Ich bin zurzeit ohne Krankenversicherung, würde aber gerne zurückkehren. Was mich plagt ist nicht nur die drohende Beitragsrückzahlung, sondern auch die Ungewissheit deren Höhe.
Wenn ich diesen Passus lese:
Sobald die GKV Kenntnis von der Versicherungspflicht erlangt, muss sie die Zwangsversicherung rückwirkend ab 01.04.2007 auch durchführen, selbst wenn der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht.
kann ich nicht einmal meine ehemalige gesetzliche Krankenversicherung fragen, die zuständig wäre, da ich dann die "Pferde scheu mache" und mir gleich die Rückzahlung droht.
Ich habe folgende Berechnungen durchgeführt und würde diese gerne bestätigt wissen, damit ich weis, was auf mich zukommt:
Grundlage:
Versicherung in GKV als freiwillig Versicherter (Selbstständiger).
Rückkehr zum 01.05.2011
KV ohne Krankengeld = 14,90%
Beitragsbemessungsgrenze = 3.712,50 EUR (= 553,16 EUR/mtl. KV)
Mindestbemessungsgrenze = 1.916,25 EUR (= 285,52 EUR/mtl. KV)
Berechnung 1:
April 2007 bis April 2011 = 49 Monate
Bei Ansatz der Beitragsbemessungsgrenze = 27.104,84 EUR
Bei Ansatz der Mindestbemessungsgrenze = 13.990,48 EUR
Uff, auch wenn bei mir vermutlich die Mindestbemessungsgrenze angesetzt würde, ist das eine erhebliche Summe.
Nun habe ich in Wikipedia unter "Gesetzliche Krankenversicherung > Freiwillig Versicherte" folgendes gefunden:
... Personen ohne Versicherung sind zur rückwirkenden Antragsstellung bei der Krankenkasse, bei welcher die letzte Versicherung bestand, verpflichtet. Damit verbunden ist auch die rückwirkende Nachzahlung der angefallenen Beiträge. Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Versicherungspflicht beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. ...
Wenn ich das richtig verstanden habe, komme ich zu folgenden Zahlen:
Berechnung 2:
6 Monate voller Monatsbeitrag
43 Monate 1/6 des Monatsbeitrags
Bei Ansatz der Beitragsbemessungsgrenze
6x voll = 3.318,96 EUR
43x 1/6 = 3.964,31 EUR
insgesamt = 7.283,27 EUR
Bei Ansatz der Mindestbemessungsgrenze
6x voll = 1.713,12 EUR
43x 1/6 = 2.046,23 EUR
insgesamt = 3.759,35 EUR
Ich dachte, die Sechstel-Regel wenden nur die Privaten an? Im SGB V habe ich dazu auch nichts finden können. Diese Beträge sind schon freundlicher und könnte ich wohl aufringen. Wenn ich wüsste, dass ich damit wegkomme, würde ich meine Krankenkasse sofort kontaktieren. Ist das ein Wunschtraum oder stimmt meine Berechnung?
Ach ja, wie ich hier im Forum gelesen habe, kommen noch Säumniszuschlag hinzu.
Für Hilfe und Auskunft vorab vielen Dank!