Falsche Angaben bei Vertragsabschluss - was nun?

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Frank
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Beitragvon Frank » 12.07.2007, 15:43

ich weiß nicht, wie deine gesellschaft drauf ist. ich habe manchmal den eindruck, dass bestimmte gesellschaften (namen nenne ich nicht) bei den ersten rechnungen eines kunden erstmal eine soko bilden #-o
dir rechnungshöhe spielt keine rolle. erstmal arzt anschreiben und gucken was für informationen er raus tut.

Keken
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Beitragvon Keken » 12.07.2007, 17:15

Was ist denn jetzt für mich das schlauste? Soll ich beim Arzt anrufen und da mal nachfragen ob da schon was passiert ist? Oder soll ich mich gleich bei der KV "stellen"?

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Beitragvon fwilke » 12.07.2007, 17:36

Ich würde ohnehin mal beim behandelnden Arzt (oder den Ärzten wenn es mehrere sind) einen Auszug aus der Patientenakte ziehen. Das Recht auf die Auskunft haben Sie ja.

Schauen Sie sich genau an was da steht, um notfalls Unklarheiten beseitigen zu lassen.

Frank Wilke

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Beitragvon Keken » 12.07.2007, 18:24

danke.

was mache ich jetzt mit der kv? noch nichts?

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Beitragvon fwilke » 12.07.2007, 21:27

Es könnte(!) sein, dass sich der Versicherer bei freiwillige Meldungauf eine Konstellation einlässt, dass nur die Leistungen im psychotherapeutischen Bereich ausgeschlossen werden. Da aber die allermeisten Versicherer bei psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb des Abfragezeitraums ohnehin sehr empfindlich reagieren, halte ich das für recht unrealistisch.

Ganz klar: Moralisch korrekt wäre es, aber das kann den Versicherungsschutz kosten!

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 12.07.2007, 22:26

ich würde es nicht tun. nach meiner einschätzung ist es wurscht ob die kv durch recherche dahinter kommt oder du dich meldest. und insbesondere wenn schon wieder eine behandlung ansteht.

Keken
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Beitragvon Keken » 13.07.2007, 00:49

also... warte ich erst einmal ab. und, wie gesagt: die psychotherapie war ein akutes befinden meinerseits, das hat sich jetzt wieder relativiert. es gibt bisher keine hinweise darauf und wurde nirgends empfohlen.

danke für alle tipps

sabrina

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Beitragvon fwilke » 13.07.2007, 09:16

DAnn ruhig Blut - belassen Sie es so wie es jetzt ist.

Wenn nach der letzten Psychotherapie annähernd drei Jahre vergangen sind, melden Sie sich wieder - man könnte das Ganze dann auf rechtliche saubere Füße stellen.

Frank Wilke

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Beitragvon soko_man » 17.09.2009, 16:50

fwilke hat geschrieben:DAnn ruhig Blut - belassen Sie es so wie es jetzt ist.

Wenn nach der letzten Psychotherapie annähernd drei Jahre vergangen sind, melden Sie sich wieder - man könnte das Ganze dann auf rechtliche saubere Füße stellen.

Frank Wilke

Wie denn?
Ich bin in einer ähnlichen Situation.

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Beitragvon Frank » 18.09.2009, 11:20

Hallo,

du mußt Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Es gibt Gesellschaften, die unterschiedliche Zeiträume (hier Behandlung Psychotherapie) abfragen. Manche fragen nach den letzten 10, 5 oder weniger Jahre.

Wie bist du denn jetzt versichert?

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Beitragvon soko_man » 20.09.2009, 16:12

Hallo,

ich habe erst vor kurzem unterschrieben. Meine Psych-Therapie ist nicht ganz 5 Jahre her.
Der Vertreter meinte, das sei kein Problem, da es länger als drei Jahre her sei. Abgefragt werden aber eigentlich 10 Jahre. Ich habe es auf sein Anraten verschwiegen.
Ich werde keine Therapie mehr brauchen, da bin ich ziemlich sicher. Trotzdem ist mir bei der gazen Sache ein bisschen mulmig zumute.

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Beitragvon Cassiesmann » 20.09.2009, 16:33

soko_man hat geschrieben:Hallo,

ich habe erst vor kurzem unterschrieben. Meine Psych-Therapie ist nicht ganz 5 Jahre her.
Der Vertreter meinte, das sei kein Problem, da es länger als drei Jahre her sei. Abgefragt werden aber eigentlich 10 Jahre. Ich habe es auf sein Anraten verschwiegen.
Ich werde keine Therapie mehr brauchen, da bin ich ziemlich sicher. Trotzdem ist mir bei der gazen Sache ein bisschen mulmig zumute.


Ihnen ist zu Recht mulmig! Es wurden sie letzten 10 Jahre abgefragt und Sie haben eine bewusste vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen. Ihr "Vertreter" hat Sie da in einer miese Sache reingeritten, damit er seine Provision/Courtage bekommt. Schießen Sie ihn in den Wind, nachdem Sie ihm erklärt haben, dass er falsch in seinem Beruf ist! Wann ist der Antrag gestellt worden? Evtl. ist es noch möglich zu einem Anbieter zu Wechsel, der nur 3 Jahre abfragt.

Gruß
CM

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Beitragvon soko_man » 25.09.2009, 13:03

Der Abschluss ist ca. 1 Monat her, die neue VS beginnt aber erst in zwei Monaten. Das Widerrufsrecht ist also bereits erloschen, kann ich trotzdem noch kündigen?


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