Ehem. Soldat in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Torsten1984
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Beitragvon Torsten1984 » 23.04.2011, 07:52

also die Krankenversicherung lässt sich richtig viel zeit bis jetzt ist noch nix zurückgekommen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.04.2011, 11:33

Bitte nochmal anschreiben mit dem Hinweis der Amtsermittlungspflicht und dem Hinweis das gewisse Sachen innerhalb von 4 Wochen geklärt sein sollten.

Torsten1984
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Beitragvon Torsten1984 » 24.04.2011, 19:25

okay mache ich!!!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 24.04.2011, 19:32

ok, kann aber auch sein das wegen der Osterfeiertage einwenig mehr Zeit gebraucht wird

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Beitragvon Sozifa190082 » 26.04.2011, 20:59

Hallo zusammen,

ich meld mich nochmal....also Sachstand zur Zeit:
meine alte GKV würde mich versichern (§5 Abs.1 NR13 SGB V), jedoch mit einem Beitrag von monatlich über 300,- EURO!!!!! Das ist mir echt zuviel. Habe zwischenzeitlich auch mal bei der PKV vorgesprochen, die meinen, ich könnte mich erst nach meiner Ausbildung dort versichern, weil ich dann erst Beamter bin. Während meiner Ausbildung und der Übergangsgebührnisse sei definitv die letzte GKV zuständig. Ich glaube eher, die wollten mich aufgrund meiner Vorerkankung nicht. Und da ich- sofern richtig verstanden- eh in eine Gesetzeslücke falle (GKV geht, aber PKV auch), sagen die mir, "...komm erst nach der Ausbildung wieder zu uns...". Aufgrund meiner Vorerkrankung gebe es einen 30%-Zuschlag. Ich lege dann bei ca. 190,- (50% Beihilfe, 50% PKV).
Habe mir nochmal alle Antworten von euch durchgelesen, sowie in den anderen Foren geguckt:
Unter den o.g. monetären Gründen, würd ich lieber in die PKV gehen, aber die verneinen.....zumal ich während der Übergangsgebührnisse 70% über die BW abgedeckt habe, und nur 30% über die PKV versichern müsse. Und dann im Vergleich zu der GKV (300,-) natürlich wesentlich günstiger fahren würde.....habt ihr irgendwelche Rechtsgrundlagen, die aufzeigen, dass die (=PKV) mich nehmen "müssen"?
Schlappi hat mal geschrieben, dass das gehen würde und ein Jochen Diehl hat mal erklärt, dass die Continentale ihn aufgenommen habe....

(nochmal kurz zu meinen Sachverhalt: bis 30.06.11 noch Soldat auf Zeit, ab 01.07.11 Bezug von Übergangsgebürnissen während meiner 18 monatigen Ausbildung bei der Feuerwehr -bin dort seit 01.04.11 als externen Bewerber ohne Entgelt, außer Übergangsgebührnisse der BW, tätig. Ab 01.12.12 Urkunde zum Beamten als Brandmeister zur Anstellung auf Probe. Sowieso spätestens ab 01.12.12 PKV, aber bereits ab 01.07.11 auch möglich???)

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Beitragvon Rossi » 27.04.2011, 00:01

Nach meiner bescheidenen Auffassung hast Du leider keinen Anspruch auf eine priv. Kv.

Die priv. Kv. kann Dich nehmen, sie muss es aber nicht. Und so sieht es derzeit aus, die PKV will Dich nicht!

Jenes ergibt sich zwangsläufig aus § 193 Abs. 3 VVG. Du hast nämlich keine Verpflichtung eine priv. Kv. abzuschließen, da Du gem. § 193 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 VVG in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V/zuletzt gesetzlich versichert) versicherungspflichtig bist. Somit muss die priv. Kv. Dir noch nicht einmal den Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG) anbieten.

Der Sachverhalt von Jochen Diehl ist nicht vergleichbar, da es hier damals um die Aufnahme im mod. Standarttarif nach § 315 SGB V ging. Dies ist ein anderes paar Schuhe.

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Beitragvon Vergil09owl » 27.04.2011, 08:28

nuja, er wollte ja in die GKV.

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Beitragvon Rossi » 27.04.2011, 19:02

Nun denn, zunächst wollte er offensichtlich in die GKV. Jetzt ist sie leider zu teuer!

Meistens ist es umgekehrt. Hängt aber hier damit zusammen, dass die GKV den Behilfeanspruch nicht bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

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Beitragvon Torsten1984 » 15.05.2011, 20:53

so jetzt hab ich einen neues Schreiben bekommen.

"Rückwirkende Beitragskorrekur
Ihr Widerspruchsschreiben vom ...

Sehr geehrter Herr ...

Mit dem o.g. Schreiben erhoben Sie Widerspruch gegen unsere Einstufungsbescheide vom ....

Wir haben den Sachverhalt nochmals einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
Diese Überprüfung ergab, dass wir in diesem Einzelfall dem Widerspruch abhelfen können.

Sie befinden sich im berufspraktischen Teil Ihrer Ausbildung als Rettungsassistent und erfüllen damit die Voraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V.

Wir heben den Bescheid vom ... vollständig auf. (da wo sie 305 € im Monat haben wollten) die gültigen Bescheide sind diesem Schreiben beigefügt. (jetzt nur noch 85 € KV + PV)
Die "Krankenversicherung" erstattet auf Antrag die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten

Ich wollte nur noch mal Danke an euch alle sagen ohne euch hätte ich das nie geschafft.

Danke

MFG Torsten

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Beitragvon Vergil09owl » 16.05.2011, 19:09

ok, denn mal zu und viel glück


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