Hallo zusammen,
leider habe ich ein Problem, bei dem mit kein Ansprechpartner (weder bei der GKV noch bei der PKV) richtig helfen kann.
Nach meinem Studium ich bin seit Okt 2010 fest angestellt. Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, konnte ich im Januar 2011 in die PKV wechseln.
Nun steht ein Jobwechsel bevor. Anfang Juli werde ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber aufhören und ab 01.08.2011 bei dem neuen anfangen. Daraus ergibt sich ein "Leerlauf" von ca. 3 Wochen. Ich bleibe über den 49.500€.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin in der PKV bleibe ohne in die GKV zurückzufallen oder muss ich mich zwangsläufig arbeitslos melden und in die GKV gehen?
Wäre es eine Alternative, dass ich mich für 3 Wochen selbständig mache?
Jobwechsel: PKV auch in Übergangszeit zwischen den Jobs?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die Pause löst keine Versicherungspflicht in der GKV aus, außer es kommt zum Arbeitslosengeldbezug (für die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges besteht Versicherungspflicht in der GKV). Wenn die regelmäßigen Gehaltsbestandteile bei vorausschaunder Betrachtungsweise die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, ist eine weitere Versicherung in der PKV möglich und sogar zwingend.
Bei Beendigung des ersten Jobs besteht ohnehin Versicherungsfreiheit, da keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausgeübt wird.
Bei Aufnahme des neuen Jobs prüft der Arbeitgeber bei vorausschauender Betrachtungsweise, ob die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Ein Pflichtwechsel in die GKV aufgrund Arbeitslosengeldbezuges wäre auch kein Beinbruch, da sich der PKV-Vertrag mittels Anwartschaft erhalten lässt und nach Ende der Versicherungspflicht wieder vollständig auflebt.
Bei Aufnahme des neuen Jobs prüft der Arbeitgeber bei vorausschauender Betrachtungsweise, ob die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Ein Pflichtwechsel in die GKV aufgrund Arbeitslosengeldbezuges wäre auch kein Beinbruch, da sich der PKV-Vertrag mittels Anwartschaft erhalten lässt und nach Ende der Versicherungspflicht wieder vollständig auflebt.
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