Hallo,
mir tut sich in letzter Zeit die Frage auf was für unser Kind besser ist. ich hoffe in diesem Forum auf sachkundigen Rat.
Unsere Tochter wird 6 Monate alt und ist über meine Frau in der GKV versichert. Ich bin Beamter in der PKV und Beihilfeberechtigt.
Im Dschungel der Versicherungen kann man sich schnell verirren.
Meine Frage:
Ist die GKV günstiger? Wie hoch sind die Beiträge über meine Frau? Elterngeld ca. 630€, welche Leistungen sind ausgeschlossen oder zuzahlungspflichtig? (z.B. Zahnersatz?)
Oder macht es mehr Sinn die kleine doch in der PKV zu versichern??
Haben uns dahingehend zwar informiert aber bei jeder Versicherung kam ich mir vor als ginge es nur um ein Verkaufsgespräch.
Ein Kind wird nicht anders behandelt werden im KH, egal ob GKV oder PKV!?! Gibt es in der PKV maximal Grenzen für irgendwelche Leistungen? z.B. Zahnersatz oder orthopädisches Schuhwerk??
Fragen werde ich gern beantworten! Ich danke im voraus für die Informationen!
MfG Jan
PKV oder GKV für den Nachwuchs
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ein Kind wird nicht anders behandelt werden im KH, egal ...
Da irrst du Dich leider gewaltig.
Gruß von
Gerhard
Gruß von
Gerhard
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- Postrank7
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- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Hallo Jan,
Ein ganz großes Plus der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung. Ein weiterer Punkt ist die
Möglichkeit der Krankschreibung 10 Tage wenn das Kind gesetzlich versichert ist.
Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich der Leistungen , es kostet ca 30 Euro für das Kind eine 20 % Restkostenversicherung zu beantragen.
Gruß
Ein ganz großes Plus der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung. Ein weiterer Punkt ist die
Möglichkeit der Krankschreibung 10 Tage wenn das Kind gesetzlich versichert ist.
Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich der Leistungen , es kostet ca 30 Euro für das Kind eine 20 % Restkostenversicherung zu beantragen.
Gruß
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
klären Sie vorher mit der Beihilfestelle ab, ob überhaupt Beihilfe für den Nachwuchs gewährt wird. in Hessen z.B. wird geprüft ob eine Familienversicherung in der GKV möglich ist (Einkommen des Beamten liegt unter 49.000€) und ab dann verwehrt sich die Beihilfe gegen eine entsprechende Leistung für das Kind!
Grüße
CM
klären Sie vorher mit der Beihilfestelle ab, ob überhaupt Beihilfe für den Nachwuchs gewährt wird. in Hessen z.B. wird geprüft ob eine Familienversicherung in der GKV möglich ist (Einkommen des Beamten liegt unter 49.000€) und ab dann verwehrt sich die Beihilfe gegen eine entsprechende Leistung für das Kind!
Grüße
CM
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