DAK gekündigt - gesetzliche Bindungsfrist nicht erfüllt?

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AstraF
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DAK gekündigt - gesetzliche Bindungsfrist nicht erfüllt?

Beitragvon AstraF » 22.03.2011, 12:58

Hallo,

habe jetzt im März meine Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt. Ging davon aus das eine Kündigungsfrist von 2 Monaten besteht.

Hab nun heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Dort wird auf den § 175 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch verwiesen und dass ich die gesetzlich vorgeschriebene Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt hätte.
Meine Mitgliedschaft endet nun am 30.06.2012

Ich bin aber schon seid mind. 2007 bei der DAK, meiner Meinung gilt der § 175 für mich doch gar nicht, weil ich schon länger als 18 Monaten bei der DAK versichert war.

Hat die Krankenkasse hier recht?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 22.03.2011, 17:10

bei Unterbrechung der Mitgliedschaft von einem Tag oder mehr, dann beginnt die Bindungsfrist erneut.

Wahrscheinlich war im Dez 2010 einen Unterbrechung der Mitgliedschaft von mindestens einem Tag.

AstraF
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Beitragvon AstraF » 23.03.2011, 13:38

Wird die Mitgliedschaft durch Arbeitslosigkeit unterbrochen?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.03.2011, 18:35

Wenn eine Sperrzeit eintrit ja.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 23.03.2011, 20:07

wird unterbrochen bei Arbeitslosigkeit OHNE Mitgliedschaft

Bsp: Beschäftigung bis Freitags und Mitgliedschaft bis Freitags

Arbeitslos ab Samstags:

Montag Antrag beim Arbeitsamt. Ab Montag Leistungen und daraus resultierend auch eine Mitliedschaft

FAZIT: Samstag und Sonntag = keine Mitgliedschaft = Unterbrechung

= ab Montag = NEUE Mitgliedschaft = 18 Monate Bindung


Aber:
läuft Arbeitslosengeld aus, weil wieder Beschäftigung

Bsp: Ende zum 30.04.2011 ALG I
Neue Beschäftigung ab 02.05.2011. genau hier besteht ja wieder eine Unterbrechung und genau mit dieser Unterbrechung besteht ein neues Wahlrecht; innerhalb von 14 Tage.

Wird diese nicht genutzt, dann muss man die 18 Monate wieder vollbekommen.

AstraF
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Beitragvon AstraF » 24.03.2011, 12:13

Arbeitslos ab Samstags:

Montag Antrag beim Arbeitsamt. Ab Montag Leistungen und daraus resultierend auch eine Mitliedschaft

FAZIT: Samstag und Sonntag = keine Mitgliedschaft = Unterbrechung

= ab Montag = NEUE Mitgliedschaft = 18 Monate Bindung


Genau das war bei mir im Dezember der Fall.

Danke Heinrich!


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