Aufnahmepflicht bei GKV ?

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Huzi86
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Aufnahmepflicht bei GKV ?

Beitragvon Huzi86 » 07.03.2011, 14:27

Hallo liebe Foren-Community,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen ein bißchen weiterhelfen ! Aber bevor ich zu den eigetnlichen Fragen komme erstmal ein paar wichtige Infos zu mir :
- 24 Jahre alt,weiblich und Kfz-Meisterin
- seit 2006 selbststäniger GdbR Partner in unserem Familienbetrieb und damit auch im Moment PRIVATVERSICHERT

Nun ist meine Situation so : Mein Verlobter und ich heiraten im Mai und möchten dann auch nach der Hochzeit so langsam unseren Kinderwunsch angehen :D
Da ich mich für die Familie und gegen die Übernahme unseres Familienbetriebs entschieden habe möchte ich wenn das Kind auf der Welt ist aus der Firma aussteigen und mir nach dem Jahr Elternzeit eine Teilzeitstelle als Angestellte suchen (im Büro nicht mehr in der Werkstatt) ! Da ich immer ziemlich voraus plane habe ich mich nun mal bei meiner privaten KV informiert wie das ist wenn ich schwanger bin und mich meine Frauenärztin arbeitsunfähig schreibt (meine FÄ meinte in dem Job würde man arbeitsunfähig geschrieben werden ) und mit Entsetzen musste ich feststellen : KEINE Leistungen der PKV !

Das ist natürlich für mich die ganze Zeit nicht tragbar so dass meine Mutter meinte dass es besser wäre mich für die restliche Zeit in der Firma anzustellen so dass ich gesetzlich versichert bin . Meine Eltern wollen mich aber erst ab 2012 als Angestellte anstellen da sie ansonsten 2 Jahresabschlüsse machen müssen und das sehr viel Geld kostet !

Nun zu meinen Fragen :
1. Angenommen ich würde im November schwanger werden, nimmt mich die gesetzliche KV meiner Wahl dann ab Januar obwohl ich schwanger bin und arbeitsunfähig?
2.Habe ich denn dann überhaupt schon Anspruch auf Krankengeld von der KV oder gibt es da eine Anwartschaftszeit?

Das wäre es vorerst
Danke für eure Hilfe

Simone

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.03.2011, 21:21

Hallo Simone,
Ich würde die Selbstständigkeit schon vor der Schwangerschaft aufgeben. Ein angestellter Job sollte in der Familien GbR drinn sein, auch als Schrauber :-). Dann schwanger werden , wie das geht verate ich Ihnen jetzt nicht :-).
Und dann greift das sogenannte ärztlich ausgestellte Berufsverbot, und da ich ja jetzt gesetzlich versichert bin :-)
Gruß

Huzi86
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Danke

Beitragvon Huzi86 » 08.03.2011, 10:12

Vielen lieben Dank für die Info !
Nur noch die Frage bezüglich der Aufnahmepflicht interessiert mich noch ! Muss einen die GKV schwanger aufnehmen oder können sie ablehnen ?

Lg
Simone

GS
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Schwanger oder nicht ...

Beitragvon GS » 08.03.2011, 20:25

... schwanger, das spielt bei eintritt der Versicherungspflicht aus anderen Gründen keine Rolle.

Wie DKV-ServiceCenter schon gepostet hat: Jetzt anstellen lassen mit richtigem Arbeitsvertrag, >400 Euro Brutto monatlich.

Gesetzliche Kasse wählen, Versicherungspflicht bescheinigen lassen, PKV zu dem betreffenden Beginndatum kündigen, notfalls auch bis zu 3 Monaten rückwirkend.

Auch wenn es ein PKV-Billigtarif ist, in jedem Fall versuchen, in ordentliche Zusatztarife zu wechseln. Damit nicht lange fackeln. Man (schließt frau ein) kann "buchstäblich über Nacht" schwanger werden.

Besonders wichtig, wenn man Nachwuchs plant, und zwar aus mindestens 2 Gründen. Für den mindestens 2. Grund reichts auch, wenn es der Vorfreu-Pappi beizeiten macht.

Dazu bei Gelegenheit mehr - kein Angebot, nur Tipps.

Gruß von
Gerhard


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