Unverschuldet 2 Jahre nicht krankenversichert - und jetzt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Julian27
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Unverschuldet 2 Jahre nicht krankenversichert - und jetzt?

Beitragvon Julian27 » 17.03.2011, 20:26

Jeder mit dem ich bisher den Sachverhalt geschildert habe, sage mir, dass er so etwas noch nicht gehört hat.
Hatte nachdem die IKK direkt die Fusion mit der TK angekündigt hatte zum 31.12.2008 meine freiwillige Mitgliedschaft im Oktober 2008 gekündigt und wollte in die PV, da der Wahltarif in dem ich bei der IKK direkt war, bei der TK schlechter war.
Hatte zwei Tage später eine Kündigungsbestätigung und vier Tage einen Widerruf der Kündigungsbestätigung (weil ich im Wahltarif war) und die Mitteilung, dass die Kündigungsbestätigung erst zum 31.12.2010 wirksam ist.
Habe dann noch im Dezember 2008 Klage beim Sozialgericht Klage gegen den Widerruf eingereicht.
Eine neue Versicherung wurde von mir noch nicht abgeschlossen, da ich ja den Ausgang des Sozialgerichtsverfahrens abwarten wollte.
Da ich ja als letztes die Mitteilung der TK hatte, dass die Mitgliedschaft zum 31.12.2010 endet, habe ich mich im November 2010 ab dem 1.1.2011 bei einer PV versichert.
Jetzt das Problem:
Das Sozialgericht hat im Oktober 2010 einen mündlichen Termin zum 21.12.2010 angeordnet.
Am 8.12.2010 habe ich dann über das Sozialgericht ein Schreiben der TK bekommen, in dem sie mitteilen, dass die TK im Jahre 2009 beschlossen hat, meine Mitgliedschaft zum 31.12.2008 rückwirkend zu beenden. Sie bedauert, dieses dem Gericht nicht mitgeteilt zu haben.
Mir hatten sie das natürlich auch nicht mitgeteilt, sonst hätte ich mich ja schon 2 Jahre früher bei der PV versichern können und wegen des Alters auf Dauer über 12.000,00 € an Beiträgen gespart.
Nun kommt`s , die TK will jetzt von mir einen Nachweis, wo ich die beiden letzten Jahre versichert war.
Ist das richtig?
Julian 27

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.03.2011, 22:17

Nachtigall ik hör Dir trapsen.

Am 8.12.2010 habe ich dann über das Sozialgericht ein Schreiben der TK bekommen, in dem sie mitteilen, dass die TK im Jahre 2009 beschlossen hat, meine Mitgliedschaft zum 31.12.2008 rückwirkend zu beenden. Sie bedauert, dieses dem Gericht nicht mitgeteilt zu haben.
Mir hatten sie das natürlich auch nicht mitgeteilt, sonst hätte ich mich ja schon 2 Jahre früher bei der PV versichern können und wegen des Alters auf Dauer über 12.000,00 € an Beiträgen gespart


Ist ja der helle Wahnsinn

Und dann kommt der absoulte Hammer

Nun kommt`s , die TK will jetzt von mir einen Nachweis, wo ich die beiden letzten Jahre versichert war



Ich kann Dir wohl verraten, was die TK jetzt vorhat. Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht; es soll keiner durch die Gegend rennen, der nicht versichert ist.

Wir halten nämlich jetzt fest, dass die gewünschte PKV niemals rückwirkend ab dem 01.01.2009 beginnt. Die PKV beginnt immer erst mit Wirkung für die Zukunft - also ab 2011.

Damit bist Du ab dem 01.01.2009 ein unversichertes Schäfchen.

Die freiw. Kv. wurde natürlich rückwirkend beendet, aber gleichzeitig nimmt Dich die TK (da keine priv. Kv. ab 01/2009) wieder in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.

Damit landest Du wieder bei der TK.

Boah, so eine gequirlte Kacke habe ich noch nie gehört.

Wenn Du mich fragst, ist dieser Fall definitiv eine Klamotte für das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde. So geht man mit Versicherten nicht um. Hier hat die Kasse richtig gepennt und jetzt sollst Du bluten.

Man sollte überlegen ob man hieraus eine Amtshaftpflichtverletzung bastelt. Hierüber kann man einen Regressanspruch realisieren.

Aber ich kann Dir jetzt schon sagen, die Kasse wird es ganz anders sehen.

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Beitragvon ratte1 » 18.03.2011, 07:38

Hallo,

für mich ist hier die Frage, wie sich der TE denn während der 2 Jahre vorgestellt hat, wie es weitergeht. Für mich ist es mehr als blauäugig, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und bis dahin die Hände in den Schoss zu legen.

Hat er denn keine Vorsoge getroffen, für den Fall, dass er gewinnt?

MfG
ratte1

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@rossi

Beitragvon Julian27 » 18.03.2011, 08:46

Ich kann Dir wohl verraten, was die TK jetzt vorhat. Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht; es soll keiner durch die Gegend rennen, der nicht versichert ist.

Das vermute ich auch. Wie gesagt, die haben mich erst über das Sozialgericht am 8.12.2010 informiert, dass die Versicherung rückwirkend beendet wurde und mich so natürlich dazu gebracht die Klage zurückzunehmen (weil ja auf Kündigungswirksamkeit zum 31.12.2008 geklagt wurde) und diese somit ins Leere gelaufen wäre.
Wenn nun doch wieder rückwirkend Versicherungspflicht bei der GKV bestehen würde, bräuchte man ja erst gar kein Verfahren anstrengen, da diese immer um die zwei Jahre dauern und die GKV dann Recht bekommt obwohl sie die Klage verliert.

@ratte1
für mich ist hier die Frage, wie sich der TE denn während der 2 Jahre vorgestellt hat, wie es weitergeht. Für mich ist es mehr als blauäugig, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und bis dahin die Hände in den Schoss zu legen.
Ich hatte ja nur die berichtigte Kündigungsbestätigung zum 31.12.2010 und ich glaube nicht, dass mich die PV in eine private Vollversicherung genommen hätte, da ja bis zum Ende des Klageverfahrens noch nicht sicher war, dass die Kündigung zum 31.12.2008 wirksam war. Die hätten wohl keine Doppelversicherung gemacht.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.03.2011, 09:39

Gegenfrage wurden Leistungen bezogen?
Naja das BVA hat ja jetzt auch eine Runscheibe zu diesem Thema Wahltarif verfaßt.

Meiner Meinung nach kann oder darf dir aufgrund des ergangenen Urteils keine Schlechterstellung zugemutet werden.

wie Rossi schon geschrieben hat würde jetz hier ein Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 vorliegen.

Was soll denn das BVA machen ? Festgestellt wurde das ganze 12/ 10 , Rundschreiben wurde in 03/11 erlassen vom BVA.

Also gilt denn jetz erstmal das der Rechtstustand zum 01.01.09 wieder hergestellt wird, aber da keine KV bestand gilt § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, ist grundsätzlich.
Regress immer zu.

Immer dem Fall würde ich eher sagen verzichtet den die auf Beiträge und gut ist.

Müßte jetzt noch zwischen dir und der TK ausgehandelt werden wie denn das Ganze zu bewerkstelligen ist.

Ist denn aber eher ein Sache für einen Fachanwalt.

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Beitragvon Julian27 » 18.03.2011, 10:13

Vergil09owl hat geschrieben:Gegenfrage wurden Leistungen bezogen?


Nein, Leistungen wurden nicht bezogen, bin selten krank.


Was soll denn das BVA machen ? Festgestellt wurde das ganze 12/ 10 , Rundschreiben wurde in 03/11 erlassen vom BVA.


Gibt es da einen link?

Immer dem Fall würde ich eher sagen verzichtet den die auf Beiträge und gut ist.


Vielleicht sind die ja sogar dazu gezwungen da ich unverschuldet nicht in deren Versicherung war (§186 Abs. 11 Satz 4 SGB V)

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Beitragvon Czauderna » 18.03.2011, 12:25

Hallo,
so einen Fall hatte ich allerdings auch noc h nicht.
Ich versuche es mal aufzudröseln.
Kündigung zum 31.12.2008 . weil Wechsel in die PKV.
Wurde PKV-Vertrag zum 01.01.2009 abgeschlossen ? - nein !
Mitteilung der Kasse, dass Kündigung nicht möglich weil "Wahltarif" - neues Ende war der 31.12.2010.
Dagegen wurde Widerspruch eingelegt !
Frage : Was sollte mit diesem Widerspruch bezweckt werden ?
Antwort : Kündigung zum 31.12.2008 als rechtmässig anzusehen !
Wäre dem Widerspruch stattgegeben worden - was wäre dann ab 01.01.2009
gewesen - hätte die PKV dann rückwirkend begründet werden können wenn die Entscheidung nach dem 01.01.2009 getroffen wurde ?
Nun hat sich erst heute rausgestellt, nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde
und Rechtsmittel eingelegt wurde das Gericht eingeschaltet wurde, dass die Kasse nun doch dem Widerspruch stattgegeben hat und die Kündigung zum 31.12.2008 akzeptiert hat.
Jetzt wird es kmpliziert : Der Versicherte hat nun zwar sein Recht bekommen, steht aber faktisch ab dem 01.01.20009 ohne Krankenversicherungsschutz da.
Damit ich da nicht falsch verstanden werde - ich will jetzt nicht für die GKV-Kasse plädieren - nur einfach meine Meinung schreiben.
Hätte der Versicherte trotz Ablehnung der Kündigung seinerzeit, eine PKV-Versicherung ab dem 01.01.2009 abgeschlossen, dann muesste jetzt die GKV-Kasse alle Beiträge zurückzahlen - Leistungen wären ja, aufgrund der bestehenden PKV-Versicherung nicht angefallen.
Die rechtliche Frage wäre aber hier, war es dem Versicherten tatsächlich zuzumuten während dieser Widerspruchsphase eine Doppelversicherung und damit auch doppelte Beitragszahlung in Kauf zu nehmen ??
Ich meine "nein"
Ergo haben wir jetzt das Problem, dass zwar der Kündigung rückwirkend stattgegeben wurde, aber für die Beendigung der Mitgliedschaft eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt wurde, nämlich der Nachweis über das Vorliegen einer Anschlussversicherung ab dem 01.01.2009 - was widerum dazu führt dass die Kündigung aus diesem Grund unwirksam ist und die Mitgliedschaft deshalb über den 31.12.2008 hinaus weiterbestehen muss - der Ablehnungsgrund "Wahltarif und Bindungsfrist" ist durch den Widerspruch aus der "Wertung".
Ein Fall für Juristen - fürwahr !!
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 18.03.2011, 15:02

Na ja, vielleicht kann man die Kasse ja mit den eigenen Waffen schlagen.

Was mich noch interessiert, hast Du denn die ganze Zeit frohlustig die Beiträge für die freiw. Kv. an die Kasse gelöhnt?

Irgendwie ist es mehr als komisch; die Kasse beendet irgendwann in 2009 die Mitgliedschaft zum 31.12.2008 und im Dezember 2010 bekommst Du hierüber eine Nachricht!?

Julian27
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@Rossi

Beitragvon Julian27 » 18.03.2011, 15:08

Was mich noch interessiert, hast Du denn die ganze Zeit frohlustig die Beiträge für die freiw. Kv. an die Kasse gelöhnt?


Auf die Frage hatte ich noch gewartet. Die hatten eine Einzugsermächtigung, haben aber keine Beiträge abgebucht. Ich dachte natürlich, dass das mit dem Verfahren vor dem Sozialgericht zusammenhängt.

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Beitragvon Rossi » 18.03.2011, 16:07

Nun denn, dürfte doch gar nicht mal schlecht für Dich aussehen.

Jetzt könnte man hingegen und die Kasse mit den eigenen Waffen schlagen. Du nutzt also die Munition der Kasse und schießt dann mit einer Kanone auf Sie. Sonst geht es in der Regel ja umgekehrt.

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Möglichkeit
Du reagierst auf das Schreiben der Kasse - Nachweis Versicherung ab 01.01.2009 - nicht und wartest ab was kommt.

Du hast ja einen Vorteil, dass Du ab dem 01.01.2011 privat versichert bist und in der Zwischenzeit (01.01.2008 - 31.12.2010) nix passiert ist bzw. keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Wenn Du Glück hast, bzw. die Kasse ihr Gesicht auf noch wahren will, dann schläft die Klamotte ein und es erfolgt kein Beitragsnachzahlungsbescheid.

Es gibt derzeit auch noch eine Weisung vom Bundesversicherungsamt, dass die Kassen ohne Deine Mitwirkung - fehlender Nachweis über Versicherung - die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nicht eintragen sollen.

Jenes ist schon mal die 1. Ladung der Munition für den Schuß mit der Kanone.


2. Möglichkeit
Wenn die Kasse hartnäckig ist, könnte es durchaus sein, dass sie droht Dich in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V zu nehmen.

Dann gehst Du hin und reichtst den sog. Anzeigebogen zur Versicherungspflicht bei der Kasse ein. Gleichzeitig beantragst Du dann sofort gem. § 186 Abs. 11 SGB V den Erlass der nachzuzahlenden Beiträge. Denn Du hast hier defintiv das verspätete Anzeigen der Versicherungspflicht nicht zu vertreten. Dies hat einzig und allein die Kasse zu vertreten. Du befindest im sozialgerichtlichen Verfahren und kurz vor dem Termin im Dezember 2010 erfährst Du mal so eben am Rande, dass die Mitgliedschaft irgendwann in 2009 zum 31.12.2008 beendet wurde. Ha, ha, ha, wo soll hier Dein Fehlverhalten sein.

Dann holst Du die 2. Ladung der Munition, indem Du auf das gemeinsame Rundschreiben vom 20.03.2007 zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V verweist.

Guckst Du hier:

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf

Auf Seite 58 steht etwas ganz schönes:

Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nicht zeitnah bei Beginn an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann (§ 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V). Dabei sind folgende Eckpunkte bei dieser in der Satzung zu treffenden Härtefallregelung zu berücksichtigen:


a) Die beitragsrechtliche Begünstigung erfasst allein Versicherte, die das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht unverschuldet („... Gründe, die er nicht zu vertreten hat...“) zu spät anzeigen. Den Nachweis des „Unverschuldetseins“ hat der Versicherte, der sich hierauf beruft, zu führen. Allein der Hinweis auf die Unkenntnis der neuen Regelung oder ein Fehlverhalten, das nicht durch falsche oder rreführende Auskunft der Krankenkasse verursacht ist, kann wegen des Grundsatzes der formellen Publizität von Gesetzen (Gesetze gelten mit ihrer Verkündung im maßgeblichen Gesetz- und Verordnungsblatt als allen Normadressaten bekannt gegeben) nicht als unverschuldet im vorgenannten Sinne gewertet werden.


Genau diese Passage hälst Du der Kasse ganz lau warm unter die Nase.

Und dann einfach mal schauen, wohin die Reise geht.

Ich würde hier nicht so rumeiern, wie von Czauderna beschrieben. Ich würde es taktisch klug und mit schlagkräftigen Argumenten lösen. Wir schlagen eine Schlacht und Deine Taktik sollte sein, zu wissen, was die Kasse jetzt machen könnte. Wenn Du die Taktik des Gegners im Vorfeld erkennst, kannst Du flankierend alles planen und entsprechende Gegenschläge in Angriff nehmen.

Ich will hoffen, dass ich Dir hier ein wenig die taktischen Feldzüge aufgezeigt habe, damit Du diese Schlacht gewinnst.

Viel Erfolg!

Julian27
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@Rossi

Beitragvon Julian27 » 18.03.2011, 19:02

Danke erst einmal.
Hatte in der Zwischenzeit auch über einen Anwalt ein Rückschreiben veranlasst. Der sagt ebenfalls, dass die Beiträge verwirkt sind.
Und das mit dem Erlass der Beiträge dürfte die TK wohl auch geschnallt haben, weil wohl sonst eine Drohung hinsichtlich einer Nachzahlung in der Rückfrage nach der Versicherung der letzten zwei Jahre enthalten gewesen wäre.
Das es nicht mein Verschulden war dürfte klar sein. Und auch, dass eine unbillige Härte vorliegt. Wenn die mich ordnungsgemäß informiert hätten, wäre ich zwei Jahre eher in die PV gekommen, hätte nach Aussage meines Vertreters von der Privaten monatlich 41,63 € weniger Beitrag zahlen müssen. Dieses hätte bei der normalen statistischen Lebenserwartung ca. 13.000,00 € ausgemacht.
Den Nachteilsausgleich hatte ich übrigens in der Klage beim Sozialgericht ebenfalls mit drin.
Vielleicht hätte ich es doch zur Verhandlung kommen lassen sollen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.03.2011, 19:15

Hallo rossi,

"Ich würde hier nicht so rumeiern, wie von Czauderna beschrieben" -
was soll das denn wieder ??
Habe ich irgendeinen Rat dem Fragesteller gegeben wie er sich verhalten soll, was er machen soll ??
Mein Fazit war, dass ich da einen Fall fürs Gericht sehe.
Fruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 18.03.2011, 19:57

Sorry, Günter, nu bleibe mal uff´n Teppich.

Nach meiner bescheidenen Auffassung eierst Du hier mit Deinen Ausführungen herum.

Ich kann aus Deinem Posting, weder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes mit einschlägigen gesetzlichen Normen noch irgendeinen konkreten Lösungsansatz entnehmen.

Und einen Fall fürs Gericht sehe ich im Ansatz überhaupt nicht. Wenn Du den Fall bei Dir uff´n Schreibtisch liegen hättest und es zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen würdest, na ja? Da kann ich nur sagen; Nachtigall ik hör Dir trapsen! Ich bin mir ziemlich sicher, der Richter würde Dir dann so richtig uff die Finger kloppen!

Aber Julian27 hat sich auch schon entsprechend gewaffnet!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.03.2011, 20:09

Rossi hat geschrieben:Sorry, Günter, nu bleibe mal uff´n Teppich.

Nach meiner bescheidenen Auffassung eierst Du hier mit Deinen Ausführungen herum.

Ich kann aus Deinem Posting, weder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes mit einschlägigen gesetzlichen Normen noch irgendeinen konkreten Lösungsansatz entnehmen.

Und einen Fall fürs Gericht sehe ich im Ansatz überhaupt nicht. Wenn Du den Fall bei Dir uff´n Schreibtisch liegen hättest und es zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen würdest, na ja? Da kann ich nur sagen; Nachtigall ik hör Dir trapsen! Ich bin mir ziemlich sicher, der Richter würde Dir dann so richtig uff die Finger kloppen!

Aber Julian27 hat sich auch schon entsprechend gewaffnet!


Hallo Rossi,

entschuldige vielmals wenn ich in meinem Beitrag nur meine Auffassung zu dem Problem geschrieben habe - ich wusste nicht dass das "verboten" ist - insofern nehme ich deinen Hinweis gerne an, schliesslich bist du ja auch Moderator dieses Forums und werde mich künftig versuchen da rauszuhalten wo du allgegenwärtig bist - das hat nun nix mit gekränkter Eitelkeit zu tun (um deinem erneuten Hinweis zuvorzukommen) und auf dem Teppich bleibe ich auch gerade noch, aber es macht einfach keinen Sinn und auch keinen Spass mehr dass ich mich hier öfter von dir kritisieren lasse weil ich auch mal "nur" eine Meinung vertrete ohne gleich mit Gesetz, Urteil. zu kommen und dir nicht sofort vorbehaltlos zustimme in dem einen oder anderen Fall - dabei ging es in meinem Beitrag darum garnicht.
Auch deine Schlussfolgerung dass ich hier zum Gericht als Kasse gehen würde ist eine Unterstellung - ich würde eher gegen die Kasse vor Gericht gehen - nur, das passt nicht zu deinem "Feindbild - Kassenmitarbeiter" - schade eigentlich - so etwas regt mich einfach auf und hebe gerade ab vom Teppich - deshalb mache ich jetzt lieber Schluss.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.03.2011, 21:10



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