Hallo erstmal.erstmal zu mir , bin 49 seit 1995 selbstständig , wegen Geldmangel 2003 aus der PV rausgeworfen worden.Danach keine KV mehr gehabt.Kosten für Doc wurden immer privat bezahlt.Selbstständigkeit wurde vor 1 Monat aufgegeben, anträge für ALG 2 und so wurde noch nicht gestellt.Bin noch Single aber meine Kleene , sie ist in der GV AOK,will mich (frag mich warum.lol) heiraten.
Nun zu Frage: Wie ist das mit der Familienversicherung? Ich weiss ja das man auf Antrag dort beitreten kann.Aber fragen die nach der Vorversicherung? Wenn ja zicken die rum wegen "nicht versichert" ?
Bitte um herzlich viele Antworten.dafür schonmal vorab ein DANKE
Seit 2003 nicht Krankenversichert
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Hallo Bärliner, wenn die Kleene will sag ja
Familienversicherung ist beschrieben im SGB v % §10.
§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruß

Familienversicherung ist beschrieben im SGB v % §10.
§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruß
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Bärliner49 hat geschrieben:eheschließung vollzogen.Familenversicherung beantragt.AOK schickte nun ein Formular und wollen Angaben zur Vorversicherung haben.Einfach ankreuzen "keine" ? Kommen da nicht noch rückfragen?
Hallo,
nein, wenn es nur um die Familienversicherung geht, spielt die Zeit davor keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Bärliner49 hat geschrieben:eheschließung vollzogen.Familenversicherung beantragt.AOK schickte nun ein Formular und wollen Angaben zur Vorversicherung haben.Einfach ankreuzen "keine" ? Kommen da nicht noch rückfragen?
Hallo,
nein, wenn es nur um die Familienversicherung geht, spielt die Zeit davor keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Verstehe ich das richtig? Man ist nicht versichert, lässt sich in die Familienversicherung aufnehmen und muss dann keine Beiträge nachzahlen?
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