ok, zeumen wir das Pferd von hinten auf.
Meine Freundin lebt in Scheidung, sie ist noch über den Ehemann bei der BKK versichert. Nach der Scheidung wollen wir heiraten(die Trennung ist schon seit ein paar Jahren verzogen

Freundliche Grüße Dirk W
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Hallo Dirk W
Meine Freundin lebt in Scheidung, sie ist noch über den Ehemann bei der BKK versichert.
Das ist und bleibt Sie und das Kind bis die Scheidung durch ist.
Da Ihr bestimmt nicht am selben Tag heiratet muss Sie sich bei der BKK
freiwillig versichern, Einkommensabhangig mindestens 130 Euro.
Wie hoch wäre dann der Beitrag durchschnittlich, wenn sie nach der Hochzeit in der "Gesetzlichen"(was ja scheinbar möglich ist)bleiben würde.
ca ab 250 Euro Kassenabhängig.
wenn es Ihr Sohn wäre oder wenn Sie Ihn adopptieren würden dann müssten Sie auch für dessen Versicherung sorgen mit einem eigenen Extra Beitrag, entweder gesetzlich oder privat.
Da das nicht der Fall ist hat er Anspruch auf die Familienversicherung bei der Mutter, desshalb Mutter unbedingt in der BKK belassen.
Gruß
Meine Freundin lebt in Scheidung, sie ist noch über den Ehemann bei der BKK versichert.
Das ist und bleibt Sie und das Kind bis die Scheidung durch ist.
Da Ihr bestimmt nicht am selben Tag heiratet muss Sie sich bei der BKK
freiwillig versichern, Einkommensabhangig mindestens 130 Euro.
Wie hoch wäre dann der Beitrag durchschnittlich, wenn sie nach der Hochzeit in der "Gesetzlichen"(was ja scheinbar möglich ist)bleiben würde.
ca ab 250 Euro Kassenabhängig.
wenn es Ihr Sohn wäre oder wenn Sie Ihn adopptieren würden dann müssten Sie auch für dessen Versicherung sorgen mit einem eigenen Extra Beitrag, entweder gesetzlich oder privat.
Da das nicht der Fall ist hat er Anspruch auf die Familienversicherung bei der Mutter, desshalb Mutter unbedingt in der BKK belassen.
Gruß
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