Hallo!
Ich bin zur Zeit Studentin und bei einer privaten Krankenversicherung (Debeka) über meine Mutter mitversichert. Damit bin ich sehr unzufrieden. Spätestens zum 1.10.11 werde ich mein Studium beendet haben. Kann ich dann, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe, auf jeden Fall in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Gibt es da irgendwelche Kündigungsfristen oder so was zu beachten? Was ist, wenn ich keinen Job finde und Hartz 4 beantragen muss? Kann ich dann in die GKV wechseln? Oder wäre ich vielleicht noch über meine Mutter versichert? (Ich bin erst 21.)
Vielen Dank für eine Antwort.
Wechsel PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo!
ich hab nochmal eine frage:
zwischen den letzten prüfungen im studium und der exmatrikulation werden einige wochen wenn nicht monate liegen (da es wahrscheinlich relativ lange dauert, bis die abschlussarbeit benotet wurde und ich das abschlusszeugnis erhalte).
wenn ich in dieser zeit bereits eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung beginne, aber noch immatrikuliert bin, muss mich dann trotzdem eine gkv nehmen oder gilt dann noch die befreiung von der versicherungspflicht?
ich hab nochmal eine frage:
zwischen den letzten prüfungen im studium und der exmatrikulation werden einige wochen wenn nicht monate liegen (da es wahrscheinlich relativ lange dauert, bis die abschlussarbeit benotet wurde und ich das abschlusszeugnis erhalte).
wenn ich in dieser zeit bereits eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung beginne, aber noch immatrikuliert bin, muss mich dann trotzdem eine gkv nehmen oder gilt dann noch die befreiung von der versicherungspflicht?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Gegenfrage besteht eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV als Studentin? Grundsätzlich besteht in der GKV als Studentin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung statt gefunden hat.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 21.04.2011, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
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Nee, nur weil mit einer Beschäftigung mehr als 400,- Euro mtl. verdient wird, wird man nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wenn man noch immatrikuliert ist. Hier müsste die Beschäftigung schon überwiegen und damit an mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit ausgeübt werden.Vergil09owl hat geschrieben: Trotz IMMA würdest du denn zu den Beschäftigen gezaählt wenn du über 400 ,- € verdienen würdest.
MfG
ratte1
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