Kann die KK einen bestehenden Vertrag kündigen, bzw. anfechten, wenn man (aus welchen Gründen auch immer) bei der Bemessungsgrundlage falsche Angaben gemacht hat?
Situation:
Promotionsstudent - Stipendium (über Mindestgrenze) nicht angegeben in der Meinung, dass dies, weil nicht Est-pflichtig, nicht relevant ist...
Blüht mir nun eine Rückzahlung der Differenz, oder gar eine Vertragsaufhebung, oder Rückforderung der gezahlten Arztbesuche???
Vielen Dank!
Kann die KK einen Vertrag anfechten/kündigen???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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