Hallo, ich brauche dringend einen Rat.
Gibt es gesetzliche Voraussetzungen für eine Familienversicherung in bezug auf eine Vorversicherung?
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Meine Tochter wurde mit ihrer Geburt 2006 bei mir familienversichert. Da mein Mann privat versichert ist, verlangte die GKV 2010 von uns einen Einkommensnachweis für 2008, um die Voraussetzungen für die Familienversicherung zu klären. Bis dahin absolut korrekt. Unser Steuerbescheid für 2008 lag uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, was wir der GKV mehrfach mitteilten. Im September kam dann die rückwirkende Kündigung der Familienversicherung zum 30.11. 2007. Daraufhin wechselte ich die GKV. Ab Januar 2011 ist unsere Tochter wieder familienversichert, da der Steuerbescheid für 2009 ein Einkommen meines Mannes unter der Einkommensgrenze bescheinigt. Wir haben nun aber eine Versicherungslücke für unsere Tochter von Ende 2007 bis Ende 2010. Eine freiwillige Versicherung wäre nur bei rückwirkend gezahlten Versicherungsbeiträge möglich. Ist eine Familienversicherung ab 2011 möglich, wenn diese freiwillige Versicherung für den genannten Zeitraum nicht besteht?
Ich hoffe, der Sachverhalt war einigermaßen verständlich und würde mich über Hilfe freuen.
Vielen Dank!
Gesetzliche Voraussetzungen für Familienversicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ist eine Familienversicherung ab 2011 möglich, wenn diese freiwillige Versicherung für den genannten Zeitraum nicht besteht?
Jooh, die Familienversicherung ist nicht von einer Vorversicherungszeit abhängig.
Aber gehe mal davon aus, dass die vorige Kasse das Kind von Ende 2007 bis zum erneuten Eintritt der Familienversicherung in die berüchtigte Kralle nehmen wird. Es gibt in Deutschland eine Pflichtg zur Versicherung.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
ok, dein Mann ist selbstständig.
das ist die Variante bei der ein Chance besteht.
jetzt brauche ich aber weitere präzise Daten.
Welches Datum hat der Einkommensteuerbescheid
für das Jahr 2005, 2006, 2007, 2008
welche Einkünfte stehen jeweils dadrin
Art und Höhe meine ich.
also z.B
STB für 2005 erstellt am 06.06.2006
Gewerbe 30.000
Verm/Verp 5.500
Und noch eines. Ist die Familienversicherung nach Einreichung des STB 2008 zum 30.11.2007 beendet worden. Oder meinst Du 31.12.2007
das ist die Variante bei der ein Chance besteht.
jetzt brauche ich aber weitere präzise Daten.
Welches Datum hat der Einkommensteuerbescheid
für das Jahr 2005, 2006, 2007, 2008
welche Einkünfte stehen jeweils dadrin
Art und Höhe meine ich.
also z.B
STB für 2005 erstellt am 06.06.2006
Gewerbe 30.000
Verm/Verp 5.500
Und noch eines. Ist die Familienversicherung nach Einreichung des STB 2008 zum 30.11.2007 beendet worden. Oder meinst Du 31.12.2007
Sorry, dass ich mich nocht nicht wieder gemeldet habe. War eine Woche unterwegs und konnte nicht an meine Unterlagen.
Also, die Einkünfte meines Mannes sind aus Gewerbetätigkeit:
2005: 26.000 Eur Bescheid v. 17.01.2007
2006: 54.000 Eur Bescheid v. 23.06.2008
2007: 56.000 Eur Bescheid v. 25.06.2009
2008: 54.000 Eur Bescheid v. 21.04.2010 (Einspruch; geänd. Bescheid v. 27.12.2010)
2009: 41.000 Eur Bescheid v. 17.12.2010
Die Kündigung der alten KK kam vor Einreichung des Bescheids von 2008 (dieser lag uns bei Anforderung noch nicht vor) zum 30.11.2007.
Inzwischen bin ich auch klüger, was unsere Informationspflicht gegenüber der Krankenkasse betrifft. Aber zwischenzeitlich gab es auch mehrere Einbrüche ich der Firma meines Mannes, bei denen auch Steuerunterlagen vernichtet wurden. Die Bescheide für 2006 und 2007 mussten wir uns noch einmal vom FA duplizieren lassen.
Das Kind ist nun leider in den Brunnen gefallen. Und die Frage ist nun, wie kommen wir möglichst glimpflich aus der Sache raus.
Also, die Einkünfte meines Mannes sind aus Gewerbetätigkeit:
2005: 26.000 Eur Bescheid v. 17.01.2007
2006: 54.000 Eur Bescheid v. 23.06.2008
2007: 56.000 Eur Bescheid v. 25.06.2009
2008: 54.000 Eur Bescheid v. 21.04.2010 (Einspruch; geänd. Bescheid v. 27.12.2010)
2009: 41.000 Eur Bescheid v. 17.12.2010
Die Kündigung der alten KK kam vor Einreichung des Bescheids von 2008 (dieser lag uns bei Anforderung noch nicht vor) zum 30.11.2007.
Inzwischen bin ich auch klüger, was unsere Informationspflicht gegenüber der Krankenkasse betrifft. Aber zwischenzeitlich gab es auch mehrere Einbrüche ich der Firma meines Mannes, bei denen auch Steuerunterlagen vernichtet wurden. Die Bescheide für 2006 und 2007 mussten wir uns noch einmal vom FA duplizieren lassen.
Das Kind ist nun leider in den Brunnen gefallen. Und die Frage ist nun, wie kommen wir möglichst glimpflich aus der Sache raus.
in der Beendigung der FAMI zum 30.11.2007 sehe ich keinen Sinn.
Dies müsstest Du mal nachfragen, wie man darauf kommt.
Es gibt ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbänder der Krankenkassen vom 27.09.2007.
Danach endet die FAMI für die Kinder mit Monatsende der Erstellung des STB mit welchem man die Grenze überschreitet.
STB 23.06.2008 wäre dies und würde nach meiner Auffassung und der der Verbände zum 30.06.2008 enden.
Umgekehrt besteht bei Unterschreiten ab nächsten Monatsersten wieder ein Anspruch.
STB des Unterscheitens aus Dez 2010. ALSO wieder FAMI ab 01.01.2011
Frag mal nach, ob /warum das Bespr-ERg. vom 27.09.2007 keine Anwendung findet
Dies müsstest Du mal nachfragen, wie man darauf kommt.
Es gibt ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbänder der Krankenkassen vom 27.09.2007.
Danach endet die FAMI für die Kinder mit Monatsende der Erstellung des STB mit welchem man die Grenze überschreitet.
STB 23.06.2008 wäre dies und würde nach meiner Auffassung und der der Verbände zum 30.06.2008 enden.
Umgekehrt besteht bei Unterschreiten ab nächsten Monatsersten wieder ein Anspruch.
STB des Unterscheitens aus Dez 2010. ALSO wieder FAMI ab 01.01.2011
Frag mal nach, ob /warum das Bespr-ERg. vom 27.09.2007 keine Anwendung findet
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