Hallo!
Ich brauche euren hilfreichen Rat!
Und zwar folgendes:
Ich möchte in naher Zukunft mit etwa 1000 Euro ersparten für ein halbes Jahr work and traveln. Es gibt Organisationen da kann man auf Höfen arbeiten gegen Kost und Logie. (evtl dort haftpflichtversichert, aber kein KV schutz)
So habe ich das vor:
festen Wohnsitz abmelden, ein paar Klamotten bei Freunden unterbringen und alle Versicherungen kündigen, womit man auch schon beim Problem wäre weil ja KrankenversicherungsPFLICHT besteht.
Soweit ich mich informiert habe, muss man, auch wenn man eine Zeit lang nicht versichert war, die Beiträge rückwirkend wieder nachzahlen, wenn man sich wieder bei der GKV anmeldet.
Aber gilt das auch für Menschen, die in der Zeit keinen festen Wohnsitz hatten?
Ich weiß, das es ein Risiko ist, sich ne Zeit lang nicht zu versichern, aber ich kann es mir nicht leisten in der Zeit mich freiwillig zu versichern, das kostet ja 150 Euro im Monat, soviel Geld habe ich nicht!
Ich weiß von einem Kumpel, der hat sich in Deutschland abgemeldet und sich nur eine Auslandskrankenversicherung (30 Euro im Monat) zugelegt. Er lebt jetzt schon mehrere Jahre so. (ich kann ihn inmoment nicht kontaktieren, weil ich keine Adressdaten von ihm habe)
Ist das ein Weg die Nachzahlungen der GKV zu umgehen, weil man ja in der Zeit auslandskrankenversichert war und was muss man dazu genau beachten?
Ich finde die GKV-Pflicht sehr einengend und fühle mich wie gefangen, weil ich nicht die Möglichkeit habe länger zu verreisen, ohne das ich Angst haben muss, später einen Haufen von Versicherungs-Schulden zu haben.
Aber es gibt doch auch freiheitsliebende Menschen/Hippies, die irgendwo in ihren Bauwagen leben, Luft und Liebe genießen und auch keine KV Beiträge zahlen!
Also irgendwo muss es da doch einen Weg geben!
Könnt ihr mir helfen??
verreisen ohne Geld - wie kläre ich das mit der GKV??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wo liegt das Problem? Wenn du in asutralien bist gilt kein Deutsches Recht. komsmt wieder und sagst hallo da bin ich wieder nehmt micht wieder auf. In dEutschland ist das Problem es gibt eine KV Pflicht, grudnsätzlich wäre ja aufgrund deiner Tätigkeit auf einen Bauernhaof meines Erachtens die Landwirtschaftliche KV zuständig.
Auslandreiskrankenversicherung gelten nicht als Nachweis eines regulären KV Schutzes.
Auslandreiskrankenversicherung gelten nicht als Nachweis eines regulären KV Schutzes.
Mache am besten eine sog. Anwartschaftsversicherung in Deutschland in der GKV. Diese kostet ca. 40,00 Euro.
Es ist eine reguläre freiw. Kv., die allerdings gem. § 240 Abs. 4a SGB V mit dem Anwartschaftsbeitrag zu führen ist, da aufgrund des Auslandsaufenthaltes, der länger als 3 Monate beträgt, die Leistungen hier in Deutschland gem. § 16 Abs. 1 SGB V ruhen.
Diese Möglichkeit findet man in § 240 Abs. 4a Satz 2 SGB V und führt allerdings vielfach noch ein Schattendasein bei den Kassen.
Es ist eine reguläre freiw. Kv., die allerdings gem. § 240 Abs. 4a SGB V mit dem Anwartschaftsbeitrag zu führen ist, da aufgrund des Auslandsaufenthaltes, der länger als 3 Monate beträgt, die Leistungen hier in Deutschland gem. § 16 Abs. 1 SGB V ruhen.
Diese Möglichkeit findet man in § 240 Abs. 4a Satz 2 SGB V und führt allerdings vielfach noch ein Schattendasein bei den Kassen.
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