Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe etwas unglaublich dummes gemacht.
von Aug.09 bis Aug.10 war ich PKV versichert. Seit Sept. 10 bin ich gesetzl. versichert. Da ich dachte, dass die Benachrichtigung an die Pkv automatisch erfolgt von der gkv (ja ich bin bescheuert, ich weiss) habe ich nicht gekündigt.
Da ich daran gar nicht mehr gedacht habe, bekam ich vor ner knappen Woche eine Erinnerung, dass ich 850 € zahlen muss bei der PKV.
Muss ich das zahlen?
Komm ich / vor allem wann aus der PKV raus oder bin ich jetzt doppelt versichert.
Wie ist denn die Rechtslage
Bin total verunsichert und ich ärger mich wie doof
GKV und PKV versichert
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- Postrank7
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Grundsätzlich hätte die GKV einen Nachweis für die PKV erstellen müssen das jetzt eine gesetzliche Versicherungspflicht vorliegt, dieser hätte denn unverzüglich der der PKV vorgelegt werden müssen. Die Versicherungspflicht in der GKV ist erstmal vorrangig. Zahlungen enden glaube ich erst denn wenn der PKV dieser Nachweis vorliegt. Da können hier andere Leute bestimmt mehr zusagen.
Gruß
jochen
Gruß
jochen
Du musst deiner PKV jetzt - noch vor Ende April ...
... den Nachweis der Versicherungspflicht zusenden, zusammen mit Deiner Kündigung wegen dieser Versicherungspflicht, nun leider erst zum 30.4.2011.
Bei rechtzeitiger Kündigung, z. B. noch im September oder Oktober 2010 hättest du rückwirkend zum 31.8. kündigen können, also keinen Doppelbetrag zahlen müssen.
Wer - jemand, der es hätte wissen müssen - hat denn da noch geschlafen? Der sollte Dich wenigstens einen Abend freihalten ...
Gruß von
Gerhard
Bei rechtzeitiger Kündigung, z. B. noch im September oder Oktober 2010 hättest du rückwirkend zum 31.8. kündigen können, also keinen Doppelbetrag zahlen müssen.
Wer - jemand, der es hätte wissen müssen - hat denn da noch geschlafen? Der sollte Dich wenigstens einen Abend freihalten ...
Gruß von
Gerhard
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Hallo,
bei mir steht demnächst ein Wechsel von Selbstständigkeit auf ein Angestellenverhältniss an. Dabei muss ich in die GKV Wechseln. Meine PKV meinte allerdings, dass ich die Bescheinigung über die GKV innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn einreichen müsse ... Die Beiträge die ich an die PKV zahlen würde, wenn ich schon in der GKV bin bekäme ich dann wieder ... sagte man mir auf jeden Fall ...
Vielleicht geht es bei dir ja ähnlich und dein ist nicht verloren. Auf jeden Fall schnell einreichen!
bei mir steht demnächst ein Wechsel von Selbstständigkeit auf ein Angestellenverhältniss an. Dabei muss ich in die GKV Wechseln. Meine PKV meinte allerdings, dass ich die Bescheinigung über die GKV innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn einreichen müsse ... Die Beiträge die ich an die PKV zahlen würde, wenn ich schon in der GKV bin bekäme ich dann wieder ... sagte man mir auf jeden Fall ...
Vielleicht geht es bei dir ja ähnlich und dein ist nicht verloren. Auf jeden Fall schnell einreichen!
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