Hallo,
bei einer Beratung durch eine Versicherungsmaklerin erfuhr ich, das es die Möglichkeit gibt, dass ich meine Ehefrau anstellen kann und dann reguläre SV-Beiträge zahlen kann.
Situation:
Ich bin in der PKV versichert, meine Frau ist nach ALG1-Bezug "freiwilig" in der GKV versichert.
Mein Arbeitgeber weigert sich, einen Zuschuss zu zahlen (s. Thread in PKV-allgemein). Deshalb müssen wir ca. 320€ Beiträge selbst tragen.
Nun die Frage:
Wenn ich meine Frau für 401@/Monat anstelle, entstehen Kosten von ca. 500€/Monat, von denen meine Frau ca. 200€ übrig behält. Der Unterschied ggü. den Beiträgen für die "freiwillige" ist nicht groß, aber sie würde Beiträge zur AV und RV leisten.
Laut der Maklerin könnte ich die Aufwendungen dafür aber sogar steuerlich geltend machen.
Kennt jemand eine solche Konstruktion?
Ist so etwas legal?
Gibt es irgendwelche Fallen?
Gruß, Peter
Gestaltungsmöglichkeiten GKV für Ehefrau
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- Postrank7
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Nur als Ergänzung, da der Threadersteller offenbar Angestellter ist:
Betriebsausgaben setzen ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit voraus, die langfristig Gewinne erwirtschaften muss, sonst stuft das Finanzamt das Gewerbe ggf. rückwirkend als steuerlich nicht relevante Liebhaberei ein - in diesem Fall wäre auch das Gehalt der Ehefrau nicht als Betriebsausgabe absetzbar.
Betriebsausgaben setzen ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit voraus, die langfristig Gewinne erwirtschaften muss, sonst stuft das Finanzamt das Gewerbe ggf. rückwirkend als steuerlich nicht relevante Liebhaberei ein - in diesem Fall wäre auch das Gehalt der Ehefrau nicht als Betriebsausgabe absetzbar.
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- Postrank7
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Ausserdem erfolgt denn meist noch eine Prüfung durch die zuständige Krankenkasse, von wegen der familienhaften Mitarbeit. Da kann der Schuss schonmal nachhinten loßgehen.
Gruß
Vergil
Gruß
Vergil
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 11.06.2011, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Vergil09owl hat geschrieben:Ausserdem erfolgt denn meist noch eine Prüfung durch die zutändige Krankenkasse, von wegen der familienhaften Mitarbeit. Da kann der Schuss schonmal nachhinten loßgehen.
Gruß
Vergil
Hallo,
vollkommen richtig, wenn die Sache nicht absolut wasserdicht ist, spielen weder FInanzamt, noch Rentenversicherung, noch Arbeitsamt, noch Kranken- und Pflegekasse mit - einfach den Ehegatten für 401,00 €, womöglich noch als Haushaltshilfe einstellen, so einfach ist das auch wieder nicht.
Gruss
Czauderna
Also um die bisherigen Antworten zusammenzufassen:
Im Prinzip geht das, aber nur unter nicht erfüllbaren Bedingungen.
Jetzt mal ein praktisches Beispiel:
1. Der Ehemann ist Angestellter, aus seiner Tätigkeit würde sich keine akzeptierbarer Arbeitsvertrag für seine Ehefrau herleiten lassen.
2. Der Ehemann besitzt eine vermietete Eigentumswohnung, die jedoch weniger als 400€/Monat Gewinn abwirft.
3. Der Ehemann stellt seine Frau als Verwalter für die Eigentumswohnung ein, um Vermietung, Korrespondenz mit dem Mieter, Besuch der WEG-Versammlungen zu leisten.
Ist so etwas eine akzeptierbareGestaltung?
Wenn's von Finanzamt nicht geht, ist das halb so schlimm, dafür entfallen dann wenigstens die Steuern für die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung.
Gruß
Im Prinzip geht das, aber nur unter nicht erfüllbaren Bedingungen.
Jetzt mal ein praktisches Beispiel:
1. Der Ehemann ist Angestellter, aus seiner Tätigkeit würde sich keine akzeptierbarer Arbeitsvertrag für seine Ehefrau herleiten lassen.
2. Der Ehemann besitzt eine vermietete Eigentumswohnung, die jedoch weniger als 400€/Monat Gewinn abwirft.
3. Der Ehemann stellt seine Frau als Verwalter für die Eigentumswohnung ein, um Vermietung, Korrespondenz mit dem Mieter, Besuch der WEG-Versammlungen zu leisten.
Ist so etwas eine akzeptierbareGestaltung?
Wenn's von Finanzamt nicht geht, ist das halb so schlimm, dafür entfallen dann wenigstens die Steuern für die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung.
Gruß
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DKV-Service-Center hat geschrieben:es ist legal, es bleiben über 330 Netto übrig,
es ist nicht steuerlich geltend zu machen sondern
es sind stinknormal Betriebsausgaben.
Es muss ein Wasserdichter Arbeitsvertrag sein, extra Konto, und die Tätigkeit könnte auch eine fremde Person ausführen.
Gruß
Nach dem Steuerausgleich im Folgejahr bleiben definitiv nur ca 200 € übrig.
Auch Betriebsausgaben sind steuerlich geltend zu machen, bei so einem Minibetrieb verlangt das FA üblicherweise die Vorlage aller Belege. Betriebsausgaben sind nicht notwendig steuerlich anrechenbar.
Vergil09owl hat geschrieben:Eindeutig gesagt auf den ersten Blick nein
Geht's auch etwas ausführlicher?
Wann gehts, warum nicht so?
Variante:Nach volständiger Tilgung reicht die Rendite aus der Vermietung zur Deckung der Kosten.
Variante: Weitere Eigentumswohnung kaufen und vermieten mit späterer Gewinnmöglichkeit.
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