Nicht versichert, komplizierter Fall - Lösung gesucht

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grandiops
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Nicht versichert, komplizierter Fall - Lösung gesucht

Beitragvon grandiops » 27.04.2011, 17:27

Hallo, ich habe schon eine ganze Menge Beiträge in diesem Forum (und auch in anderen Quellen) gelesen, auch schon mit Beratern gesprochen - trotzdem stehe ich kurz vor der Verzweiflung, weil es scheint, als sei mein Fall so speziell, daß niemand eine Lösung anbieten kann (oder will)... deshalb möchte ich meinen Fall mal hier einer breiteren Leserschaft vorstellen. Ich hoffe darauf, eine fundierte Empfehlung zur Lösung meines Problems zu bekommen.

Bevor ich die zeitliche Abfolge erläutere, zunächst ein paar generelle Worte zu mir. Ich bin Jahrgang 1971, männlich, stark adipös (auf deutsch übergewichtig, "fett" trifft es auch ganz gut), mit einem BMI deutlich >40 und, wie es der Titel andeutet nicht versichert. Das (darf man gerne auf beides beziehen) möchte ich ändern. Zu meinen schlechten Eigenschaften gehörten bisher leider auch ein gewisses Chaos, eine Unfähigkeit, mit Geld umzugehen und ein absolutes Desinteresse an Verwaltungsakten jeglicher Art. Diese Faktoren haben alle zur aktuellen Situation beigetrage, ich will gar nichts schönreden. Mir ist sehr bewußt, daß mein Verhalten höchst fahrlässig und gleichzeitig vermeidbar war, auf Belehrungen kann ich daher dankend verzichten. Mein Ziel ist, mein Leben endlich mal in den Griff zu bekommen, daher arbeite ich alle Punkte ab, Stück für Stücl. Ein Teil ist schon geschafft, ein sehr wichtiger Baustein, die Krankenversicherung fehlt.

Teilweise wurde das ganze Chaos durch meinen sehr ungeraden Lebenslauf verursacht: schon als Kind zog ich mehrfach um, ich habe zum Beispiel drei unterschiedliche Gymnasien besucht (ohne eine Klasse zu wiederholen). In dieser Zeit war ich über meine Eltern (bzw. meinen Vater (Berufsoffizier)) versichert - wenn ich mich richtig erinnere, war das über die freie Heilfürsorge mit einem Anteil PKV oder so etwas. Nach der Schule wurde ich zunächst Zeitsoldat und hatte, wieder, wenn die Erinnerung mich nicht täuscht, eine Anwartschaft bei der gleichen Versicherung, bei der meine Eltern auch waren (PKV1).

1996 endete meine Dienstzeit, ich begann ein Studium, wenig später nahm ich auch eine Teilzeitbeschäftigung als Werkstudent an. Was und wann genau mit meinen Versicherungen zu dieser Zeit los war, kann ich nicht mehr so ohne weiteres rekonstruieren - ich war wohl am Anfang dieser Zeit bei der PKV1, von der ich die Anwartschaft hatte, wechselte dann in eine GKV und irgendwann später wieder in eine zweite PKV (PKV2), deswegen denke ich, ist der Faden hier bei den PKV auch am besten aufgehoben...). Finanziell war ich - ich erwähnte es, ich konnte mit Geld nie umgehen - immer knapp, deshalb kam es bisweilen zu verspäteten Zahlungen - letztlich wurde aber immer alles ausgeglichen.

2004 machte ich mich selbständig, geriet aber immer mehr in finanzielle Schieflage. Im August 2005 (oder wenig später) war es dann so weit, mir wurde endgültig wegen Zahlungsverzug gekündigt. Seit dieser Zeit bin ich also ohne Krankenversicherung. Ende 2007 wurde dann folgerichtig das Insolvenzverfahren eröffnet, das noch bis 2013 laufen wird => Schufa-Eintrag. Seitdem hat sich einiges zum Positiven gewendet, ich habe Familienanschluß gefunden, gelernt, mit meinem Geld auszukommen und - zumindest zur Zeit - genug Aufträge, um gut über die Runden zu kommen.

Ach ja, und dann gab's da ja eine Pflicht zur Krankenversicherung - und genau an dem Punkt wird's richtig bizarr, denn mittlerweile kann ich mich des Eindrucks fast nicht mehr erwehren, daß man mich an der Erfüllung dieser Pflicht aktiv zu hindern sucht... aber eins nach dem anderen.

Ich habe mich ja schon umfassend umgehört und dabei verschiedene Modelle anderer Nichtversicherter gefunden, z.B.:

- Beantragung einer PKV => Strafzuschlag (Beginn der Versicherungspflicht in der PKV: 01.01.2009, der 1. Monat der Nichtversicherung (Januar 2009) ist straffrei. Ab Februar 2009-Mai 2009 je einen Monatsbeitrag Strafzuschlag, für die Zeit ab Juni 2009 nur 1/6 eines Monatsbeitrags je weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung. Höchstgrenze: 5 Jahre. Quelle: http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4047)
- Bei der GKV käme statt des Strafzuschlages nach der gleichen Quelle wohl die Nachzahlung *aller* Beiträge seit dem 01.04.2007 +ggf. Säumniszuschläge - da würde die Kasse bestimmt jubeln, wenn ich das zahlen müßte (ich nicht, dann könnte ich nämlich gleich Insolvenz in der Insolvenz beantragen...)

Um es vorweg zu nehmen - ich will mich nicht um irgendetwas drücken. Ich zahle auch eine Strafe, wenn es sein muß, so ist es nicht. Aber ich habe ein (berechtigtes, denke ich) Interesse daran, mich nicht endgültig zu ruinieren und sei es nur meiner neuen Familie wegen.

Dabei kommt ja der interessanteste Punkt erst noch. Es ist ja nicht so, als habe ich mich noch gar nicht um eine Versicherung bemüht. Mit meiner Lebensgefährtin habe ich mehrere Versicherungen bei einer großen Gesellschaft (PKV3), da ich gerne alles aus einer Hand mache, wollte ich daher auch dort eine PKV abschließen. Die Beraterin sagte aber, daß dieser Antrag mit Sicherheit abgelehnt würde, wegen Adipositas und auch wegen Schufa. Gut, so weit verstehe ich das. Eine PKV ist kein Sozialverein sondern will ja Geld verdienen. Ist auch völlig legitim und keine Kritik.

Deshalb sprach ich den Basistarif an. Daß der bei Versicherer *und* Versicherten gleichermaßen unbeliebt sein dürfte, war mir nach etwas Recherche auch klar. Daher empfahl mir die Beraterin eine andere, "kleinere" Gesellschaft (PKV4). Dort erhielt ich aber die gleiche Aussage bezüglich Körperfülle und Schufa, was ich ebenso verstehe. Ist ja auch okay. Also wieder bei PKV3 das Thema Basistarif auf den Tisch gebracht - den muß die Gesellschaft ja laut Gesetz annehmen, wenn ich es richtig verstanden habe. Jetzt empfahl mir die Beraterin von PKV3 aber, den Basistarif lieber bei PKV2 abzuschließen, da diese meine letzte Versicherung gewesen sei. Der Antrag dort sei leichter zu stellen und werde schneller bearbeitet. Persönlich hielt ich das eher für eine höfliche Form von "sollen doch die sich damit rumärgern" - aber ich kenne die Abläufe in Versicherungen nicht, vielleicht hat sie auch recht.

Gut. Wie gesagt. Ich nehme auch den Basistarif. Ich zahle auch die Strafbeiträge. Kein Thema. Aber vielleicht kann ja jemand mal begründet die für mich günstigste Option empfehlen, vielleicht sogar ohne Basistarif. Folgende Varianten habe ich mir überlegt, ich bitte um Prüfung, ob meine Überlegungen so weit stimmig sind, sie ggf. zu korrigieren und - wenn möglich - eine Empfehlung.

- Basistarif bei PKV2 - dort wurde ich 2005 (zu recht) gekündigt, d.h. aber das Verhältnis ist vorbelastet. Gesundheitsprüfung müßte ich wohl auf jeden Fall machen => Hohe Risikozuschläge, auch später, wenn ich mein Übergewicht wie geplant reduzieren kann und nach Beendigung Schufa in einen "normalen" Tarif will
- Basistarif bei PKV3 - im Prinzip identisch zu Basistarif PKV2, Vorteil: entspanntes Verhältnis und alle Verträge aus einer Hand, dafür (u.U. schwierigerer Vertragsabschluß)

Zum Abschluß noch, ich bin wie gesagt seit 2004 selbständig. Aufgrund des Insolvenzverfahrens bekomme ich derzeit nur einen Teil meines Einkommens ausgezahlt, sonst käme ich netto so auf ca. 25-50tEUR/Jahr, je nach Auftragslage. Bestünde unter diesen Voraussetzungen eigentlich auch die Möglichkeit, zu einer GKV gehen? Wie sähe es mit den Nachzahlungen dort aus, da ich ja zuletzt in PKV war? Wenn ich da tatsächlich alle Monate seit April 2007 nachzahlen müssen sollte, wäre das natürlich keine Option.

Meine bevorzugte Strategie wäre:
- kurzfristig eine KV zu bekommen, um der Pflicht zu genügen. Diese sollte günstig sein, Strafzahlungen möglichst gering ausfallen. Das, was nötig ist, zahle ich aber auch.
- meine Ausschlußgründe (Adipositas und Schufa) abzubauen. Ich bin zuversichtlich, daß ich in drei Jahren, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist, auch meinen BMI zumindest so weit im Griff habe, daß ich nicht mehr mit dem Gabelstapler vor die Tür gesetzt werde.
- langfristig würde ich gerne wieder eine "normale" Versicherung abschließen. Ob das eine PKV oder GKV wird, ist dabei noch eine interessante Frage - ich habe derzeit meine Lebensgefährtin, sie hat drei Kinder. Sie und die Kinder sind in einer PKV, wir sind aber nicht verheiratet, die Kinder nicht von mir. Hochzeit kommt eventuell später noch (ist also nicht ausgeschlossen), aber frühestens, nachdem ich meine Finanzen im Griff habe. Die Kinder sind jetzt 14 und 2x10, bei Beendigung des Insolvenzverfahrens dürfte das erste kurz davor stehen, selbst in's Berufsleben zu gehen.

Man sieht also - ziemlich komplex das Ganze - deshalb sehe es man mir bitte nach, wenn ich als ersten Beitrag gleich so eine schwierige Frage stelle - aber ich habe immer nur Informationen gefunden, die Teile meines Problems beleuchten, aber nichts, was mir wirklich weiter geholfen hätte. Da hoffe ich auf Eure Hilfe.

Vielen Dank schon einmal, allein für's Durchlesen und viele Grüße...

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.04.2011, 20:32

also grandiops, deinem Schreiben nach bist du ein sehr gewissenhafter Mensch.
eine Lösungsmöglichkeit sehe ich darin das die Lebensgefährtin die Firma übernimmt und du angestellt wirst.(401 €)
Den Basistarif halte ich für ungeeignet, da 600
€ fällig werden und die Nachzahlung an die 5000 der Grenze kratzen.
Möglicherweise kommst du so sogar vor einer Strafzahlung davon da die Gesetzliche wenn du nachweist in der PKV gewesen zu sein dieses nicht verfolgt.
Gruß

GS
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Dem kann ich mich nur anschließen, höchstens noch ...

Beitragvon GS » 27.04.2011, 22:09

... darauf achten, dass die Kasse nicht den Verdacht entwickelt, dass der 401+-Job hauptsächlich deshalb venturiert wurde, um in die die GKV hinein zu kommen.

Also am besten alle Formalitäten erfüllen, die geeignet sind, diesen Verdacht zu zerstreuen, denn das ist ja nicht wirklich der Fall, oder?

Gruß von
Gerhard

(wie vorhin schon ähnlich einem anderen Fred empfohlen)

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 28.04.2011, 00:57

Hallo,

eine Pflicht in der GKV auszulösen halte ich auch für sinnvoll. Ist es Richtig, wenn ich davon ausgehe das Sie ZULETZT privat versicherter waren ? Alternativ: Freundin heiraten, Gewerbe abmelden -> Familienversicherung

Gruß
Philipp

Dipling
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Beitragvon Dipling » 28.04.2011, 07:45

Nur ist die Freundin derzeit in einer PKV, eine Familienversicherung kommt daher selbst nach einer Heirat nebst Gewerbeaufgabe nicht in Betracht.
Nicht zu vergessen ist, dass sich der Thradersteller noch in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet und Obliegenheiten zu beachten hat. Das heisst vor allem, er muss Geld für seine Gläubiger verdienen und kann daher nicht ohne weiteres auf einen 401-Euro-Job umstellen oder das Gewerbe aufgeben, um in die GKV zu gelangen.

Ansonsten wäre eine Aufnahme in die GKV die klar beste Lösung, denn in dieser Konstellation als zuletzt privat Versicherter fallen keine Straf- oder Nachzahlungen an. Geht aber wie bereits beschrieben nur bei Eintritt einer Versicherungspflicht (etwa durch hauptberufliche Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs) in der GKV.

In der PKV bleibt aus Gesundheits- und Bonitätsgründen nur der Basistarif, d.h. Monatsbeitrag ca. 600 EUR + ca. 5000 EUR einmaliger Strafzuschlag bei Vertragsabschluß. Da ist es ein schwacher Trost, dass im Basistarif trotz formaler Gesundheitsprüfung keine Risikozuschläge anfallen und die PKV frei gewählt werden kann; es muss keineswegs die letzte PKV sein.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 28.04.2011, 07:54

Hallo,

mit der PKV der Freundin hatte ich überlesen, mein Fehler. Die Bonität ist jetzt nicht das allergrößte Problem, dafür gibts Lösungen, BMI >40 ist sehr schwierig. Die Kombination ist das größte Problem.

An grandiops,

wie schwer sind Sie denn bei welcher Größe genau ?
Vielleicht bekommt man Sie ja innerhalb kurzer Zeit auf ein zumindest versicherbares Gewicht "diätet".

Gruß
Philipp

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Beitragvon grandiops » 28.04.2011, 08:02

Guten Morgen!

Vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten, sie bestätigen mich, daß mein Verständnis der Situation nicht grundlegend falsch war. Wie ganz richtig erwähnt kommen weder Übergabe der Firma / Anstellung als 401-Euro-Job noch die Aufgabe des Gewerbes in Frage aufgrund des laufenden Insolvenzverfahren. Insofern wird die beste (weil einzig übrigbleibende) Variante wohl der Basistarif bleiben. Da letztlich jede mich ja nehmen muß, werde ich die Argumente pro und contra der einen oder anderen Gesellschaft noch einmal abwägen.

Eine Frage noch zu den Strafzahlungen: ich war zwischen 2005 und Ende 2009 sehr viel im Ausland eingesetzt (überwiegend Afrika und Mittlerer Osten), aber auch im Europäischen Ausland (EU und nicht-EU) und teilweise in Deutschland. Das ließe sich auch nachweisen, wenn gefordert. Allerdings war ich im gesamten Zeitraum in Deutschland gemeldet (weil ich nicht vorhatte, dauerhaft auszuwandern). Damit werde ich das Argument "nicht Versicherungspflichtig, weil im Ausland" aber vermutlich *nicht* anwenden können?

Und noch eine letzte Frage zur GKV - ich habe bei meiner früheren GKV (<-- hier stand ürsprünglich "PKV" - Tippfehler!) gesehen, daß diese einen Antrag für Selbständige haben. In dem Antrag steht bei der Frage zur Vorversicherung die Auswahlmöglichkeit "privat versichert" - das suggeriert zumindest mir, daß ich eine GKV genauso auswählen könnte wie eine PKV. Wie geht das mit der Versicherungspflicht konform, die ja immer wieder als Voraussetzung genannt wird, um in eine GKV zu kommen? Denn zumindest auf diesen Seiten wurde nichts von Voraussetzungen, die zu erfüllen wären, erwähnt?

Vielen Dank nochmal für die Information, das macht zumindest mein weiteres Vorgehen wesentlich klarer.

Viele Grüße!

Nachtrag, da hat sich der Beitrag mit Philchen überschnitten - ich bringe derzeit (gemessen heute morgen) 143,2kg Lebendgewicht auf die Waage - bei einer Größe von 173cm (BMI 47,8) - da ist mit "schnell runterdiäten" leider nichts. Irgendwo im langen Text hatte ich erwähnt, daß ich guter Dinge sei, innerhalb der drei Jahre, die das Insolvenzverfahren noch läuft, den BMI unter 40 zu erreichen - dafür müßte ich auf etwas unter 120kg runter. Grob geschätzt 25kg in drei Jahren - das halte für realistisch. Alles, was schneller ist, kann, denke ich, nicht wirklich gesund sein...
Zuletzt geändert von grandiops am 28.04.2011, 08:41, insgesamt 4-mal geändert.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 28.04.2011, 08:09

Zu Ihrer Frage:

Was hat der Antrag der PKV und die Frage in diesem mit der Möglichkeit zu tun sich in der GKV zu versichern ?

1.Beantworten Sie bitte meine Frage zu Gewicht und Größe
2.Haben Sie weitere Vorerkrankungen?
3.Evtl. kommt ja auch ein Gruppentarif in Frage, das könnte die bessere Lösung sein.

grandiops
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Beitragvon grandiops » 28.04.2011, 08:26

Ah! Da war ein Tippfehler im vorherigen Beitrag - statt "PKV" hätte an der Stelle "GKV" stehen sollen (habe ich jetzt noch korrigiert). Nach jetziger Information sieht es für mich danach aus, als ob der Baistarif der PKV als einzige Lösung offenbleibt. Die Frage nach der GKV dient im Prinzip mehr der Befriedigung der Neugier - die auf der Webseite angebotenen Informationen "Als selbständiger PKV versichert gewesen? Kein Problem, stellen Sie Antrag in der GKV" stimmen nicht mit den anderswo (u.a. hier) gewonnenen Informationen überein, daß für die Beantragung einer GKV eine Versicherungspflicht (anders als die allgemeine) erfüllt sein muß. Es macht mich immer neugierig, wie es zu solchen Diskrepanzen kommt - es kann ja der GKV nicht daran gelegen sein, mit Anträgen bombardiert zu werden, die sie dann allesamt ablehnen muß, weil die Antragsteller von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind...

Anyway. Nebenkriegschauplatz. Vermutlich habe ich die Zulassungsvoraussetzungen nur noch nicht gefunden auf der Seite.

Interessanter ist die Frage: haben die Auslandseinsätze möglicherweise positiven Einfluß auf die Höhe der Strafzahlung? Diese Einsätze gingen üblicherweise eine oder mehrer Wochen, oft war es so, daß ich zum Beispiel eine (Arbeits-)Woche (=5 Tage) in Italien war, dann über's Wochenende nach Deutschland flog, meine Sachen wusch und dann am Samstag (Sonntag ist dort Arbeitstag) nach Dubai flog für zwei oder drei Wochen - dann wieder ein Wochenende in Deutschland und am Sonntag nach Nigeria oder Südafrika... undsoweiterundsofort.

Was genau ist ein "Gruppentarif"?

Vorerkrankungen bestehen in Form von Allergien - bei meiner Untersuchung zur Wehrfliegertauglichkeit wurden '89 Allergien gegen Frühblüher Hausstaub und Tierhaare festgestellt. Während der Dienstzeit als Zeitsoldat wurde gegen die Frühblüher eine Hyposensibilisierung vorgneommen (man sagte mir, nur eines von dreien ginge), die auch sehr gut Anschlug. Die Behandlung wurde '93 beendet, seitdem leide ich fast nicht mehr unter Heuschnupfen. Im Alltag bemerke ich die Allergie selten, ab und zu muß ich mal niesen oder es juckt das Auge. Nur wenn ich längeren Kontakt mit bestimmten (erstaunlicherweise nicht allen) Tieren bekomme oder einer deutlich höheren als gewöhnlich Staubbelastung ausgesetzt bin (Umzug z.B.) verstärken sich die Symptome. Ärzte habe deswegen aber seit der Hybosensibilisierung nicht mehr aufgesucht.

Wo es allerdings garantiert zu Problemen kommen wird, ist der Zahnstatus. Ich habe eine mörderische Angst vor Zahnärzten entwickelt, der letzte Besuch da war irgendwann 2004 oder so und da war der Status schon nicht berauschend - und es wurde seitdem wie anzunehmen nicht von selber besser...

Ich sag ja, der Fall ist kompliziert. Wenn's einfach wäre, hätte ich wohl schon 'ne gangbare Lösung...

Vielen Dank & viele Grüße

Dipling
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Beitragvon Dipling » 28.04.2011, 10:39

Die Abfrage der Vorversicherung inklusive PKV ist Standard auf den GKV-Aufnahmeformularen, gerade um die Aufnahmeberechtigung zu prüfen und die Aufnahme ggf. abzulehnen.

Gruppentarife sind Rahmenvereinbarungen bestimmter privater Krankenversicherungen mit Institutionen, größeren Unternehmen und Angehörigen bestimmter Berufe bzw. Mitgliedern bestimmter Berufsverbände. Exotisch mutet die Gruppenversicherung für Parteimitglieder der FDP in Kooperation mit der DKV an.

Vorteile für die Mitarbeiter dieser Institutionen/Unternehmen sind Beitragsermäßigungen für die Dauer ihrer Tätigkeit/Zugehörigkeit und eine erleichterte Gesundheitsprüfung. Gleichwohl gibt es auch in Gruppentarifen ggf. hohe Risikozuschläge und umfangreiche Leistungsausschlüsse.

Bei bestehendem Wohnsitz in Deutschland helfen die kurzfristigen Auslandsaufenthalte hinsichtlich der Bemessung eines Strafzuschlages voraussichtlich nichts, aber versuchen kann man es natürlich trotzdem.
Falls jedoch im EU-Ausland mal eine Krankenversicherung zustande gekommen ist, könnte sich die GKV/PKV-Zuordnung ändern.


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