Selbstständig und kurzeitig angestellt.Wie Versichern?

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smashing-simon
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Selbstständig und kurzeitig angestellt.Wie Versichern?

Beitragvon smashing-simon » 17.06.2011, 15:22

hallo leute.

ich möchte gerne selbstständig als Fachkraft für veranstaltungstechnik arbeiten.ich habe aber auch hin und wieder aufträge von Filmproduktionen.Bei den Produktionsfirmen ist man dann aber immer kurzzeitig Angestellt.Mit welcher Krankenversicherungsart ist dies denn möglich?
kann denn die PKV oder freiwillige GKV dass regeln wenn ich ab und zu dann Sozialversicherungspflichtig(ist das dass richtige wort?) bin???

es wäre mir wirklich eine riesen hilfe,wenn mir jemand dazu was sagen könnte.

liebe grüße.simon

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.06.2011, 20:35

Die Frage ist, ob die kurzzeitigen Beschäftigungen überhaupt eine Versicherungspflicht auslösen.
So kann eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen, welche eine Versicherungspflicht in der GKV ausschließt (die Entscheidung triffft die GKV).

Sofern die kurzzeitigen Beschäftigungen in der Summe 50 Tage bzw. zwei Monate pro Jahr nicht überschreiten und die Einnahmen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind , sind die Einnahmen komplett sozialversicherungsfrei (jedoch steuerpflichtig).

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-K ... igung.html

Liegt jedoch eine berufsmäßige Ausübung der kurzzeitigen Tätigkeiten vor, kommt eine Versicherungspflicht in der GKV aufgrund unständiger Beschäftigung in Betracht.
Vgl:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__232.html

smashing-simon
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Beitragvon smashing-simon » 17.06.2011, 22:12

aha!vielen dank für die antwort.

das ist ja interessant.also bei mir wird es eine versicherungspflicht auslösen.weil es mehr als 50 tage im jahr werden.

das heisst also ich bin dann selbstständig und ein unständiger beschäftigter.
kann mich also nicht privat versichern.funktioniert dass dann mit der freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung???

simon

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.06.2011, 10:01

Die Antwort war zu Komplex :-)

Die 50 Tage ist nur ein Richtwert, Die Prüfung ob eine Selbstständigkeit oder Abhängige Beschäftigung vorliegt muss geprüft werden Kasse oder neuerdings Rentenstelle.
Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.06.2011, 13:54

Hallo,
wir haben es hier wahrscheinlich mit der Konstellation "Selbständigkeit" und "unständige Beschäftigung" zu tun - ein, meiner Erinnerung nach, ein sehr schwieriges Thema, welche eine intensive Prüfung der Statusfeststellung (am besten durch den RV-Träger) erforderlich mach.
Mein Rat - direkt zur Kasse gehen und dort abklären, bei einer bestehenden PKV-Versicherung am besten direkt zum RV-Träger.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon smashing-simon » 19.06.2011, 12:55

okay,

dass werd ich machen.

danke für die antworten!!


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