Hallo zusammen,
hab eine Frage:
Berücksichtigt die BEK bei der Ermittlung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung auch Werbungskosten bei Mieteinnahmen: SOll heißen: Werden nur die Einkünfte gem. Steuerbescheid herangezogen. Oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen?
Danke
Max
Berücksichtigung Werbungskosten bei Mieteinnahmen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Max,
hier kommt die Antwort aus der Satzung der BEK.
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale ... y=Data.pdf
§21 Absatz 4
Bei den freiwilligen Mitgliedern gelten als beitragspflichtige Einnahmen das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) und alle sonstigen Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksichtauf ihre steuerliche Behandlung.
Also, alle Einnahmen werden zugrunde gelegt ohne Rücksicht auf steuerliche Abschreibungen.
Gruß
Frank
hier kommt die Antwort aus der Satzung der BEK.
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale ... y=Data.pdf
§21 Absatz 4
Bei den freiwilligen Mitgliedern gelten als beitragspflichtige Einnahmen das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) und alle sonstigen Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksichtauf ihre steuerliche Behandlung.
Also, alle Einnahmen werden zugrunde gelegt ohne Rücksicht auf steuerliche Abschreibungen.
Gruß
Frank
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