Bald 25, die Beihilfe erlischt und was dann?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Debahia
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Bald 25, die Beihilfe erlischt und was dann?

Beitragvon Debahia » 24.07.2007, 11:23

Hallo,

bin noch 24 (w) und studiere im 2. Semester (SS07). Nach der neuen Regelung vom Sommer 2007 fällt ab dem 25. Lebensjahr leider die Beihilfe weg. Was dann? Eigentlich würde ich ja gerne in der PKV bleiben, aber wäre das sinnvoll? Oder ist eine gesetzliche KV in meinem Fall besser?

Viele Grüße, S.

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Beitragvon Frank » 24.07.2007, 11:46

Du hast gar nicht die Wahl. Zu Beginn des Studiums hättest du dich entscheiden können, aber jetzt mußt du in der privaten Versicherung bleiben. Du bleibst solange privat versichert, bist du z.B. durch ein pflichtiges Arbeitsverhältnis pflichtversichert in der GKV wirst.

Du solltest prüfen, ob dein jetztiger Versicherer dir einen Tarif mit Ausbildungskonditionen anbietet. Sonst kannst du auch den Versicherer wechseln. Du bist mit deinem Problem nicht allein. Wir haben zur Zeit sehr viele Anfragen von Studenten. Viele Vorversicherer bieten als Anschlussversicherung nur Normaltarife an und keine Studententarife. Da lohnt es sich zu vergleichen.

Gruß
Frank

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Re: Bald 25, die Beihilfe erlischt und was dann?

Beitragvon Cassiesmann » 24.07.2007, 12:37

Debahia hat geschrieben:Hallo,

bin noch 24 (w) und studiere im 2. Semester (SS07). Nach der neuen Regelung vom Sommer 2007 fällt ab dem 25. Lebensjahr leider die Beihilfe weg. Was dann? Eigentlich würde ich ja gerne in der PKV bleiben, aber wäre das sinnvoll? Oder ist eine gesetzliche KV in meinem Fall besser?

Viele Grüße, S.


Sie sind Jahrgang 1982? auf Sie trifft die Übergangsregelung zu und die Beihilfe fällt erst mit 27 weg! Klären Sie das mit der Beihilfestelle ab!

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Beitragvon Frank » 24.07.2007, 12:47

Nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 40 Satz 4 EStG sind Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsjahrgänge 1980 und 1981), wie bisher noch bis vor Vollendung des 27. Lebensjahres zu berücksichtigten. Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 24. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsjahrgang 1982), können bis vor Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Die Neuregelung wirkt sich somit erstmals für jüngere Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 voll aus.

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Beitragvon Cassiesmann » 24.07.2007, 13:32

Korrekt, allerdings gibt es eine Übergangsregelung für die Bundesbeihilfe, die meines Wissens so auch in die jeweiligen Landesbeihilfen übernommen wurde, dass bei Immatrikulation vor dem Wintersemester 06/07 die Beihilfe bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird. Nicht gewährt wird ggf. der Beihilfezuschlag (z.B: 70% aufgrund zwei Kindergeld-fähige Kinder, wenn das Kindergeld nicht mehr gewährt wird)!

Es bleibt bei meinem Rat, klären Sie das mit der zuständigen Beihilfestelle ab!

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Beitragvon Debahia » 24.07.2007, 16:31

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich bin Jahrgang 1983, also trifft di Neuregelung leider voll für mich zu :cry: .
Aber wie ist das mit der Immatrikulation vor WS 06/07?

Hab mich im WS 05/06 für einen Studiengang (Kunstgeschichte) an einer Uni eingeschrieben und dort zwei Semester studiert. Im WS 06/07 dann ein Studiengangwechsel zu Design.

Trifft dann diese Regelung für Studenten, die sich vor 06/07 immatrikuliert haben und erst ab 27 keine Beihilfe mehr erhalten, auch für mich zu?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 24.07.2007, 19:02

Debahia hat geschrieben:Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich bin Jahrgang 1983, also trifft di Neuregelung leider voll für mich zu :cry: .
Aber wie ist das mit der Immatrikulation vor WS 06/07?

Hab mich im WS 05/06 für einen Studiengang (Kunstgeschichte) an einer Uni eingeschrieben und dort zwei Semester studiert. Im WS 06/07 dann ein Studiengangwechsel zu Design.

Trifft dann diese Regelung für Studenten, die sich vor 06/07 immatrikuliert haben und erst ab 27 keine Beihilfe mehr erhalten, auch für mich zu?


Ich bleibe bei der Aussage, Beihilfe bis 27 aber wenden Sie sich bitte bitte an die Beihilfestelle! Kostet nichts und ist rechtsverbindlich!


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