Wie berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

MichaelS
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.2011, 10:57

Wie berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige?

Beitragvon MichaelS » 25.04.2011, 11:03

Hallo Forum,

ich lese immer wieder, dass sich der Beitrag für freiwillig Versicherte nach deren Einnahmen berechnet. Es gibt eine Beitragsmindest- und Höchstgrenze. Als Basis dafür dient die Steuererklärung.

Wie muss ich das nun genau verstehen?

Angenommen, ich habe im Jahr Rechnungen in Höhe von 30.000 EUR geschrieben, deren Betrag auf meinem Konto eingegangen sind.

Berechnet sich der Betrag für die GKV prozentual davon oder muss ich noch Umsatzsteuer und Ausgaben für mein Unternehmen abziehen?

Sorry, für die vielleicht blöde Frage! Hoffe, es kann mir dennoch jemand helfen.

M.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 25.04.2011, 13:27

sorry, Du scheinst wirklich ziemlich wenig Vorahnung zu haben.

Die Beitragsberechnung ist eine Sache, die wir als Sozialversicherungsfachangestellter in so ca. 20 bis 30 Schulstunden beigebracht bekommen.

Es kommt jedenfalls nicht auf die Rechnungssumme an,
sondern auf den Gewinn, der sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt.

Gewinn sind nämlich dann die Einnahmen minus Ausgaben und evt. minus Abschreibungen.

Weiter führe ich jetzt mal nicht aus, denn ich kann nicht erkennen, in wohin Deine Frage so führt.

MichaelS
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.2011, 10:57

Beitragvon MichaelS » 25.04.2011, 13:41

D.h. die GKV-Beträge werden von dem gleichen Betrag ermittelt, wie die Einkommenssteuer?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 25.04.2011, 17:05

nein, es gilt ein anderer Beitragssatz

zur Krankenversicherung

14,9 ohne Krankengeldanspruch
15,5 % mit Krankengeldanspruch ab 7. Woche

zur Pflegeversicherung

2,2 %, wenn Du kein Kind hast
1,95 %, wenn Du mindestens 1 Kind hast

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 25.04.2011, 17:41

Hallo
entscheidend für die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge (und auch der Pflegeversicherung) ist letztendlch der Einkommenssteuerbescheid - wenn da tatsächlich nur 30.000 € und sonst nix steht - dann wird dieser Betrag maximal durch 12 geteilt und und man zahlt für 2.500,00 € mtl. seinen Krankenkassenbeitrag.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste