selbstständig krankenkasse weiß noch nix

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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noise-impression
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selbstständig krankenkasse weiß noch nix

Beitragvon noise-impression » 26.05.2011, 13:44

Hi,

ich hab mal ne Frage, ich hab vor paar monaten der krankenkasse gesagt das ich nix habe. Weder Arbeitslosengeld bekomme noch eine Arbeit habe, ich mich aber in Zukunft selbstständig machen möchte.
Irgendwie gab es die Möglichkeit den Krankenkassenbetrag ruhen zu lassen, sodas keine Kosten auf mich zukommen, solange ich nicht krank bin, wenn ich die Krankenkarte benutze würden wieder Gebühren anfallen.

Nun bin ich schon seit 4 Monaten selbstständig, hab der Krankenkasse aber noch nix gesagt und hab auch von keinerlei Rechnung oder ähnliches bekommen, da ich nie krank war.

Nun die Frage, gerade am Anfang der Selbstständigkeit ist es nicht gerade leicht um die Runden zu kommen. Ich hab jetzt ehrlich gesagt etwas Angst der Krankenkasse zu sagen das ich schon 4 monate selbstständig bin, mit der befürchtung das ich in den 4 Monaten die gesetzlichen Beiträge zahlen muss, die ja bestimmt um die 400 euro oder mehr pro monat sind.

Inwiefern ist es gefährlich zu sagen, das ich jetzt erst mit der Selbstständigkeit begonnen habe, kann das die Krankenkasse überprüfen? Oder sollte ich diesbezüglich einfach still schweigen

Muss ich dann wirklich den gesamten Beitrag zahlen obwohl ich garnich krank war?

Als Alternative, kann ich mir eine private Krankenkasse raussuchen, wo ich dort rückwirkend die Beiträge zahlen kann? Da würde ich zumind. günstiger kommen. Oder wie würdet ihr verfahren?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.05.2011, 17:38

Wie

Irgendwie gab es die Möglichkeit den Krankenkassenbetrag ruhen zu lassen, sodas keine Kosten auf mich zukommen, solange ich nicht krank bin, wenn ich die Krankenkarte benutze würden wieder Gebühren anfallen.



Du musst nix zahlen?

Verstehe ich nicht!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.05.2011, 20:12

das ist ja mal ne tolle Idee.

"ich zahl erst dann Beiträge, wenn ich krank bin"

dann versichere ich auch erst mein Haus, wenn es brennt

mein Auto erst dann, wenn ich einen Unfall habe.

und die Risikolebensversicherung erst dann, wenn ......

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.05.2011, 21:25

Jooh, ne Versicherung, die man nur im Bedarfsfall rückwirkend abschließt.

Tja, lieber Heinrich!

Ist die Kralle nicht so eine Versicherung?

Die Kralle schlägt kraft Gesetz rückwirkend zu; ich brauche keine Beiträge zu zahlen und dennoch bekomme ich eine Grundversorgung?

Wo gibt es sonst so etwas? Keine Prämie und dennoch Leistungen?

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Beitragvon noise-impression » 27.05.2011, 11:18

Ok ok, habs schon verstanden, dann werd ich das wohl einfach mal klären müssen und mich auf nachzahlungen freuen...



aber dennoch die Frage, inwiefern erkennt die Krankenkasse das ich freiberuflich tätig bin?

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Beitragvon noise-impression » 27.05.2011, 13:16

So hab da jetzt angerufen, muss natürlich tatsächlich alles zurückzahlen, wie viel und wie hoch soll sich nach meinem Einkommen richten? Hat sie zumind. gesagt, das ja interessant.


Noch eine andere Frage, könnte ich mich auch bei einer privaten Krankenversicherung anmelden und dort die Beiträge rückwirkend bezahlen?

Ich hör immer das es schwer ist aus ner privaten rauszukommen, aber ich weiß garnicht warum? Was gibt es da für Gründe?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 27.05.2011, 14:10

Das Problem bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit ist der hohe Mindestbeitrag. D.h. regulär über 300 EUR incl. Pflegeversicherung.
Unter besonderen Bedingungen und nur auf Antrag (einkommens- und vermögensabhängig) ca. 220 EUR monatlich. Ein Nichterwerbstätiger zahlt nur ca. 140 EUR mtl.

Rückwirkend PKV-versichern ist wenn dann nur maximal 2 Monate rückwirkend möglich. Bleibt mit der PKV und GKV (Kündigungsfrist für freiwillige Mitglieder in der Regel 2 Monate, bei der "Kralle" gibt es hingegen keine Kündigungsfrist) abzuklären.

Aus der PKV herauszukommen ist nicht so schwer wie oft dargestellt. Dazu muss ein Versicherungspflichttatbestand entstehen. Es reicht z.B. schon die hauptberufliche Aufnahme eines Jobs (ab 401 EUR Gehalt, Alter unter 55 Jahren). Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der GKV führt gleichzeitig zu einem Sonderkündigungsrecht des PKV-Vertrags.

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Beitragvon Charly » 27.05.2011, 15:02

BTW - ich habe nach 2 Jahren 'ohne' und vorheriger Versicherung über KSK/GKV jetzt wieder als Selbstständiger einen Antrag auf Versicherung bei der AOK gestellt. Auf allen Antragsformularen und Rückfrageschreiben wird 'Pflichtversicherung' erwähnt:

'Ihre Anzeige zur Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V'


Wieso? Bin ich als Selbstständiger auch bei einer GKV nicht weiterhin freiwillig versichert?

- Charly

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Beitragvon Dipling » 27.05.2011, 18:42

Die Pflichtversicherung nach § 5(1) Nr. 13 SGB V ist in dem Sinne eine freiwillige Versicherung, als dass jederzeit (sogar ohne Kündigungsfrist) ein Wechsel in eine PKV erfolgen kann. Auch werden die Beiträge nach §5(1) Nr. 13 in gleicher Höhe wie bei freiwilligen Mitgliedern bemessen.

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Beitragvon noise-impression » 27.05.2011, 20:14

Wahnsinn, ich such nun schon seit Stunden irgendeine Information über meine Krankenkasse wie genau der Betrag errechnet wird, ich finde einfach nix. Ich hab mir sogar ne Info Brochüre online zustellen lassen, aber auch da stehen nur die tollen Vorteile drin warum ich diese Krankenkasse nehmen soll, aber keine Beträge. Wie bekomme ich die raus?

Ich bin übrigens bei der IKK. Und die Frau meinte nun es wäre abhängig vom Einkommen. Aber inwiefern? ich muss jetzt 5 Monate nachzahlen. Wird dann der Beitrag monatlich nach dem Einkommen ermittelt? Sprich wenn ich zwei monate nix verdiehnt habe, ist der Beitrag etwas niederiger als wenn ich an einem anderen Monat was verdiehne? Jährlich abgerechnet werden, wäre ja genauso blöd, die wissen ja nich vorher was ich verdiehne. Ich verstehs nich.

Interessant finde ich dabei auch den Punkt das je mehr ich verdiehne, desto mehr Beitrag muss ich zahlen, wie soll ich´n da reich werden? Ich wander wohl besser aus :lol:

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Beitragvon Dipling » 28.05.2011, 11:37

Das mit dem mehr verdienen und mehr Beitrag gilt aber auch nur sehr bedingt - Stichworte Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze.

Die Berechnung für freiwillige Mitglieder kann umfangreich und kompliziert sein und würde an dieser Stelle zu weit führen.
Darüber hinaus ist sie auch noch umstritten.

http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _13601.pdf

Siehe zudem:
http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=3207


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